Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8806
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10 (https://dejure.org/2012,8806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10 (https://dejure.org/2012,8806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - L 19 AS 2027/10 (https://dejure.org/2012,8806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Zu Gunsten der Klägerin greifen die Vorschriften des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II und § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II nicht ein, da es sich bei der Rentenversicherung nicht um ein nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördertes Vermögen handelt und die Klägerin nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (zu den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB II und Verfassungsgemäßheit der beiden Regelungen vgl. BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R = juris Rn 20f, 24f und - B 14/7b AS 56/06 R = nach juris Rn 29f, 32f).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R = nach juris Rn 32, m.w.N.) handelt es sich bei dem im Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alt SGB II verwandten Begriff "besondere Härte" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R = juris Rn 32 und - B 14 AS 27/07R = juris Rn 45).

    Bei einem Rentenversicherungsvertrag ergibt sich der Substanzwert aus den eingezahlten Beiträgen und der Verkehrswert aus dem Rückkaufswert der Versicherung (BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R = juris Rn 14).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Verwertbare Vermögensgegenstände i.S.v. § 12 Abs. 1 SGB II sind mit ihrem Verkehrswert (§ 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II) zu berücksichtigen (siehe für private Rentenversicherungen: BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 19).

    Bei einer Rentenversicherung ergibt sich der Verkehrswert aus deren Rückkaufswert (vgl. BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 19).

    Diese Disposition muss sicherstellen, dass der Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand erheblich erschwert wird (vgl. BSG Urteile vom 15.08.2008 - B 14/7b AS 68/06 R = juris Rn 32 und - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 46).

    Die Grenze der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, bei einem Verlust von 12, 9% bei der Verwertung einer Lebensversicherung noch nicht erreicht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 42 und vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R = juris Rn 23).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Alle aktiven Vermögenswerte müssen grundsätzlich zur Absicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = juris Rn 22 m.w.N.).

    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhanden Vermögenswerte ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG allenfalls dann geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand lastet, z. B. in Form einer auf ein Grundstück eingetragenen Grundschuld oder eines Pfandrechts auf einer Forderung i.S.v. § 1279 BGB, lastet, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = juris Rn 22 m.w.N.).

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 01.01.2005 bzw. während des streitbefangenen Zeitraums haben keine Schulden der Klägerin gegenüber ihren Eltern bestanden, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit ihrem Kapital in Form der Rentenversicherung in Verbindung gestanden haben (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R = juris Rn 22 m.w.N.).

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 115/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Es ist eine zielgerichtete und realistische Planung erforderlich (vgl. Geiger in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 12 Rn 55; vgl. Rechtsprechung des BSG zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 AlhiV: Urteil vom 29.01.1997 - 11 R AR 63/96 = juris Rn 16 und vom 04.09.1979 - 7 RAr 115/78 = juris Rn 27; LSG Hessen Urteil vom 26.01.2009 - L 9 SO 48/07 - zum gleichlautenden § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII).

    Dies nicht der Fall, wenn der Hilfebedürftige ein Vermögen hat, das in Verbindung mit möglichen weiteren Einkünften nicht ausreichen wird, um in absehbarer Zeit ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zu erwerben (vgl. BSG Urteil vom 04.09.1979 - 7 RAr 115/78 = juris Rn 27).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Diese Disposition muss sicherstellen, dass der Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand erheblich erschwert wird (vgl. BSG Urteile vom 15.08.2008 - B 14/7b AS 68/06 R = juris Rn 32 und - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 46).

    Dies ist ein Beleg dafür, dass die Klägerin die Rentenversicherung nicht ausschließlich zur Alterssicherung verwenden, sondern deren Verwendung disponibel halten wollte (vgl. BSG Urteil vom 15.08.2008 - B 14/7b AS 68/06 R = juris Rn 32).

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Jedenfalls hat das zumutbar verwertbare Vermögen der Klägerin i.S.v. § 12 SGB II in Höhe von mehr als 13.000,00 EUR den monatlichen Hilfebedarf der Klägerin im streitbefangenen Zeitraum überschritten und damit gedeckt (vgl. zur wiederholten Berücksichtigung von Vermögen: BSG Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B = juris Rn 5 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R = juris Rn 27).

    Da das Vermögen im streitigen Zeitraum nicht verbraucht worden ist und der Verkehrswert der Rentenversicherung, der während des streitigen Zeitraums gestiegen ist, sämtliche in dem Zeitraum vom 01.01.2005 bis 04.10.2010 maßgeblichen Gesamtfreibeträge überschritten hat, ist der Bedarf der Klägerin im gesamten streitbefangenen Zeitraum durch ihr berücksichtigungsfähiges Vermögen gedeckt gewesen (vgl. zur wiederholten Berücksichtigung von Vermögen: BSG Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B = juris Rn 5 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R = juris Rn 27).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Jedenfalls hat das zumutbar verwertbare Vermögen der Klägerin i.S.v. § 12 SGB II in Höhe von mehr als 13.000,00 EUR den monatlichen Hilfebedarf der Klägerin im streitbefangenen Zeitraum überschritten und damit gedeckt (vgl. zur wiederholten Berücksichtigung von Vermögen: BSG Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B = juris Rn 5 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R = juris Rn 27).

    Da das Vermögen im streitigen Zeitraum nicht verbraucht worden ist und der Verkehrswert der Rentenversicherung, der während des streitigen Zeitraums gestiegen ist, sämtliche in dem Zeitraum vom 01.01.2005 bis 04.10.2010 maßgeblichen Gesamtfreibeträge überschritten hat, ist der Bedarf der Klägerin im gesamten streitbefangenen Zeitraum durch ihr berücksichtigungsfähiges Vermögen gedeckt gewesen (vgl. zur wiederholten Berücksichtigung von Vermögen: BSG Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B = juris Rn 5 und Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R = juris Rn 27).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Daher können auch (künftig fällig werdende) Forderungen und Rechte, die als Vollrecht begründet sind (vgl. hierzu BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R = juris Rn 14f m.w.N.) Vermögensgegenstände i.S.v. § 12 SGB II sein, die als nicht bereite Mittel im Falle ihrer Verwertbarkeit zur Existenzsicherung einzusetzen sind (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R = juris Rn 14, 15).

    Ein Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können (BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R = juris Rn 16 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Anhaltspunkte für eine kurze Leistungs- bzw. Anspruchsdauer, die eine besondere Härte begründen kann, wenn bereits bei Antragstellung die konkret begründete Aussicht bestanden hat, dass Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch genommen werden, sind nicht ersichtlich (vgl. BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R = juris Rn 26).
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10
    Selbst wenn dies als Bestellung eines Pfandrechts an einer Forderung i.S.v. § 1279 BGB aufgefasst würde, wären, wie das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, die Eltern der Klägerin als Sicherungsnehmer mangels Vorliegens einer zu sichernden Forderung verpflichtet gewesen, die Sicherheit freizugeben (vgl. BGH Beschluss vom 27.11.1997 - GSZ 1/97 = BGHZ 137, 212).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • LSG Hessen, 26.01.2009 - L 9 SO 48/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögensberücksichtigung - Bausparvertrag -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2011 - L 3 AS 147/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Anspruch aus

  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 207/08

    Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber

  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 58/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Freibetrag für

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 1847/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R m.w.N., vgl. auch Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10) handelt es sich bei dem im Ausnahmetatbestand des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alt SGB II verwendeten Begriff "besondere Härte" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2013 - L 9 AS 2393/13
    Der schuldrechtliche Rückgewähranspruch, welcher sich gegen den begünstigten Sohn der Antragstellerin richtet, nachdem diese dessen Kaufpreisschuld beglichen hat, stellt zwar einen dem Grunde nach verwertbaren Vermögensgegenstand dar (vgl. etwa zu Forderungen aus einer privaten Rentenversicherung Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10 -, juris, Rn. 44 m.w.N.), jedoch handelt es sich nicht um "bereite Mittel", welche allein zur konkreten und aktuellen Bedarfsdeckung im jeweiligen Bedarfsmonat anspruchsmindernd oder sogar -hindernd herangezogen werden dürfen (vgl. - zu einmaligen Einnahmen - Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -, juris, Rn. 14 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht