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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B   

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https://dejure.org/2010,17172
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B (https://dejure.org/2010,17172)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B (https://dejure.org/2010,17172)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. November 2010 - L 19 AS 1684/10 B (https://dejure.org/2010,17172)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 266/09

    Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10
    Bei der Übernahme von Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme i.S.v. § 77 SGB III als Leistung zur Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II handelt es sich - wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat - um eine Kann-Leistung und damit um eine Ermessensleistung (LSG NRW, Beschlüsse vom 28.09.2009 - L 19 B 266/09 AS ER m.w.N. und vom 18.03.2010 - L 19 AS 308/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - L 19 AS 651/10

    Beiordnung einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht oder ohne die begehrte Regelungsanordnung Rechtschutz nicht mehr erreichbar und dies für den Antragsteller unzumutbar wäre (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 28.05.2010 - L 19 AS 651/10 B ER - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 626/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Bereits deshalb erscheint die Aufstellung eines allgemeinen Grundsatzes zur Ermessensreduzierung auf Null fraglich (das bloße Vorliegen einer Zusage lassen auch nicht genügen: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B -, juris RdNr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.10.2012 - L 3 AS 678/12 B ER -, juris RdNr. 25 f.; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2013 - L 5 AS 795/12 B ER -, juris RdNr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14

    Erteilung einer vorläufigen Zusicherung zur Übernahme zukünftiger

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des behördlichen Handelns ist nach einhelliger Auffassung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unzulässig (LSG NRW Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B; BVerwG Beschluss vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94; BFH Beschluss vom 17.01.1985 - VII B 46/84; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 11. Aufl., § 86b, Rn. 9b, § 131 Rn 7c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - L 7 AS 1842/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Änderung des Verpflichtungsantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Bewilligung der Teilnahme an der Umschulung festzustellen, ist im einstweiligen Rechtschutzverfahren unzulässig (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Beschluss vom 05.11.2010, Az.: L 19 AS 1684/10 B m.w.N.).

    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht oder ohne die begehrte Regelungsanordnung Rechtschutz nicht mehr erreichbar und dies für den Antragstellers unzumutbar wäre (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2010, Az.: L 19 AS 1684/10 B).

  • LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12

    Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin

    Selbst bei Vorliegen aller tatbestandlicher Voraussetzungen stellte § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. (wie auch die aktuelle Vorschrift in § 81 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der derzeit geltenden Fassung) die Leistung in das Ermessen der Beklagten (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2010 - L 19 AS 1684/10 B, juris).
  • LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 3 AS 538/12

    Beweisantizipation; Bildungsgutschein; Feststellungsinteresse;

    Die Erledigung liegt darin, dass die Maßnahme zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits begonnen hatte und nichts dafür spricht, dass die Klägerin zu diesem Zeitpunkt noch in die Maßnahme hätte eintreten können (vgl. auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2010 - L 19 AS 1684/10 B - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Eine Änderung des Verpflichtungsantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Löschung festzustellen, ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unzulässig (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B - und Beschluss des erkennenden Senats vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER - jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B juris Rn. 22 mwN; Beschluss vom 21.01.2009, L 19 B 219/08 AS juris Rn. 8; LSG NRW Beschluss vom 23.01.2012 - L 12 AS 551/11 B juris Rn. 16).
  • LSG Hessen, 05.04.2012 - L 7 AS 46/12

    Einstweiliger Rechtschutz auf Gewährung eines Darlehens für die Kosten einer

    Die Bewilligung einer bestimmten Weiterbildungsmaßnahme - konkret für die Weiterbildung zum Luftfrachtdokumentaristen - setzt daher regelmäßig voraus, dass jede andere Entscheidung als die Förderung der gewünschten Maßnahme fehlerhaft wäre (LSG NRW, 5. Juli 2010 - L 6 AS 842/10 B; vgl. außerdem für viele LSG Berlin-Brandenburg, 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B; LSG NRW, 5. November 2010 - L 19 AS 1684/10 B).
  • LSG Sachsen, 26.10.2012 - L 3 AS 678/12
    Bei einem Ermessensspielraum der Behörde beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung nach § 54 Abs. 2 SGG darauf, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 4. Juli 2011 - L 7 AS 472/11 B ER - NZS 2012, 233 = JURIS-Dokument Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2011 - L 2 AS 285/11 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 17; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2011 - L 19 AS 1684/10 B - JURIS-Dokument Rdnr. 20; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - L 12 AS 551/11 B - JURIS-Dokument Rdnr. 16).
  • SG Berlin, 21.08.2013 - S 201 AS 19424/13

    Mit Hartz IV nach Australien? - Vom Recht auf Umgang mit seinen Kindern

    Bei einem Ermessensspielraum der Behörde beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung nach § 54 Abs. 2 SGG darauf, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung das ihr eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 4. Juli 2011 - L 7 AS 472/11 B ER -NZS 2012, 233 = [...]Dokument Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. August 2011 - L 2 AS 285/11 B ER - [...]Dokument Rdnr. 17; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2011 - L 19 AS 1684/10 B - [...]Dokument Rdnr. 20; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Januar 2012- L 12 AS 551/11 B - [...]Dokument Rdnr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2016 - L 6 SB 2816/16
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