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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER (https://dejure.org/2012,39442)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER (https://dejure.org/2012,39442)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2012 - L 19 AS 2098/12 B ER (https://dejure.org/2012,39442)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    In der Literatur (Berlit, a.a.O., § 15 Rn 24; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, Stand: 19.12.2011, § 15 Rn 92) sowie in der Rechtsprechung (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER = juris Rn 11ff zu Bewerbungskosten; offen gelassen im Beschluss des Senats vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER = juris Rn 9) wird die Auffassung vertreten, dass in dem Eingliederungsverwaltungsakt genau bestimmt sein muss, welche Leistungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zur Eingliederung in Arbeit erhält.

    Insoweit ist offen, ob bei Auferlegung von kostenträchtigen Bewerbungsbemühungen - vorliegend von 25 schriftlichen Bewerbungen während der Gültigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes - die Höhe der für jede Bewerbung zu erstattenden Kosten vorab festzulegen ist (so anscheinend LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER -).

    Deshalb besteht nach der im einstweiligen Rechtschutzverfahren möglichen Prüfungsdichte gegen die Festlegung eines Höchstbetrags der übernahmefähigen Bewerbungskosten von 50, 00 EUR keine Bedenken, zumal der Antragsteller selbst eingeräumt hat, dass 5 Bewerbungen inklusive Porto und Bewerbungsmappe im Rahmen der Einlösung des Beratungsscheins erstellt worden sind ... Selbst wenn die Festlegung der Pflichten des Antragsgegners im angefochtenen Eingliederungsverwaltungsakt teilweise als nicht hinreichend konkret und damit als rechtswidrig angesehen wird, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, es sich bei einem Eingliederungsverwaltungsakt um einen unteilbaren oder teilbaren Verwaltungsakt handelt (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.04.2011 L 15 AS 77/12 B ER).

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    Leistungsempfängern sind, unabhängig von ihrer schulischen und beruflichen Bildung, grundsätzlich alle Arbeiten zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zumutbar (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R = juris Rn 22).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R = juris Rn 16; kritisch hierzu Berlit in Münder, SGB 11, 4. Aufl, § 15 Rn 44) entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter des Leistungsträgers darüber, ob Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung geführt werden oder ob die Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt ersetzt bzw. von vornherein ein Verwaltungsakt über Eingliederungsleistungen erlassen wird.
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    In der Regel überwiegt das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, wenn der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat (vgl. BSG Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R = juris Rn 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    Der Beschwerdeausschluss des § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) greift nicht ein, da die Berufung gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nicht beschränkt ist (vgl. LSG NRW Beschluss vom 06.07.2009 - L 19 B 140/09 AS - und vom 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 19 B 140/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    Der Beschwerdeausschluss des § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) greift nicht ein, da die Berufung gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt nicht beschränkt ist (vgl. LSG NRW Beschluss vom 06.07.2009 - L 19 B 140/09 AS - und vom 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - L 19 AS 344/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12
    In der Literatur (Berlit, a.a.O., § 15 Rn 24; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, Stand: 19.12.2011, § 15 Rn 92) sowie in der Rechtsprechung (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER = juris Rn 11ff zu Bewerbungskosten; offen gelassen im Beschluss des Senats vom 02.05.2011 - L 19 AS 344/11 B ER, L 19 AS 345/11 B ER = juris Rn 9) wird die Auffassung vertreten, dass in dem Eingliederungsverwaltungsakt genau bestimmt sein muss, welche Leistungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zur Eingliederung in Arbeit erhält.
  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Auch die Pflicht des Leistungsträgers zur Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen ist hinreichend bestimmt (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER -, [...]).
  • SG Aachen, 05.08.2015 - S 14 AS 702/15

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches gegen einen eine

    (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 7 AS 781/14 -, Rn. 52, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 05.06.2013 - L 11 AS 272/13 B ER - Rn. 13, juris; LSG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - L 2 AS 1460/14 B ER -, Rn. 4, juris; LSG NRW, Beschluss vom 26. September 2014 - L 7 AS 201/14 NZB -, Rn. 11, juris; zu letztgenanntem Aspekt: LSG NRW, Beschluss vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER - Rn. 17, juris; weitgehender noch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER -, Rn. 6, juris: Die übernahmefähigen Kosten müssen konkret festgelegt werden, die Verwendung des Begriffes der Angemessenheit sei insofern zu unverbindlich; LSG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER -, Rn. 31, juris).

    Wenn solche Finanzierungsregelungen fehlen oder - wie vorliegend - rechtswidrig sind, hat dies nach einhelliger Auffassung zur Folge, dass die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen betreffenden Pflichten nicht zumutbar und damit rechtswidrig sind (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16. November 2012 - L 19 AS 2098/12 B ER -Rn. 16, juris, LSG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2014 - L 2 AS 1460/14 B ER -, Rn. 4, juris; LSG NRW, Beschluss vom 26. September 2014 - L 7 AS 201/14 NZB -, Rn. 11, juris; Sächsisches LSG, a.a.O.; Berlit, in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 15, Rn. 29).

    Daher wird das Erstellen jedenfalls schriftlicher Bewerbungen als kostenträchtige Eigenbemühung betrachtet, deren Verpflichtung ohne eine rechtmäßige Kostenerstattungsregelung unzumutbar ist (LSG NRW, Beschl. vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER - juris, Rn. 17; s. a. Behrens, info also 2003, S. 209 f.; Winkler, info also 2001, S. 72 (73f.)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Die im Gegenzug vom Antragsgegner übernommene Verpflichtung (u.a.) zur Unterstützung der Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen sowie ggf. nachgewiesene Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen steht in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Pflichten des Antragstellers (vgl. zu einem insoweit kritischen Fall: Beschluss des Senats vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2014 - L 11 AS 168/13
    Wenn die dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen obliegenden Bemühungen zusätzliche Aufwendungen erfordern, ist in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem sie ersetzenden Verwaltungsakt auch deren Finanzierung zu regeln (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, a.a.O.; vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. November 2012 - L 19 AS 2098/12 B ER).

    Es dürfte deshalb nicht ausreichend sein, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige verpflichtet ist, konkrete, der Zahl nach verbindliche festgelegte Bewerbungen nachzuweisen (vgl. hier Ziffer 2 des Eingliederungsverwaltungsakts vom 12. Juni 2012 - Bemühungen des Klägers), die hierauf bezogene Finanzierungsregelung durch die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit ohne Benennung eines Kostenhöchstbetrages es aber offen lässt, welche Kosten im konkreten Einzelfall vom Leistungsträger übernommen werden (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. November 2012 - L 19 AS 2098/12 B ER) und dem Leistungsempfänger wie hier letztlich nur eine Prüfung des zu stellenden Kostenerstattungsantrags anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zugesagt wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 639/10
    Wenn die dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen obliegenden Bemühungen zusätzliche Aufwendungen erfordern, ist in der Eingliederungsvereinbarung oder dem sie ersetzenden Verwaltungsakt auch deren Finanzierung zu regeln (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. November 2012 - L 19 AS 2098/12 B ER - juris-Dokument RdNr. 16; Berlit, a. a. O., RdNr. 29).
  • SG Kassel, 23.01.2014 - S 13 AS 133/12
    Bei den Kosten für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen sowie den Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen folgt aus der Möglichkeit der Kostenübernahme (§ 16 Abs. 1 i. V. m. §§ 44 ff., 63 SGB III; Anordnung über Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung), dass ihre (vollständige) Bestreitung aus der Regelleistung regelmäßig unzumutbar ist (Berlit in LPK-SGB II, § 2 Rn. 27, 5. Auflage 2013; Bieback in Gagel, SGB II / SGB III, § 2 Rn 21, 51. Ergänzungslieferung 2014, so auch im Ergebnis: LSG NRW, Beschluss vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER und 21.06.2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER).
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