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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER (https://dejure.org/2012,1221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER (https://dejure.org/2012,1221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - L 19 AS 72/12 B ER (https://dejure.org/2012,1221)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R

    Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12
    Die Vorschrift des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher eine Unterschrift zwingend vorschreibt, findet wegen der Eigenständigkeit des Prozessrechts weder unmittelbar noch entsprechend auf Prozesshandlungen Anwendung (BSG Urteil v. 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R = NJW 2001, 2492 = juris Rn. 16 m.w.N.; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 173 Rn. 3, § 151 Rn. 3a).

    Ausreichend ist, dass erkennbar ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern das Schriftstück mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (BSG Urteil v. 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R = NJW 2001, 2492 = juris Rn. 16 m.w.N.).

    Dies darf der Antragstellerin nicht zum Nachteil gereichen (BSG Urteil v. 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R = NJW 2001, 2492 = juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12
    Der Antragstellerin ist in diesem Fall nach § 67 SGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. auch BSG Beschluss v. 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12
    Darüber hinaus wäre von einem Anordnungsrund auch nur dann auszugehen, wenn die Antragsstellerin alle zumutbaren Möglichkeiten der Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats v 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B - m.w.N.).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2012 - L 19 AS 72/12
    Die Antragstellerin hat einen Anordnungsgrund im Sinne der Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. zur Glaubhaftmachung BSG Beschluss v. 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 AS 298/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Darüber hinaus wäre von einem Anordnungsgrund auch nur dann auszugehen, wenn der Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten einer Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B m.w.N.; Beschluss vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER).

    Zu diesen zumutbaren Möglichkeiten gehört grundsätzlich auch die Annahme eines angebotenen Darlehens (vgl. Beschluss des Senats vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - L 19 AS 36/14
    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft hat, die Notlage selbst abzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 15.03.2012 - L 19 AS 298/12 B ER, vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER, vom 24.11.2010 - L 19 AS 1754/10 B und vom 04.03.2013- L 19 AS 351/13 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - L 19 AS 121/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vom Vorliegen eines Anordnungsgrundes ist nämlich nur dann auszugehen, wenn der Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten einer Selbsthilfe erfolglos ausgeschöpft hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. aus jüngerer Zeit etwa Beschluss vom 24.11.2010 - L 19 AS 17547/10 B m.w.N.; Beschluss vom 08.02.2012 - L 19 AS 72/12 B ER).
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