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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 19 AS 2395/13 B   

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https://dejure.org/2014,4511
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 19 AS 2395/13 B (https://dejure.org/2014,4511)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2014 - L 19 AS 2395/13 B (https://dejure.org/2014,4511)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - L 19 AS 2395/13 B (https://dejure.org/2014,4511)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 144/76

    Konkreter schriftlicher Hinweis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - L 19 AS 2395/13
    Der schriftliche Hinweis des Leistungsträgers muss daher Ausführungen darüber enthalten, auf Grund welcher Umstände im Einzelnen er das Tatbestandsmerkmal der Weigerung des Antragstellers ohne triftigen Grund gerade in seinem Fall für gegeben hält (BSG Urteil 15.03.1978 - 1/5 RJ 144/76).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Denn zur Überzeugung des Senats (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) bestand zum hier alleine maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids des Beklagten (zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtmäßigkeitsprüfung bei einer Versagungsentscheidung s. nur BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 17. Januar 1985 - 5 C 133/81 - ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 19 AS 2395/13 B - ; LSG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O., ; Sichert in Hauck/Noftz, SGB I, § 66 Rdnr. 44, Stand: November 2011) zwischen der Klägerin und S.D. eine Bedarfsgemeinschaft i.S.e. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II. Der Senat nimmt insoweit auf seine Ausführungen im Eilbeschluss vom 29. April 2015 (L 7 AS 1483/15 ER-B) Bezug und verweist auf diese.

    Der schriftliche Hinweis des Leistungsträgers muss daher Ausführungen darüber enthalten, auf Grund welcher Umstände im Einzelnen er das Tatbestandsmerkmal der Weigerung des Antragstellers ohne triftigen Grund gerade in seinem Fall für gegeben hält (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 2014, a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 15. März 1978 - 1/5 RJ 144/76 - ; s. auch BSG, Urteil vom 20. März 1980, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 11.12.2014 - 3 K 1067/13

    Teilweise Bewilligung von Ausbildungsförderung

    Der Gesetzgeber hat dabei durch strenge Voraussetzungen für die Versagung und durch die enge Begrenzung des Versagungsumfangs rechtsstaatliche und sozialpolitische Gesichtspunkte nicht hintangestellt und in § 67 SGB-AT (SGB I) ungeachtet der Pflichtverletzung des Betroffenen die Möglichkeit rückwirkender Leistungsgewährung vorgesehen, wenn sie mit der Zielsetzung der Sozialleistung noch im Einklang steht.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.1982 - 7 S 842/82 -, ESVGH 33, 56 ff.) Für das Erfordernis der Bestandskraft(etwa Kampe in juris PK-SGB I, Stand: 2011, § 67 Rdnr. 12; BayVGH, Urteil vom 23.04.1979 - 695 XII 78 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2014 - L 19 AS 2395/13 B - alle zitiert nach juris; differenzierend: Mrozynski, Kommentar zum SGB 1, 3. Aufl., § 67 Rdnrn. 4 ff.) der auf § 66 SGB I gestützten Versagung als Voraussetzung für die Eröffnung des Ermessens nach § 67 SGB I besteht angesichts des Regelungszusammenhangs von §§ 66 und 67 SGB I keine Veranlassung und findet sich im Gesetz keine Stütze.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Der schriftliche Hinweis des Leistungsträgers muss daher Ausführungen darüber enthalten, auf Grund welcher Umstände im Einzelnen er das Tatbestandsmerkmal der Weigerung des Antragstellers ohne triftigen Grund gerade in seinem Fall für gegeben hält; hat der Leistungsberechtigte bereits Weigerungsgründe genannt, die der Leistungsträger für nicht triftig hält, so hat er dem Berechtigten die Umstände hierfür darzulegen (Senatsurteil vom 22. September 2016 a.a.O. ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 19 AS 2395/13 B - ).
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