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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11 (https://dejure.org/2014,41978)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11 (https://dejure.org/2014,41978)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11 (https://dejure.org/2014,41978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 Nr 2 SGB 2, § 63 StGB
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung - Einrichtung zum Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung - Krankenhaus des Maßregelvollzugs - Aufenthalt in einem Wohnprojekt - Möglichkeit der Ausübung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 4 SGB 2
    Leistungssausschluss - Unterbringung in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs - betreutes Wohnen - tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätgkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Gewährung von Grundsicherung für Maßregelpatienten bei Aufenthalt in Wohnprojekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 4
    Leistungssausschluss; Unterbringung in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs; betreutes Wohnen; tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11
    Das SG habe in seinem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) im Verfahren B 14 AS 81/09 R verkannt.

    Der vom BSG im Verfahren B 14 AS 81/09 R entschiedene Fall betreffe offensichtlich keinen vollständig extern lebenden Antragsteller wie den Kläger, sondern vielmehr einen in einem sogen. Freigängerheim untergebrachten Antragsteller, der Reinigungsarbeiten in der Anstalt selbst ausgeübt habe.

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 81/09 R) seine bisherige Rechtsprechung (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Mai 2009, B 14 AS 16/08 R), wonach es genüge, wenn es dem Inhaftierten möglich wäre, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, aufgegeben und deutlich gemacht, dass ein Leistungsanspruch nach dem SGB II für Inhaftierte nur bestehen könne, wenn sie aufgrund von Vollzugslockerungen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in dem erforderlichen Umfang von 15 Wochenstunden tatsächlich ausübten.

    Auch kommt es nicht darauf an, ob Vollzugslockerungen gewährt werden (BSG, Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 81/09 R, Rn. 25, juris).

    Das Urteil des BSG vom 7. Mai 2009 (B 14 AS 81/09 R, juris) ist insoweit nicht mehr anwendbar.

    Danach kann ein Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II nur leistungsberechtigt sein, soweit ihm die Aufnahme eines konkreten Beschäftigungsverhältnisses erlaubt wird (vgl. BSG, Urteil vom 24. Februar 2011, aaO, Rn. 25).

    Zudem entnimmt der Senat dem Urteil des BSG vom 24. Februar 2011 (aaO, Rn. 25, letzter Satz) als weitere Voraussetzung der Rückausnahme, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich auch ausgeübt wird.

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11
    Das Urteil des BSG vom 5. Juni 2014 (B 4 AS 32/13 R, juris) betraf eine andere Fallkonstellation (dort war der der Träger der Sozialhilfe Kläger).

    Der 4. Senat des BSG hat sich der Rechtsprechung des 14. Senats zur Auslegung des § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II ausdrücklich angeschlossen (BSG, Urteil vom 21. Juni 2006, B 4 AS 128/10 R, Rn. 15, juris) und im Urteil vom 5. Juni 2014 (B 4 AS 32/13 R, juris) ausgeführt, dass § 7 Abs. 4 SGB II das Erfordernis der Unterbringung ausdrücklich zum Tatbestandsmerkmal erhebt, dem im Rahmen der Auslegung Rechnung zu tragen ist .

    Auch der 14. Senat des BSG führt in seinem Urteil vom 5. Juni 2014 (aaO) aus, dass zentrales Kriterium für einen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II eine tatsächliche Erwerbstätigkeit ist.

  • LSG Bayern, 17.09.2014 - L 16 AS 813/13

    Bewilligung, Einkommen, Grundsicherung, Lebensunterhalt, Leistungen,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11
    Insoweit liegt auch ein anderer Sachverhalt als in dem vom Bayerischen LSG mit Urteil vom 17. September 2014 (L 16 AS 813/13, juris, "Probewohnen") entschiedenen Fall vor.
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 128/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11
    Der 4. Senat des BSG hat sich der Rechtsprechung des 14. Senats zur Auslegung des § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II ausdrücklich angeschlossen (BSG, Urteil vom 21. Juni 2006, B 4 AS 128/10 R, Rn. 15, juris) und im Urteil vom 5. Juni 2014 (B 4 AS 32/13 R, juris) ausgeführt, dass § 7 Abs. 4 SGB II das Erfordernis der Unterbringung ausdrücklich zum Tatbestandsmerkmal erhebt, dem im Rahmen der Auslegung Rechnung zu tragen ist .
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 81/09 R) seine bisherige Rechtsprechung (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 7. Mai 2009, B 14 AS 16/08 R), wonach es genüge, wenn es dem Inhaftierten möglich wäre, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben, aufgegeben und deutlich gemacht, dass ein Leistungsanspruch nach dem SGB II für Inhaftierte nur bestehen könne, wenn sie aufgrund von Vollzugslockerungen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in dem erforderlichen Umfang von 15 Wochenstunden tatsächlich ausübten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 7 AS 1504/13

    Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II; Probewohnen im Rahmen des

    Der Kläger hat sich nämlich nicht nur in einem der Klinik angeschlossenen Wohnprojekt befunden, welches gegenüber dem Aufenthalt in der Klinik selbst gewisse Vorteile bei der Lebensgestaltung ermöglicht, den Leistungsausschluss aber nicht beseitigen kann (LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - L 19 AS 1600/11 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 309/13

    Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende; Beurlaubung aus laufendem

    Damit hat der Träger die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung nahezu vollständig an den Kläger abgegeben (vgl. i. E. ebenso Bayerisches LSG, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. März 2015 - L 7 AS 1504/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11; SG Landshut, Teilurteil vom 23. Oktober 2013 - S 10 AS 905/12).
  • SG Karlsruhe, 20.06.2016 - S 15 AS 3265/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in

    Will die Einrichtung die Führung eines selbständigen Lebens vermitteln, ist die Hilfe dann als stationär anzusehen, wenn der Einrichtungsträger nach Maßgabe des angewandten Gesamtkonzeptes die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung des Aufgenommenen übernimmt (Bayerisches LSG, Urteil vom 17.9.2014, L 16 AS 813/13, juris Rnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.12.2014, L 19 AS 1600/11, Rn. 23 für Unterbringung in einem Wohnprojekt im Rahmen des Maßregelvollzugs).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 9 AS 477/17
    Bei der Unterbringung im betreuten Wohnen handele es sich um eine offene Unterbringung zur weiteren Belastungserprobung und Entlassungsvorbereitung und damit nur um eine Lockerung des Maßregelvollzugs (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2018 - L 15 AS 35/18
    Die FWG der K. ist nicht an das Klinikum G. angebunden (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11 -, juris), sondern sie stellt eine eigenständige ambulante Wohnform dar, in der psychisch erkrankten Menschen, die im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit eine erhebliche Straftat begangen haben und nach Ablauf der Unterbringung Hilfen zur Wiedereingliederung benötigen, in zunehmenden Maße die Eigenverantwortung für eine selbstständige Lebensführung zurückübertragen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2018 - L 15 AS 88/18
    Die forensische Wohngruppe der N. ist nicht an die G. angebunden (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11 -, juris), sondern sie stellt eine eigenständige ambulante Wohnform dar, in der psychisch erkrankten Menschen, die im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit eine erhebliche Straftat begangen haben und nach Ablauf der Unterbringung Hilfen zur Wiedereingliederung benötigen, in zunehmenden Maße die Eigenverantwortung für eine selbstständige Lebensführung zurückübertragen wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 67/14
    Haftkrankenhäuser und psychiatrische Krankenhäuser nach dem Maßregelvollzug sind daher keine Krankenhäuser im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II (Leopold, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 7 Rn. 243; Thie, in: Münder, SGB II, 5. Aufl. 2013, § 7 Rn. 88; so ohne dies inhaltlich zu diskutieren im Vorverständnis offenbar auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2014 - L 19 AS 1600/11 - juris Rn. 23; a. A. Valgolio, a. a. O., § 7 Rn. 249).
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