Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Eingliederungsverwaltungsakts; Abwägung Aussetzungs- und Vollzugsinteresse; Nicht zustande kommende Eingliederungsvereinbarung; Art, Umfang und Intensität zumutbar abzuverlangender Eigenbemühungen eines erwerbsfähigen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Bescheid, durch den die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die Pflichten eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in Arbeit geregelt werden (sog. ...
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eingliederungsverwaltungsakt erst nach Scheitern einer Eingliederungsvereinbarung rechtmäßig
Verfahrensgang
- SG Detmold, 23.01.2014 - S 28 AS 44/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER
Wird zitiert von ... (10)
- SG Gießen, 10.10.2016 - S 27 AS 654/16
Es besteht prinzipiell ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung …
Die Obliegenheit des § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II, eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, ist nicht sanktionsbewehrt, sodass dieser Kontrahierungszwang mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar ist (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER -, [...], Rn. 23). - LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14
Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt
Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt auch nicht - der der Kläger meint - gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22 Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat und die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis - ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 23.11.2020 nicht zu beanstanden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2014 - L 19 AS 404/14
Ablehnung einer Eingliederungsvereinbarung durch den Leistungsberechtigten und …
Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 3 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt nicht gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit Beschluss des Senats vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER m.w.N.). - LSG Sachsen, 20.09.2016 - L 7 AS 774/16
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Anpassung; aufschiebende Wirkung; …
So hat das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 20.03.2014 (L 19 AS 373/14 B ER, Rn. 23) ausgeführt: "Durch eine Eingliederungsvereinbarung soll die in § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II festgelegte Selbsthilfeobliegenheit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…vgl. hierzu Berlit, a.a.O., § 2 Rn. 15 ff) konkretisiert werden. - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2015 - L 19 AS 1627/15
Pflichtverletzung eines Leistungsberechtigten durch unzureichende …
Leistungsempfängern sind, unabhängig von ihrer schulischen und beruflichen Bildung, grundsätzlich alle Arbeiten zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zumutbar (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R; vgl. auch Beschluss des Senats vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER).Eine weitere Konkretisierung der Kostenübernahmeregelung ist weder erforderlich noch möglich, da die Übernahme der angemessenen Kosten bezogen auf den konkreten Einzelfall anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen ist und eine weitere Konkretisierung der Kostenübernahmeregelung ggf. das Recht des Betroffenen auf Würdigung der konkret geltend gemachten Kosten in unzulässiger Weise beeinträchtigen würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.03.2013 - L 7 AS 40/13 B, vom 26.09.2014 - L 7 AS 201/14 NZB und vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER; LSG Bayern, Beschluss vom 08.07.2015 - L 16 As 381/15 B ER; siehe auch LSG Hessen, Urteil vom 13.05.2015 - L 6 AS 132/14).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - L 7 AS 1662/20 Die Leistungspflicht des Leistungsträgers wird dagegen nur allgemein beschrieben (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER, LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 18.04.2013 - L 5 AS 91/12 m.w.N.).
Im Hinblick darauf, dass dem Antragsteller hier nicht die Pflicht zu schriftlichen und damit grundsätzlich kostenträchtigen Bewerbungsmaßnahmen auferlegt wird, ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter die Kosten einer Beschäftigungssuche grundsätzlich selbst zu tragen hat, der Antragsgegner hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungskosten als Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ein Entschließungs- und Auswahlermessen hat, die Bedingungen für die Erstattung von Kosten - vorherige Antragstellung bzw. Rücksprache, Erstattung auf Nachweis ausdrücklich formuliert sind (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER) - sind die Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten im Eingliederungsbescheid vom 05.10.2020 nicht zu beanstanden.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2015 - L 12 AS 1884/15
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 3 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt nicht gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit LSG NW, Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 12 AS 1752/18
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Grundgesetz (GG) garantierte Vertragsfreiheit und schränkt auch die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) nicht rechtwidrig ein (hierzu bereits LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014, L 19 AS 373/14 B ER und Senatsbeschluss vom 21.12.2015, L 12 AS 1884/15 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2020 - L 12 AS 635/19
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Wie bereits das Sozialgericht ausgeführt hat, verstößt der Erlass eines Eingliederungsverwaltungsaktes insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Grundgesetz (GG) garantierte Vertragsfreiheit und schränkt auch die freie Berufswahl bzw. -ausübung (Art. 12 GG) nicht rechtswidrig ein (hierzu bereits Urteile des Senates vom 09.10.2019, L 12 AS 1862/17 und vom 29.01.2020, L 12 AS 1752/18; LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014, L 19 AS 373/14 B ER und Beschluss des hiesigen Senates vom 21.12.2015, L 12 AS 1884/15 B ER).