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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B   

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https://dejure.org/2012,1769
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B (https://dejure.org/2012,1769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B (https://dejure.org/2012,1769)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2012 - L 19 AS 2025/11 B (https://dejure.org/2012,1769)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11
    Ein darüber hinausgehendes eigenständiges, von konkreten Bewilligungen losgelöstes Feststellungsinteresse besteht - und bestand - nicht (vgl. BSG Urteil v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R= juris Rn. 20; BSG Urteil v. 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R = BSGE 102 ,263 = juris Rn. 40).

    Mit dem Einzug der Klägerin in die neue Wohnung kommt eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II nicht mehr in Betracht, da der Sinn und Zweck der Norm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Tragen kommen kann (vgl LSG Berlin-Brandenburg L 26 AS 421/07 = juris Rn. 15; vgl. zur Vorschrift des § 22 Abs. 4 SGB II auch BSG Urteil v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R = juris Rn. 14 ff.).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11
    Ein darüber hinausgehendes eigenständiges, von konkreten Bewilligungen losgelöstes Feststellungsinteresse besteht - und bestand - nicht (vgl. BSG Urteil v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R= juris Rn. 20; BSG Urteil v. 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R = BSGE 102 ,263 = juris Rn. 40).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 26 AS 421/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11
    Mit dem Einzug der Klägerin in die neue Wohnung kommt eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II nicht mehr in Betracht, da der Sinn und Zweck der Norm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Tragen kommen kann (vgl LSG Berlin-Brandenburg L 26 AS 421/07 = juris Rn. 15; vgl. zur Vorschrift des § 22 Abs. 4 SGB II auch BSG Urteil v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R = juris Rn. 14 ff.).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Mit dem Umzug des Leistungsberechtigten entfällt folgerichtig ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis auf die vorherige Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, juris, Rn. 14 ff.), auch wenn der Leistungsberechtigte selbst in dieselbe Wohnung einzieht, für die er die Zusicherung begehrt hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B, juris, Rn. 22 m.w.N. aus der Rechtsprechung; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10 B, juris, Rn. 8 f.; Berlit, in: Münder, SGB 11, 6.

    Dies war hier schon deshalb nicht möglich, weil zu den Aufwendungen für eine bestimmte neue Unterkunft keine Angaben vorlagen und die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Vergleichsraum auch vom Zeitpunkt der Anmietung einer neuen Wohnung abhängt."; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14 B ER, juris, Rn. 19 f.; Beschl. v. 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B, juris, Rn. 21).

  • SG Dortmund, 14.04.2014 - S 32 AS 4882/12

    Anspruch eines EU-Ausländers bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche auf

    Sobald aber der Umzug (dennoch) durchgeführt worden ist, erledigt sich ein solcher feststellender Verwaltungsakte "auf andere Weise" gem. § 39 Abs. 2 SGB X (vgl. Luik in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn. 170; BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R - juris (Rn. 14 f.); LSG NRW, Beschluss vom 08.03.2012 - L 19 AS 2025/11 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2013 - L 8 SO 368/12
    Abgesehen davon, dass es mit dem Einzug des Leistungsberechtigten in eine neue Wohnung einer Zustimmung zum Umzug bereits deshalb nicht mehr bedarf, weil der Sinn und Zweck derselben ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Tragen kommen kann (vgl. für die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2012, L 19 AS 2025/11 B, Juris Rdnr. 22 mwN) und für eine insoweit erhobene Klage bereits deshalb kein Rechtschutzbedürfnis mehr besteht, hat sich der Bescheid der Beklagten vom 27. September 2010 im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X erledigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 8 SO 411/12
    Abgesehen davon, dass es mit dem Einzug des Leistungsberechtigten in eine andere Wohnung einer Zustimmung zur Übernahme von Aufwendungen für die ursprünglich begehrte Wohnung bereits deshalb nicht mehr bedarf, weil der Sinn und Zweck derselben ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Tragen kommen kann (vgl. für die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2012, L 19 AS 2025/11 B, Juris Rn. 22 m.w.N.) und für eine insoweit erhobene Klage bereits deshalb kein Rechtschutzbedürfnis mehr besteht, hat sich der Bescheid der Beklagten vom 27. September 2010 im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X erledigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 9 AS 258/13
    Es handelt sich jedoch lediglich um eine Sollvorschrift (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. März 2012 - L 19 AS 2025/11 B - juris).
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