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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,13848
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER (https://dejure.org/2013,13848)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER (https://dejure.org/2013,13848)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER (https://dejure.org/2013,13848)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung: BSG Beschluss vom 07.04.2011 B 9 VG 15/10 B -).
  • LSG Bayern, 19.03.2013 - L 16 AS 61/13

    Einstweilige Anordnung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z. B. LSG NRW Beschluss vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2007 1 BvR 535/07- , wonach dies im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes wegen Mietrückständen verfassungsrechtlich unbedenklich ist; a. A. LSG Bayern Beschluss vom 19.03.2013 - L 16 AS 61/13 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - L 19 AS 912/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    In der Regel ist ein Anordnungsgrund nicht gegeben, soweit ein Antragsteller Leistungen für einen im Zeitpunkt der Antragstellung beim erstinstanzlichen Gericht, vorliegend dem 08.01.2013, bereits zurückliegenden Zeitraum begehrt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 14.07.2010 - L 19 AS 912/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die auf Mietrückstände gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (z. B. LSG NRW Beschluss vom 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11 B ER - m.w.N; siehe auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.07.2007 1 BvR 535/07- , wonach dies im Hinblick auf den gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismus zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlustes wegen Mietrückständen verfassungsrechtlich unbedenklich ist; a. A. LSG Bayern Beschluss vom 19.03.2013 - L 16 AS 61/13 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2012 - L 19 AS 845/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.06.2012 - L 19 AS 845/12 B ER) ist ein Anordnungsgrund i.S.d. Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens in der Regel nur dann glaubhaft gemacht, wenn zuvor vom Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft worden sind, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Allein die Bekundung, dass die Familie nach einer Heirat der Antragstellerin zu 1) beabsichtigt, in die Bundesrepublik wieder einzureisen, ist nicht ausreichend, um nur eine zeitweise Unterbrechung des Aufenthalts der beiden Antragsteller in der Bundesrepublik anzunehmen (vgl. hierzu LSG NRW Urteil vom 27.08.2012 L 19 AS 525/12 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 19 AS 529/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz in einem laufenden Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Im Regelfall ist einem Antragsteller zuzumuten auch im Hinblick auf die Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide im Fall der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, die Entscheidung über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X im Verwaltungs- und ggf. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW Beschluss vom 05.04.2013 L 19 AS 529/13 B ER -, LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - LSG Thüringen Beschluss vom 14.09.2011 L 10 AL 434/10 ER -).
  • LSG Sachsen, 21.12.2023 - L 8 AY 15/23
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren abzuwarten (SächsLSG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - L 8 AS 1422/19 B ER - juris Rn. 32; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 9/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Ihr Rechtsschutzbegehren mit einem Eilantrag zu verfolgen, versprach für die Klägerin daher spätestens in diesem Zeitpunkt mangels Rechtsschutzbedürfnis keinen Erfolg mehr (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 27.5.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - Juris) .
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Soll ein bestandskräftig gewordener Bescheid in einem Verfahren nach § 44 SGB X zurückgenommen werden, ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungs- und gegebenenfalls in einem anschließendem Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 a. a. O. m. w. N.); zur Annahme der Unzumutbarkeit eines solchen Abwartens ist es erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).
  • LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Es hätte in diesem Fall dahin stehen können, ob dies dazu führt, dass das Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zumindest dann, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen bzw. ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgversprechend ist, bereits unstatthaft und damit unzulässig ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.01.2013 - L 7 AS 3/13 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B - juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 30.10.2008 - L 9 AS 626/08 ER - juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 26d), oder ob es dazu führt, dass kein Anordnungsanspruch vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 10.02.2006 - L 19 B 112/05 AS ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011 - L 7 AS 1421/11 B ER, L 7 AS 1422/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.01.2010 - L 11 AS 796/09 B ER - juris), oder dazu, dass es regelmäßig an einem Anordnungsgrund fehlt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).
  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris RdNr. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris RdNr. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15

    Vorläufige Leistungen nach § 3 AsylbLG; Bedarfsstufen 1 und 3; Im Haushalt der

    Es ist erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (zum Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X vgl. LSG NRW Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 08.10.2019 - L 20 KR 479/19

    Sozialprozessrecht: Zur Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung im Sinne eines

    Gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die Vollstreckung (erst) einzustellen oder zu beschränken, sobald der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird (vgl. zu allem LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.05.2013, L 19 AS 638/13 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 11.09.2015, L 16 AS 510/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.12.2015, L 8 AY 55/15 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.02.2016, L 3 AS 613/15 B ER).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 613/15

    Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente; Grundsicherung für

    Da bei einem Eilrechtsschutzgesuch in einem Überprüfungsverfahren nicht nur die üblichen Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes erfüllt sein müssen, sondern noch die Bestandskraft des zur Überprüfung gestellten Bescheides besteht, sind hier besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds zu stellen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2010 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rdnr. 19, m. w. N.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rdnr. 12; vgl. auch Bay. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rdnr. 21, m. w. N).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren und erforderlichenfalls in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. April 2011, L 5 AS 342/10 B ER, Rn. 19; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2013, L 19 AS 638/13 B ER, Rn. 12; hier und nachfolgend zitiert nach JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2023 - L 7 AY 335/23

    Beschränkung der Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG bei ersichtlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - L 7 AS 1374/21

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einstellung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2020 - L 7 AS 315/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2020 - L 7 AS 737/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 57/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 56/15
  • LSG Baden-Württemberg, 04.06.2018 - L 9 AS 543/18
  • SG Detmold, 22.04.2021 - S 19 AS 250/21
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 9 AS 2944/18
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