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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B (https://dejure.org/2016,15843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B (https://dejure.org/2016,15843)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B (https://dejure.org/2016,15843)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; EU-Ausländer; Begriff des Arbeitnehmers; Geringfügige Beschäftigung; Nicht existenzsichernder Lohn

  • rechtsportal.de

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 714
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Auch bei "geringfügig Beschäftigten" ist zu prüfen, ob die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung - trotz der geringen Arbeitszeiten - als "tatsächlich und echt" angesehen werden kann (Arbeitnehmereigenschaft bejahend bei einer Arbeitsleistung von 5, 5 Stunden wöchentlich und einem Verdienst von 175, 00 EUR monatlich: EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc; zu einem Fall ohne vertragliche Mindestarbeitsleistung: EuGH, Urteil vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin).

    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc ; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).

  • BSG, 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung ohne Urteil - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Dabei steht grundsätzlich der nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilende Verfahrenserfolg im Vordergrund (BSG, Beschluss vom 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B m.w.N.).

    Die Änderung der Sach- und Rechtslage während des Verfahrens kann eine vom Verfahrensausgang abweichende Kostenregelung rechtfertigen, wobei der Veranlassungsgrundsatz mit heranzuziehen ist (BSG, Beschluss vom 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B m.w.N.).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist weder im engeren nationalrechtlichen Sinne arbeitsrechtlich noch sozialrechtlich und damit auch nicht grundsicherungsrechtlich zu verstehen; er ist vielmehr ausschließlich im Lichte des Unionsrechts, hier speziell im Sinne des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38).

    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc ; vgl. zusammenfassend: BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R).

  • LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin, vom 14.12.1995 - C-444/93 - und vom 18.07.2007 - C-213/05 - Geven; vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).

    Erst wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung mehrere Umstände bezüglich der Dauer(-haftigkeit) und des wöchentlichen oder monatlichen Umfangs, u.U. auch umfangspezifische Ausprägungen des Über-/ Unterordnungsverhältnisses oder des Entgelts eine entsprechende Atypik aufweisen, kann von einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit ausgegangen werden, z.B. bei Zusammentreffen von Unregelmäßigkeit und von vornherein beschränkter Dauer (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Auch bei "geringfügig Beschäftigten" ist zu prüfen, ob die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung - trotz der geringen Arbeitszeiten - als "tatsächlich und echt" angesehen werden kann (Arbeitnehmereigenschaft bejahend bei einer Arbeitsleistung von 5, 5 Stunden wöchentlich und einem Verdienst von 175, 00 EUR monatlich: EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc; zu einem Fall ohne vertragliche Mindestarbeitsleistung: EuGH, Urteil vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin).

    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin, vom 14.12.1995 - C-444/93 - und vom 18.07.2007 - C-213/05 - Geven; vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Auch insoweit wäre eine prognostische Ermittlung des anzurechnenden Einkommens unter Zugrundelegung der Angaben im Arbeitsvertrag möglich gewesen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R - BSGE 108, 86).
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Darüber hinaus hat das Gericht auch alle anderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und insbesondere die Gründe für die Antragstellung und die Erledigung zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 632/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Der Anordnungsgrund bei der einstweiligen Zuerkennung von unterkunftsbezogenen Grundsicherungsleistungen nach § 86b Abs. 2 SGG ergibt sich demzufolge weder aus der Vermeidung von Mietschulden/Mehrkosten noch aus dem Risiko einer im Zeitablauf schwieriger werdenden Abwendung eines Wohnungsverlustes, sondern aus der konkret und zeitnah drohenden Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 05.05.2014 - L 19 AS 632/14 B ER m.w.N.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Die Nichtvereinbarung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit bedingt allerdings nicht die Unwirksamkeit der Abrede insgesamt, führt vielmehr dazu, dass die zum Schutze des Arbeitnehmers gesetzlich fingierten Arbeitszeiten gelten (BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12 m.w.N.), d. h. eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden nach § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG als vereinbart gilt und der Arbeitgeber nach § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch nehmen muss.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16
    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin, vom 14.12.1995 - C-444/93 - und vom 18.07.2007 - C-213/05 - Geven; vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11

    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - L 12 AS 1027/16

    SGB-XII -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Verfestigter

    Ein solcher liege im Regelfall erst bei Nachweis der Rechtshängigkeit einer Räumungsklage vor (LSG NRW Beschluss vom 22.06.2016, L 19 AS 721/16 B ER).

    Selbst wenn - wie hier - eine fristlose Kündigung des Vermieters vorliegt, reicht dies für die Bejahung der Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht aus (LSG NRW Beschluss vom 22.06.2016, L 19 AS 721/16 B ER).

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes in Bezug auf Kosten der Unterkunft und Heizung geringere Anforderungen zu stellen seien (so wohl: LSG NRW Beschluss vom 04.05.2015, L 7 AS 139/15 B ER), folgt der Senat nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.09.2015, L 12 AS 1494/15 B ER; ebenso: LSG NRW Beschlüsse vom 22.06.2016, L 19 AS 721/16 B ER, vom 06.07.2015, L 19 AS 931/15 B ER, und vom 25.05.2016, L 9 SO 210/16 B ER).

  • SG Hannover, 14.07.2017 - S 48 AS 1951/17

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung

    Als Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist jeder anzusehen, der nach Würdigung der Gesamtumstände eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei solche Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - L 12 AS 1420/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Ein Anordnungsgrund ist damit im Regelfall erst bei Nachweis der Rechtshängigkeit einer Räumungsklage gegeben (vgl. insofern ausführlich Senatsbeschluss vom 17.02.2015, L 12 AS 47/15 B ER, aber z.B. auch LSG NRW Beschlüsse vom 06.07.2015, L 19 AS 931/15 B ER und vom 22.06.2016, L 19 AS 721/16 B ER).
  • SG Aachen, 25.10.2016 - S 11 AS 357/16

    Anspruch eines griechischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der

    Auch hier zeigt sich nach Auffassung der Kammer eindeutig, dass eine schematische Betrachtungsweise keinesfalls in Betracht kommt, sondern die Umstände des Einzelfalls jeweils zu berücksichtigen sind (vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/16 B ER = juris Rn.16 f.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER, L 19 AS 782/16 B = juris Rn. 19 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - L 19 AS 1437/16

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter

    Auch ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die im Hauptsacheverfahren zu treffenden Feststellungen zu dem Ergebnis führen, dass der, soweit bekannt für einen einzigen weiteren Subunternehmer eines Logistikunternehmen subunternehmerisch tätige Antragsteller zu 2) ein sogenannter "Scheinselbstständiger" war, der - je nach Ausprägung der tatsächlichen Verhältnisse - Arbeitnehmer im unionsrechtlichen Sinne gewesen ist und nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU (materiell) aufenthaltsberechtigt ist (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff Beschluss des Senats vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 510/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs

    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2017 - L 7 AS 647/17

    SGB-II -Leistungen; Einistweiliger Rechtsschutz; EU-Ausländer; Begriff des

    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - L 31 AS 1707/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU ist im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 03. Dezember 2015, B 4 AS 44/15 R, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2016, L 19 AS 721/16 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - L 31 AS 2200/18

    Eilverfahren zur Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II

    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU ist im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 03. Dezember 2015, B 4 AS 44/15 R, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juni 2016, L 19 AS 721/16 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - L 7 AS 511/17

    Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Der Arbeitnehmerbegriff des § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist im Lichte des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auszulegen (vgl. BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.06.2016 - L 19 AS 721/16 B ER).
  • SG Hannover, 21.03.2017 - S 48 AS 272/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 31 AS 2200/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsprechung des

  • SG Detmold, 24.04.2019 - S 6 AS 1114/17
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