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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11 B   

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https://dejure.org/2011,9762
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11 B (https://dejure.org/2011,9762)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.02.2011 - L 19 AS 185/11 B (https://dejure.org/2011,9762)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - L 19 AS 185/11 B (https://dejure.org/2011,9762)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Gewährung von zusätzlichen monetären Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts neben dem Regelsatz nach § 20 SGB II, den Mehrbedarfen nach § 21 SGB II, den nach § 23 Abs. 3 SGB II gewährten einmaligen Leistungen nicht denkbar (Urteile vom 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R = nach juris 11; vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R = nach juris Rn 17f , vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R - = nach juris Rn 24).

    Insbesondere ist eine Erhöhung der Regelleistung nach § 20 SGB II wegen ihres pauschalierenden und bedarfsdeckenden Charakters (§§ 20 Abs. 2, 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II) anders als in § 28 Abs. 1 Satz 2 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) nach dem Regelungskonzept des SGB II ausgeschlossen (BSG Urteile vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R= nach juris Rn 22 und vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = nach juris Rn 19).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Danach sind sog. Wohnungsbeschaffungskosten, d. h. Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten einer konkreten Wohnung verbunden sind (vgl. zur Definition der Wohnungsbeschaffungskosten: BSG Urteile vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R = nach juris Rn 13 und vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = nach juris Rn 16), von dem Beklagten getragen, wenn die Umzug von dem Beklagten veranlasst oder aus sonstigen Gründen notwendig ist und der Beklagte eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten vor dem Anfall der Kosten erteilt hat (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II besteht grundsätzlich nur, soweit der Bedarf nicht anderweitig gedeckt, insbesondere nicht bereits von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst ist (vgl. BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R = nach juris Rn 18 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Danach sind sog. Wohnungsbeschaffungskosten, d. h. Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten einer konkreten Wohnung verbunden sind (vgl. zur Definition der Wohnungsbeschaffungskosten: BSG Urteile vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R = nach juris Rn 13 und vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = nach juris Rn 16), von dem Beklagten getragen, wenn die Umzug von dem Beklagten veranlasst oder aus sonstigen Gründen notwendig ist und der Beklagte eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten vor dem Anfall der Kosten erteilt hat (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Denn bei den Kosten für eine telefonische Kontaktaufnahme mit möglichen Vermietern handelt es sich nicht um Wohnungsbeschaffungskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Bei den Wohnungsbeschaffungskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II handelt es sich um Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl. BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 As 7/09 R = nach juris Rn 14).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Zu einem handelt es nach dem Vortrag der Klägerin nicht um einen laufenden, sondern einmaligen Bedarf.; zum anderen liegt kein atypischer Bedarf (vgl. zum Begriff des atypischen Bedarfs: BVerfG Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 = nach juris 207f).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Gewährung von zusätzlichen monetären Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts neben dem Regelsatz nach § 20 SGB II, den Mehrbedarfen nach § 21 SGB II, den nach § 23 Abs. 3 SGB II gewährten einmaligen Leistungen nicht denkbar (Urteile vom 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R = nach juris 11; vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R = nach juris Rn 17f , vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R - = nach juris Rn 24).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Insbesondere ist eine Erhöhung der Regelleistung nach § 20 SGB II wegen ihres pauschalierenden und bedarfsdeckenden Charakters (§§ 20 Abs. 2, 3 Abs. 3 Satz 2 SGB II) anders als in § 28 Abs. 1 Satz 2 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) nach dem Regelungskonzept des SGB II ausgeschlossen (BSG Urteile vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R= nach juris Rn 22 und vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = nach juris Rn 19).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Gewährung von zusätzlichen monetären Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts neben dem Regelsatz nach § 20 SGB II, den Mehrbedarfen nach § 21 SGB II, den nach § 23 Abs. 3 SGB II gewährten einmaligen Leistungen nicht denkbar (Urteile vom 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R = nach juris 11; vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R = nach juris Rn 17f , vom 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R - = nach juris Rn 24).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Danach sind sog. Wohnungsbeschaffungskosten, d. h. Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten einer konkreten Wohnung verbunden sind (vgl. zur Definition der Wohnungsbeschaffungskosten: BSG Urteile vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R = nach juris Rn 13 und vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = nach juris Rn 16), von dem Beklagten getragen, wenn die Umzug von dem Beklagten veranlasst oder aus sonstigen Gründen notwendig ist und der Beklagte eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten vor dem Anfall der Kosten erteilt hat (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - L 19 AS 185/11
    Denn bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Kostensenkungsaufforderung nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, die bezweckt, dass die Klägerin Klarheit über die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft erhält (vgl. BSG Urteil vom 17.09.2009 - B 4 AS 19/09 = nach juris 15f mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • LSG Bayern, 25.04.2017 - L 11 AS 873/15

    Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einer Wohnungssuche

    Dies dürfte richtigerweise nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, da Kosten für Zeitungen zur Anzeigenrecherche oder Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit potentiellen Vermietern regelmäßig aus dem Regelbedarf zu bestreiten sein dürften (vgl dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2011 - L 19 AS 185/11 B; Beschluss des Senats vom 16.03.2017 - L 11 AS 121/17 B ER; Luik in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 22 Rn 203).
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