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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12 B ER, L 19 AS 1752/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,26925
LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12 B ER, L 19 AS 1752/12 B PKH (https://dejure.org/2012,26925)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12 B ER, L 19 AS 1752/12 B PKH (https://dejure.org/2012,26925)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2012 - L 19 AS 1751/12 B ER, L 19 AS 1752/12 B PKH (https://dejure.org/2012,26925)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86 Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 FreizügG/EU, Art 16b EuFürsAbk, § 20 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss eines griechischen Staatsangehörigen vom Bezug der Regelleistung - Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens - Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung - neue Rechtsvorschrift - Wiener ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Die Regelung des Art. 16 b EFA soll den Vertragsstaaten nur Vorbehalte offen halten, die sie bei Vertragsschluss noch nicht machen konnten, weil es ein entsprechendes Fürsorgegesetz noch nicht gab, nicht aber den Vertragsstaaten erlauben, sich bereits aus vorbehaltlos eingegangenen Verpflichtungen nachträglich zu lösen (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 C 29/98 -, zitiert nach juris).

    Will der mitteilende Vertragsstaat, dass sich eine spätere Änderung seiner Fürsorgegesetzgebung auf die Staatsangehörigen der übrigen Vertragsstaaten nicht in der gleichen Weise auswirken soll wie auf seine eigenen Staatsangehörigen, muss er seine Mitteilung an den Generalsekretär des Europarats mit einem entsprechenden Vorbehalt verbinden (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 C 29/98 -, zitiert nach juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Der Vorbehalt ist als Reaktion auf die Entscheidung des BSG vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - (in SozR 4 - 4200 § 7 Nr. 21) zur Anwendbarkeit des EFA im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II zu verstehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06

    Schulgeld ist nicht nach § 11 II Nr. 5 SGB II von BAföG-Leistung, welche als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 25 AS 837/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Ein neues Fürsorgegesetz fällt also auch ohne entsprechende Mitteilung des Vertragsstaats unter den Anwendungsbereich des Abkommens (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2012 - L 25 AS 837/12 B ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2012 - L 29 AS 914/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Die gegenteilige Auffassung des 29. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2012 - L 29 AS 914/12 B ER - (zitiert nach juris), in der dieser die Auffassung vertritt, bei dem SGB II handele es sich um eine neue Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 16 b EFA, da sie bis Dezember 2011 nicht im Anhang I aufgeführt worden sei, überzeugt den erkennenden Senat nicht.
  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12
    Auf die Entscheidung der Frage, ob die Zulässigkeit des Vorbehalts an der fehlenden Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz scheitert (so Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25. April 2012 - S 55 AS 9238/12 -, zitiert nach juris), kommt es damit nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 9 AS 4425/12
    Er erwidert, der Beschwerdeführer beziehe sich auf Beschlüsse zweier Senate des LSG Berlin-Brandenburg, deren Ausführungen jedoch nicht überzeugten, und die schon innerhalb des LSG Berlin-Brandenburg umstritten seien, wie Beschlüsse des 19. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 15.8.2012 (L 19 AS 1851/12 B ER) und 10.8.2012 (L 19 AS 1751/12 ER) zeigten.
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