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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B ER (https://dejure.org/2010,19902)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B ER (https://dejure.org/2010,19902)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 19 AS 1754/10 B ER (https://dejure.org/2010,19902)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 19 B 77/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10
    Nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Beschluss des Senats von 23.03.2009 - L 19 B 27/08 AS - mwN, zugänglich unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, vom 03.06.2009 - L 19 B 77/09 AS -, aaO) markiert dieses Ereignis den Zeitpunkt, zu dem erstmals Entscheidungsreife des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 19 AL 115/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10
    Zu diesen Möglichkeiten der Selbsthilfe gehört nach ständiger Rechtsprechung auch des vorliegend befassten Senats insbesondere die Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger (z. B. Beschluss vom 12.05.2010 - L 19 AL 115/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 9 AS 757/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von

    Ein Darlehen stellt unabhängig davon, ob es als "privates" oder "betriebliches" Darlehen gewährt wird, ein einkommensneutrales Rechtsgeschäft dar (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2010 - L 19 AS 1754/10 B ER -, Juris Rn. 13; Geiger in: LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 11, Rn. 52) und ist nicht als Betriebseinnahme und damit nicht als Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen (vgl. zum Darlehen die Grundsatzentscheidung des BSG vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -).

    Der Senat ist der Überzeugung, dass die Gewährung eines Darlehens, unabhängig davon, ob es - wie im vorliegenden Fall - als "privates" Darlehen (so nach dem dargestellten Verständnis des Senats) oder als "betriebliches" Darlehen (so das SG und der Berufungsbeklagte; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2010 - L 19 AS 1754/10 B ER -, Juris Rn. 13 ohne nähere Begründung unter Bezug auf nunmehr Geiger in: LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 11, Rn. 52) ein einkommensneutrales Rechtsgeschäft darstellt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - L 7 AS 1357/15

    SGB-II -Leistungen; Anrechnung von Einkommen; Darlehen stellt kein Einkommen dar

    Da bereits kein betriebliches Darlehen vorlag, kommt es auf die Frage, ob betriebliche Darlehen nach § 3 Alg II-V aF als Betriebseinnahmen zu werten sind (so vor Vorliegen der Urteilsgründe des Urteils des BSG vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B ER, ebenso Geiger in LPK-SGB 11, 6. Aufl., § 11 Rn. 80) oder die nunmehr aus § 3 Abs. 3 Alg II-V folgende Regelung, dass betriebliche Darlehen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, schon zuvor gelten sollte und die Regelung zu betrieblichen Darlehen nur zur Klarstellung aufgenommen wurde (so mit überzeugender Begründung unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Gesetzgebers LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.06.2015 - L 25 AS 3370/13; im Ergebnis ebenso, ebenfalls mit überzeugender Begründung LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.04.2012 - L 9 AS 757/11) nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 36/14
    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft hat, die Notlage selbst abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 15.03.2012 - L 19 AS 298/12 B ER, vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER, vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B und vom 04.03.2013- L 19 AS 351/13 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 AS 298/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Darüber hinaus wäre von einem Anordnungsgrund auch nur dann auszugehen, wenn der Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten einer Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B m.w.N.; Beschluss vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Darüber hinaus wäre von einem Anordnungsrund auch nur dann auszugehen, wenn die Antragsstellerin alle zumutbaren Möglichkeiten der Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats v 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 19 AS 25/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Ergebnis kommt es hierauf aber nicht an, da von einem Anordnungsrund nur dann auszugehen ist, wenn die Antragsstellerin alle zumutbaren Möglichkeiten der Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats v 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 13 AS 16/12
    Zu diesen Möglichkeiten der Selbsthilfe gehört auch die Antragstellung bei zuständigen Leistungsträgern (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2011 - L 19 AS 1754/10 B ER - juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2010 - L 13 AS 252/12
    Zu diesen Möglichkeiten der Selbsthilfe gehört auch die Antragstellung bei zuständigen Leistungsträgern (Senat, Beschluss vom 23. Februar 2012 - L 13 AS 16/12 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2011 - L 19 AS 1754/10 B ER - juris Rn. 14) und selbstverständlich auch der ernsthafte Versuch der Durchsetzung eines geltend gemachten Anspruchs beim Leistungsträger selbst, und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, wozu insbesondere die rechtzeitige Information des Leistungsträgers über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Vorlage aller relevanten Unterlagen gehört.
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