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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,6325
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,6325)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,6325)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2014 - L 19 AS 373/14 B ER (https://dejure.org/2014,6325)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Eingliederungsverwaltungsakts; Abwägung Aussetzungs- und Vollzugsinteresse; Nicht zustande kommende Eingliederungsvereinbarung; Art, Umfang und Intensität zumutbar abzuverlangender Eigenbemühungen eines erwerbsfähigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Bescheid, durch den die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Pflichten eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in Arbeit geregelt werden (sog. ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingliederungsverwaltungsakt erst nach Scheitern einer Eingliederungsvereinbarung rechtmäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - L 19 AS 749/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Ein Verwaltungsakt i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II kann ergehen, wenn nach einer Verhandlungsphase keine Einigung über den Abschluss oder den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung zu Stande gekommen ist, wobei der Grund für das Scheitern der Vertragsverhandlungen unerheblich ist (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 5 Aufl., § 15 Rn. 43 m.w.N.; Müller in Hauck/Noftz, SGB II, § 15 Rn. 24, 31; Kador in Eicher, SGB 11, 3 Aufl., § 15 Rn. 63; vgl. zum Vorliegen eines atypischen Falls bei beharrlicher Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen und darauf folgenden fehlenden Verhandlungen Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13).

    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).

    Auch die Frequenz der abverlangten Bewerbungsbemühungen - mindestens fünf Bewerbungen monatlich - ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N., LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 As 381/11; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach zwei Bewerbungen pro Woche unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zumutbar sind).

    § 2 Abs. 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahme zu ihrer Eingliederung aktiv mitzuwirken haben, ist ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 GG vorliegt (verneinend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER; hierzu auch Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13) mit dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

  • LSG Bayern, 22.01.2013 - L 16 AS 381/11

    - Rechtmäßigkeit eines Eingliederungsverwaltungsaktes nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Auch die Frequenz der abverlangten Bewerbungsbemühungen - mindestens fünf Bewerbungen monatlich - ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N., LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 As 381/11; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach zwei Bewerbungen pro Woche unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zumutbar sind).

    Gegen die unter Ziffer 4 enthaltenen Regelungen zur Ortsabwesenheit und Arbeitsunfähigkeit bestehen keine Bedenken (vgl. hierzu LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 AS 381/11 und LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.06.2013 - L 6 AS 89/12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2012 - L 7 AS 557/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Obliegenheit, monatlich mindestens fünf Bewerbungen nachzuweisen, als auch für die weitere Obliegenheit, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).

    § 2 Abs. 1 SGB II, wonach erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und an allen Maßnahme zu ihrer Eingliederung aktiv mitzuwirken haben, ist ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 GG vorliegt (verneinend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER; hierzu auch Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13) mit dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    In der Regel überwiegt das Vollzugsinteresse, wenn der Gesetzgeber die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat (vgl. BSG Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R, Rn. 12).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Auch die Frequenz der abverlangten Bewerbungsbemühungen - mindestens fünf Bewerbungen monatlich - ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13 m.w.N., LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 As 381/11; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R, wonach zwei Bewerbungen pro Woche unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zumutbar sind).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 5 AS 79/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung bei der Verweigerung der Aufnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2007 - L 19 B 38/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Vorstellungen, Neigungen und Ansprüche der Leistungsberechtigten sind nur im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien des § 10 SGB II zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 17.02.2014 - L 19 AS 749/13; Beschluss des Senats vom 27.08.2007 - L 19 B 38/07 AS ER; LSG Sachsen Urteil vom 18.06.2009 - L 5 AS 79/08).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - L 6 AS 89/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Gegen die unter Ziffer 4 enthaltenen Regelungen zur Ortsabwesenheit und Arbeitsunfähigkeit bestehen keine Bedenken (vgl. hierzu LSG Bayern Beschluss vom 22.01.2013 - L 16 AS 381/11 und LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20.06.2013 - L 6 AS 89/12).
  • LSG Hamburg, 15.11.2012 - L 4 AS 73/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Dies gilt sowohl für die in Ziffer 2 der Eingliederungsvereinbarung enthaltene Obliegenheit, monatlich mindestens fünf Bewerbungen nachzuweisen, als auch für die weitere Obliegenheit, sich zeitnah auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben und die damit verbundene Sanktionsandrohung im Falle eines Verstoßes (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2013 - L 4 AS 73/12 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 557/12 B ER).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14
    Grundsätzlich ist zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit die Aufnahme jeder Arbeit, unabhängig von schulischer und beruflicher Bildung, zumutbar, die ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Hinblick auf seine Fähigkeiten und Leistungsvoraussetzungen erfüllen kann und darf (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R).
  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 1956/13
  • BVerwG, 23.02.1979 - 5 B 114.78
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 5 AS 91/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung ersetzender

  • SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16

    Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung

    Die Obliegenheit des § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II, eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, ist nicht sanktionsbewehrt, sodass dieser Kontrahierungszwang mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar ist (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER -, [...], Rn. 23).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt auch nicht - der der Kläger meint - gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14

    Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und

    Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 3 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt nicht gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit Beschluss des Senats vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2015 - L 19 AS 1627/15

    Pflichtverletzung eines Leistungsberechtigten durch unzureichende

    Leistungsempfängern sind, unabhängig von ihrer schulischen und beruflichen Bildung, grundsätzlich alle Arbeiten zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zumutbar (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R; vgl. auch Beschluss des Senats vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER).

    Eine weitere Konkretisierung der Kostenübernahmeregelung ist weder erforderlich noch möglich, da die Übernahme der angemessenen Kosten bezogen auf den konkreten Einzelfall anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen ist und eine weitere Konkretisierung der Kostenübernahmeregelung ggf. das Recht des Betroffenen auf Würdigung der konkret geltend gemachten Kosten in unzulässiger Weise beeinträchtigen würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.03.2013 - L 7 AS 40/13 B, vom 26.09.2014 - L 7 AS 201/14 NZB und vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER; LSG Bayern, Beschluss vom 08.07.2015 - L 16 As 381/15 B ER; siehe auch LSG Hessen, Urteil vom 13.05.2015 - L 6 AS 132/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat und die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis - ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 23.11.2020 nicht zu beanstanden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20
    Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat, die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 05.10.2020 nicht zu beanstanden.

  • LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung;

    So hat das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 20.03.2014 (L 19 AS 373/14 B ER, Rn. 23) ausgeführt: "Durch eine Eingliederungsvereinbarung soll die in § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II festgelegte Selbsthilfeobliegenheit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (vgl. hierzu Berlit, a.a.O., § 2 Rn. 15 ff) konkretisiert werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 3 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt nicht gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit LSG NW, Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - L 12 AS 635/19

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Wie bereits das Sozialgericht ausgeführt hat, verstößt der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Grundgesetz (GG) garantierte Vertragsfreiheit und schränkt auch die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) nicht rechtswidrig ein (hierzu bereits Urteile des Senates vom 09.10.2019, L 12 AS 1862/17 und vom 29.01.2020, L 12 AS 1752/18; LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014, L 19 AS 373/14 B ER und Beschluss des hiesigen Senates vom 21.12.2015, L 12 AS 1884/15 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 12 AS 1752/18

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Grundgesetz (GG) garantierte Vertragsfreiheit und schränkt auch die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) nicht rechtwidrig ein (hierzu bereits LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014, L 19 AS 373/14 B ER und Senatsbeschluss vom 21.12.2015, L 12 AS 1884/15 B ER).
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