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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB   

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https://dejure.org/2013,14558
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB (https://dejure.org/2013,14558)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB (https://dejure.org/2013,14558)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - L 19 AS 268/13 NZB (https://dejure.org/2013,14558)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall begründet keine Divergenz i.S.v. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG (vgl. BSG Beschluss vom 05.10.2010 B 8 SO 61/10 B = juris Rn 11 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13
    Denn zu den notwendigen außergerichtlichen Kosten i.S.v. § 193 Abs. 2 SGG zählen nicht nur die Kosten eines Beteiligten im gerichtlichen Verfahren, sondern auch die mit der Erhebung eines Widerspruchs verbundenen Kosten, soweit die Durchführung eines Vorverfahrens für die Einleitung eines Klageverfahrens nach § 78 SGG (zwingend) vorgeschrieben ist (vgl. BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R, Rn 21 m.w.N.).
  • BSG, 15.09.1997 - 9 BVg 6/97

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (vgl. BSG Beschluss vom 15.09.1997 9 BVg 6/97 zu § 160 SGG).
  • BSG, 24.09.2012 - B 14 AS 36/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2013 - L 19 AS 268/13
    Ein Individualinteresse genügt nicht (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 144 Rn 28 ff mwN; vgl. auch BSG Beschluss vom 24.09.2012 B 14 AS 36/12 B, Rn 4 zu § 160 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl. BSG Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 403/03 B -, Rn. 2 f:; Beschluss des Senats vom 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - L 19 AS 507/15
    Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl. BSG Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 403/03 B - Beschluss des Senats vom 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 19 AS 94/16

    Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftige und

    Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 403/03 B - Beschluss des Senats vom 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 19 AS 2482/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer

    Entscheidungserheblichkeit bedeutet, dass es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits auf die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ankommt und die Entscheidung bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers in seinem Sinne hätte ausfallen müssen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 403/03 B; Beschluss des Senats vom 12.06.2013 - L 19 AS 268/13 NZB).
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