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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,13745
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,13745)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2013 - L 19 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,13745)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 434/13 B ER (https://dejure.org/2013,13745)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Ist innerhalb eines laufenden Sanktionszeitraumes eine weitere Obliegenheitsverletzung gegeben, wird die vorangegangene Absenkungsstufe nicht um die nächste Absenkungsstufe durch "parallele Absenkungsbescheide" ergänzt, sondern von dieser - durch Erlass eines Änderungsbescheides mit der neuen erhöhten Sanktionsstufe - abgelöst (Urteil des BSG vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R = juris Rn 22).

    Wird bei Vorliegen der Sanktionsvoraussetzungen im Übrigen eine Sanktion nur der Höhe nach zu Unrecht festgestellt, ist der betreffende Bescheid in eine Sanktion auf der jeweils zulässigen Stufe, hier also im Umfange von 60 % umzudeuten (Urteil des BSG vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 = juris Rn 22).

  • SG Dortmund, 05.01.2010 - S 22 AS 369/09

    Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Gegen den am 25.02.2013 zugestellten Beschluss richtet sich die Beschwerde des Antragstellers vom 04.03.2013, mit der auch weiterhin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (Beschluss vom 05.01.2010 - S 22 AS 369/09 ER) die Auffassung vertreten wird, die dem Antragsteller erteilte Rechtsfolgenbelehrung sei unzureichend, tatsächlich vorgelegte Bewerbungsschreiben würden nicht berücksichtigt.

    Die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des SG Dortmund vom 05.01.2010 - S 22 AS 369/09 R - geäußerte Kritik geht fehl.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Die im Gegenzug vom Antragsgegner übernommene Verpflichtung (u.a.) zur Unterstützung der Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen sowie ggf. nachgewiesene Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen steht in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Pflichten des Antragstellers (vgl. zu einem insoweit kritischen Fall: Beschluss des Senats vom 16.11.2012 - L 19 AS 2098/12 B ER).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist zur Wirksamkeit einer Rechtsfolgenbelehrung erforderlich, dass sie konkret, richtig und vollständig ist, zeitnah im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot erfolgt sowie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in verständlicher Form erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus seinem Verhalten folgen (u.a. Urteil des BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Leistungsempfängern sind, unabhängig von ihrer schulischen und beruflichen Bildung, grundsätzlich alle Arbeiten zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit und der der Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft zumutbar (BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R = juris Rn 22).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    In der Regel überwiegt das Vollzugsinteresse des Antragsgegners, da der Gesetzgeber die aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen hat (vgl. BSG Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R = juris Rn 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2013 - L 19 AS 330/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 434/13
    Solange dieses Eingliederungsziel nicht erreicht ist, unterfallen alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dem in § 2 SGB II aufgestellten "Grundsatz des Forderns" und müssen sie alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen (zuletzt Beschluss des Senats vom 03.04.2013 - L 19 AS 330/13 B zum Fall einer sog. "Aufstockerin", zugänglich unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    In der Regel überwiegt daher das Vollzugsinteresse des Antragsgegners (vgl. z. B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 434/13 B ER - juris; BSG, Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R - juris).
  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    In der Regel überwiegt daher das Vollzugsinteresse des Antragsgegners (vgl. z. B. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 434/13 B ER - juris; BSG, Beschluss vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R - juris).
  • LSG Bayern, 31.03.2020 - L 7 AS 74/20

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Reduktion einer 60 Prozent-Sanktion

    Vielmehr hat es die Absenkung anhand der Rechtsprechung des BSG geprüft und anschließend in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG, wonach eine Reduktion einer Sanktion von 60% auf 30% möglich ist (Urteil vom 09.11.2010, B 4 AS 27/10 R; vgl zur entsprechenden Umdeutung LSG NRW Beschluss vom 27.05.2013, L 19 AS 434/13 B ER), eine solche Reduktion tenoriert - in Übereinstimmung mit der Vorgabe des BVerfG, eine Sanktion von 60% stets auf 30% zu reduzieren ist (vgl BVerfG aaO Rz 222, "soweit" 30% überschritten werden).
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