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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15 B (https://dejure.org/2015,8575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.04.2015 - L 19 AS 288/15 B (https://dejure.org/2015,8575)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. April 2015 - L 19 AS 288/15 B (https://dejure.org/2015,8575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung und Beiordnung eines Rechtsbeistands; Überprüfung der Entscheidung über die Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (hier: vorläufige Bewilligung mit dem Ansatz eines Einkommens von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Kostenbeteiligung und Beiordnung eines Rechtsbeistands

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15
    Da der Behörde bei der vorläufigen Entscheidung Ermessen zusteht, ist im Klageverfahren regelmäßig die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) statthaft (BSG Urteile vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R SozR 4-4200 § 11 Nr. 38 und vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86).

    Allerdings ist denkbar, dass das Ermessen auf Null reduziert ist, weil bei existenzsichernden Leistungen regelmäßig ein vorsorglicher Abschlag nur wegen der Vorläufigkeit der Leistungsbewilligung ausscheidet (BSG Urteil vom 06.04.2011, a.a.O.).

    Die vorläufige Bewilligung stellt gegenüber der endgültigen Leistung ein aliud dar (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., m.w.N.) und hat Vorwirkungen für die Entscheidung über die endgültige Leistung und der darauf fußenden Entscheidung über zuviel gezahlte Leistungen nach § 328 Abs. 3 S. 2 SGB III. Ist eine vorläufige Bewilligung bestandskräftig geworden, ist sie im Rahmen eines endgültigen Leistungsbescheides bzw. Erstattungsbescheides hinsichtlich der Vorläufigkeit nicht mehr überprüfbar (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 328 SGB III: BSG Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R - SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).

    Dabei verbleibt einer Behörde aber im Bereich der Leistungen nach dem SGB II nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 06.04.2011, a.a.O.) nur ein sehr eng begrenzter Entscheidungsfreiraum.

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15
    Die vorläufige Bewilligung stellt gegenüber der endgültigen Leistung ein aliud dar (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011, a.a.O., m.w.N.) und hat Vorwirkungen für die Entscheidung über die endgültige Leistung und der darauf fußenden Entscheidung über zuviel gezahlte Leistungen nach § 328 Abs. 3 S. 2 SGB III. Ist eine vorläufige Bewilligung bestandskräftig geworden, ist sie im Rahmen eines endgültigen Leistungsbescheides bzw. Erstattungsbescheides hinsichtlich der Vorläufigkeit nicht mehr überprüfbar (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 328 SGB III: BSG Urteil vom 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R - SozR 3-4100 § 147 Nr. 1).
  • BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH

    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15
    Die Prozessführung ist auch nicht mutwillig (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15
    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn ein Kläger mit seiner Anfechtungs- und Leistungsklage ein "berechtigtes Interesse" geltend macht und dieses nicht auf einfachere und schnellere Art und Weise zu erreichen ist (vgl. BSG Urteil vom 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 288/15
    Da der Behörde bei der vorläufigen Entscheidung Ermessen zusteht, ist im Klageverfahren regelmäßig die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) statthaft (BSG Urteile vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R SozR 4-4200 § 11 Nr. 38 und vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86).
  • SG Berlin, 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - elektronische Kommunikation -

    Die Klage ist daher grundsätzlich geeignet, eine auch für die endgültige Bewilligung maßgebliche Rechtsfrage schon abschließend zu klären (vgl. dazu LSG NRW vom 10.4.2015 - L 19 AS 288/15 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - L 19 AS 507/15
    Über den Prüfungsgegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde hinaus weist der Senat für Vergleichsfälle darauf hin, dass die vorläufige Entscheidung über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGG i.V.m. § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III als im Ermessen des Leistungsträgers stehende behördliche Entscheidung im Klageverfahren zwar regelmäßig mit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) anfechtbar ist (BSG, Urteile vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R und vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R; zum Ganzen zuletzt Beschluss des Senats vom 10.04.2015 - L 19 AS 288/15 B), jedoch nur im Falle fehlerhafter Ermessensbetätigung gerichtlich abgeändert werden kann.
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