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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B   

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https://dejure.org/2011,14619
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B (https://dejure.org/2011,14619)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B (https://dejure.org/2011,14619)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - L 19 AS 1608/10 B (https://dejure.org/2011,14619)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 6 AS 11/09

    Anrechnung eines Heiz- und Betriebskostenguthabens auf Leistungen zur Sicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10
    Diese Kosten werden nicht vom kommunalen Träger, sondern aus der vom Bund zu finanzierenden Regelleistung bestritten." § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 -).
  • SG Neubrandenburg, 27.09.2010 - S 11 AS 960/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10
    Diese Kosten werden nicht vom kommunalen Träger, sondern aus der vom Bund zu finanzierenden Regelleistung bestritten." § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 234/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Besonders deutlich kommt dies in einer Entscheidung des 19. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) zum Ausdruck, in der gefordert wird, dass im Verhältnis Energieversorger und Leistungsempfänger ein Überschuss aufgetreten sein muss, um eine Verrechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1 SGB II vorzunehmen (LSG NRW, Beschluss vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 - Beschluss des Senats vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B.).
  • SG Düsseldorf, 12.09.2011 - S 10 AS 3876/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese Vorschrift kann nur dann Anwendung finden, wenn dem Hilfebedürftigen eine Rückzahlung oder ein Guthaben zufließt, über das er tatsächlich verfügen kann (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 14.01.2011, L 19 AS 1608/10 B; SG Bremen, Beschluss vom 01.12.2009, S 23 AS 2179/09 ER; SG Neubrandenburg, Urteil vom 06.05.2009, S 11 AS 1042/08).
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