Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3666
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12 (https://dejure.org/2013,3666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12 (https://dejure.org/2013,3666)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 19 AS 2363/12 (https://dejure.org/2013,3666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff des internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts in § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG und Art. 15 Buchst. c QRL unter Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts auszulegen (BVerfG im Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 43/07 mwN.).

    In diesem hat das Bundesverwaltungsgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf sein Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 43/07 entschieden, dass der Anspruch auf Gewährung unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2, 3, und 7 S. 2 AufenthG einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand bildet.

    Im erwähnten Urteil vom 24.06.2008 - 10 C 43/07 betreffend einen Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG 2004, führt das Bundesverwaltungsgericht zur Rechtslage nach Umsetzung der QRL in nationales Recht (durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union - "Richtlinienumsetzungsgesetz" vom 19.08.2007, BGBl I 1970 mit Wirkung ab dem 28.08.2007) aus:.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Dessen Anwendung setze nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 -) die Prognose eines nur vorübergehenden Aufenthalts im Bundesgebiet voraus.

    Zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II führen insbesondere nicht die im Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 21.01.2013 gesehenen Parallelen des vorliegenden Falles zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11.

    Bei den Klägern der beiden vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fälle handelt es sich im Verfahren 1 BvL 10/10 um einen langjährig in der Bundesrepublik wohnenden irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit, der nach Vorbezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG alleine wegen der Anhebung der Vorbezugsdauer durch das Richtlinienumsetzungsgesetz (BGBl I 2007, 1970) den höheren Leistungsanspruch verloren hatte, zum anderen im Verfahren 1 BvL 2/11 um die minderjährige Tochter einer Liberianerin, die die Vorbezugszeit für Leistungen nach § 2 AsylbLG alleine deshalb nicht erfüllte, weil sie ihren Lebensunterhalt aus selbst erzieltem Einkommen bestritten hatte.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Nachweis einer spezifischen Betroffenheit aufgrund von der persönlichen Situation innewohnenden Umständen im Einzelfall für den Nachweis eines Anspruches auf subsidiären Schutz entbehrlich sein (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-465/07 Elgafaji, vgl. auch Schlussantrag des Generalanwalts vom 09.09.2008, (zugänglich unter www.curia.europa/EU/JURIS/Document).

    Dies setzte jedoch einen noch höheren -für Serbien und das Jahr 2010 nach Vorstehendem nicht feststellbaren - Grad willkürlicher Gewalt voraus, der die Annahme zuließe, dass eine Zivilperson bei eine Rückkehr in das betreffende Land alleine durch Anwesenheit einer ernstzunehmenden Bedrohung ausgesetzt wäre (Antwort des EuGH im Urteil vom 17.02.2009, in der Rechtssache C-465/07 Elgafaji auf die gestellten Vorlagefragen).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Die eindeutige gesetzliche Regelung lässt auch keinen Raum für die Argumentation, dass aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse in Verbindung mit dem bescheinigten ausländerrechtlichen Status mit dem dauerhaften Verbleib von Personen im Inland zu rechnen ist und ihnen deshalb Ansprüche nach dem SGB II zustehen (BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R zu Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2004).

    Die zugrundeliegende Systementscheidung des Gesetzgebers ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten mehrfach höchstrichterlich geprüft und jeweils als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet worden (BSG Urteile vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R, vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R, vom 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2010 - L 20 B 53/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Die Beschwerde hiergegen hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 13.01.2010 zurückgewiesen (L 20 B 53/09 AY ER).

    Die Vorbezugszeit der Klägerinnen für die Berechtigung zum Bezug nach § 2 AsylbLG steht in Frage unter dem nicht vergleichbaren Gesichtspunkt der Prüfung, ob die Vorbezugszeit deswegen als nicht erfüllt anzusehen ist, weil die Klägerinnen ihre Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland rechtsmissbräuchlich verlängert haben (Beschluss des LSG NRW vom 13.01.2010 - L 20 B 53/09 AY ER und L 20 B 54/09 AY).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Schon den unterschiedlichen Sachverhalten nach sei die von den Klägerinnen zur Stützung ihres Begehrens angeführte Rechtsprechung des LSG NRW im Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 nicht anwendbar.

    Zu Unrecht beruft sich daher die Berufungsbegründung - im Anschluss an eine Äußerung des LSG NRW im Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.2011 - 10 C 11/10.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Die zugrundeliegende Systementscheidung des Gesetzgebers ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten mehrfach höchstrichterlich geprüft und jeweils als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet worden (BSG Urteile vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R, vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R, vom 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Die zugrundeliegende Systementscheidung des Gesetzgebers ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten mehrfach höchstrichterlich geprüft und jeweils als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet worden (BSG Urteile vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R, vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R, vom 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Ausschluss - Leistungsberechtigter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Die zugrundeliegende Systementscheidung des Gesetzgebers ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten mehrfach höchstrichterlich geprüft und jeweils als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet worden (BSG Urteile vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R, vom 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R, vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R, vom 15.12.2010 - B 14 KG 1/09 R).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 11.10

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft arabischer Volkszugehöriger schiitischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12
    Zu Unrecht beruft sich daher die Berufungsbegründung - im Anschluss an eine Äußerung des LSG NRW im Urteil vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 - auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.2011 - 10 C 11/10.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2010 - L 20 B 54/09

    Sozialhilfe

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Der Besitz ist jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG eine Anspruchsvoraussetzung (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12 - juris Rn. 38; Cantzler, AsylbLG, 1. Aufl., Stand 2019, § 1 Rn. 43 unter Hinweis auf Gerlach, ZfF 2017, 197, 209).

    Dieser besitzt insoweit kein eigenes Prüfungsrecht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12 - juris Rn. 33 ff. und 41 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2015 - L 19 AS 116/15

    Gewährung von Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II an

    Der Antragsgegner hat vorgetragen, dass es nach der Entscheidung des LSG NRW vom 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12 nicht darauf ankomme, welchen Aufenthaltstitel eine Person möglicherweise erhalten könne, sondern welchen Aufenthaltstitel eine Person tatsächlich besitze (Tatbestandswirkung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2014 - L 19 AS 18/09

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II ; Prüfung eines

    Im Rahmen der Prüfung von § 1 AsylbLG kommt es nicht auf möglicherweise zustehende Titel und Bescheinigungen nach dem AufenthG, sondern ausschließlich auf den im jeweiligen Zeitraum durch die zuständige Ausländerbehörde bescheinigten aufenthaltsrechtlichen Status an (Urteil des Senats vom 21.01.2013 - L 19 AS 2363/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht