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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13 (https://dejure.org/2013,5101)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2013 - L 19 AS 85/13 (https://dejure.org/2013,5101)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2013 - L 19 AS 85/13 (https://dejure.org/2013,5101)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Das vom Sozialgericht angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.03.2011 - VI ZR 63/10 - betreffe einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch.

    Nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung (BGH Urteil vom 22.03.2011 - VI ZR 63/10) könne im Fall eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches ein Gegner nicht einwenden, dass er nicht zur Zahlung verpflichtet sei, weil ihm keine Berechnung vorgelegt worden sei, die den Anforderungen der §§ 10 RVG, 14 Umsatzsteuergesetz entspreche.

    Soweit die Klägerin geltend macht, dass ein Dritter, der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten habe, sich nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht darauf berufen könne, dass keine Kostennote i.S.v. § 10 RVG im Verhältnis Mandant und Rechtsanwalt erstellt worden sei (vgl. BGH Urteil vom 22.03.2011 - VI ZR 63/10, Rn 18 m.w.N.), ist diese vorliegend nicht einschlägig.

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 23/99 R

    Keine Kostenerstattung für Unterhaltsprozeß gemäß § 63 SGB X

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Bei dem Aufwendungsersatzanspruch aus § 63 SGB X handelt es sich aber nicht um einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, wie z.B. als Schadensersatz aus Verzug oder unerlaubter Handlung, sondern um einen verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch, der dem Grunde nach aus einer behördlichen Kostenlastentscheidung folgt (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1999 - 13 RJ 23/99 R, Rn 24).

    Dieser verfahrensrechtliche Kostenerstattungsanspruch ist von einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch zu unterscheiden (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1999 - 13 RJ 23/99 R = juris Rn 2 m.w.N.; BGH Urteil vom 24.04.1990 - VI ZR 110/89 = juris Rn 8 m.w.N.).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Der Bescheid vom 09.11.2011 enthält keine Ausführungen zur Notwendigkeit der Zuziehung der Bevollmächtigten i.S.v. § 63 Abs. 2 SGB X. Die Einschränkung in der Kostengrundentscheidung, dass die Kosten erstattet werden "soweit sie notwendig gewesen sind und nachgewiesen sind" bezieht sich lediglich auf die Höhe der Aufwendungen (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 As 21/09 R, Rn 11), in ihr ist nicht konkludent die Feststellung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts enthalten.

    § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG wird als eine am Maßstab der Billigkeit orientierte und durch bestimmte Vorgaben eingeschränkte Ermessensvorschrift zugunsten des Rechtsanwalts aufgefasst (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R -).

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Bei dem Aufwendungserstattungsanspruch nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB X handelt sich um keinen Anspruch, den ein Rechtsanwalt im eigenen Namen gegenüber der Widerspruchsbehörde geltend machen kann, sondern um einen Aufwendungsersatzanspruch seines Mandanten als Auftraggeber gegenüber der Widerspruchsbehörde (BSG Urteil vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R, Rn 14).

    Ein Leistungsträger hat nicht zwingend die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, wenn ein Bürger mit seinem Begehren durchdringt (BSG Urteil vom 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R -), sondern nur aufgrund einer Kostenlastentscheidung.

  • OLG Schleswig, 19.04.2012 - 11 U 63/11

    Anforderungen an den Inhalt einer Anwaltsgebührenrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Mit der Unterschrift übernimmt der Rechtsanwalt die strafrechtliche, zivilrechtliche und berufsrechtliche Verantwortung für die Berechnung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.04.2012 - 11 U 63/11 m.w.N.).

    Zwar wird in einem Honorarprozess zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber für eine Berechnung nach § 10 RVG als ausreichend angesehen, dass einem vom Rechtsanwalt unterzeichnetem Schriftsatz eine Kopie der Kostenrechnung nach § 10 RVG als Anlage beigefügt ist und der Rechtsanwalt in seinem Schriftsatz auf diese Abrechnung Bezug nimmt, wenn der Auftraggeber als Beklagter eine unterzeichnete oder beglaubigte Ausfertigung des Schriftsatzes nebst Anlage erhält (vgl. OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 19.04.2012 - 11 U 63/11, Rn 28 m.w.N.).

  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83

    Entstehungszeitpunkt der Aufrechnungslage - Erteilung der Kostenberechnung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Es ist nicht ersichtlich, welche weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Vorteile für die Klägerin mit einer Verurteilung des Beklagten zur Freistellung vom Gebührenanspruch ihrer Bevollmächtigten für das Betreiben des Widerspruchsverfahren W 2032/11 verbunden sind, zumal die Klägerin ohne Vorlage einer Berechnung der Gebühren i.S.v. § 10 RVG im Innenverhältnis zu ihren Bevollmächtigten weder zur Zahlung der anwaltlichen Gebühren verpflichtet ist noch in Zahlungsverzug gerät (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20 Aufl., § 10 Rn 14; BGH Beschluss vom 13.07.1984 - III ZR 136/83, Rn 3 und Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01, Rn 13).

    Ohne die Berechnung entsteht keine Zahlungspflicht des Auftraggebers und kein Schuldnerverzug (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20 Aufl., § 10 Rn 14; BGH Beschluss vom 13.07.1984 - III ZR 136/83, Rn 3 und Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01, Rn 13).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Es ist nicht ersichtlich, welche weiteren tatsächlichen oder rechtlichen Vorteile für die Klägerin mit einer Verurteilung des Beklagten zur Freistellung vom Gebührenanspruch ihrer Bevollmächtigten für das Betreiben des Widerspruchsverfahren W 2032/11 verbunden sind, zumal die Klägerin ohne Vorlage einer Berechnung der Gebühren i.S.v. § 10 RVG im Innenverhältnis zu ihren Bevollmächtigten weder zur Zahlung der anwaltlichen Gebühren verpflichtet ist noch in Zahlungsverzug gerät (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20 Aufl., § 10 Rn 14; BGH Beschluss vom 13.07.1984 - III ZR 136/83, Rn 3 und Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01, Rn 13).

    Ohne die Berechnung entsteht keine Zahlungspflicht des Auftraggebers und kein Schuldnerverzug (vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20 Aufl., § 10 Rn 14; BGH Beschluss vom 13.07.1984 - III ZR 136/83, Rn 3 und Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 153/01, Rn 13).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Es handelt sich um rechtlich selbständige Entscheidungen in Form von Verwaltungsakten i.S.v. § 31 SGB X, die aufeinander aufbauen (vgl. zur Parallelvorschrift des § 80 VwVfG: BVerwG Urteil vom 29.07.1988 - 9 C 54.87, BVerwGE 79, 291; siehe auch BSG Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 78/04).

    Es existiert keine unwiderlegbare Vermutung, dass solche Kosten stets als notwendig erachtet werden, sondern die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren muss im Einzelfall geprüft werden (BSG Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 78/04, Rn 12f).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Die Ausschlussregelung des § 144 Abs. 4 SGG greift nicht ein, da Streitgegenstand des Verfahrens nicht die Kosten des Verfahrens, sondern die Kosten eines isolierten Widerspruchsverfahrens nach § 63 SGB X sind (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R, Rn 11 m.w.N.).

    Gegen eine solche Entscheidung ist eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, wie von der Klägerin erhoben, nach § 54 Abs. 2, 4 SGG statthaft (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R, Rn 12).

  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - L 19 AS 85/13
    Dieser verfahrensrechtliche Kostenerstattungsanspruch ist von einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch zu unterscheiden (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1999 - 13 RJ 23/99 R = juris Rn 2 m.w.N.; BGH Urteil vom 24.04.1990 - VI ZR 110/89 = juris Rn 8 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 83/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - isoliertes Vorverfahren

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 66/04 R

    Kostenentscheidung im Abhilfebescheid - sozialgerichtliches Verfahren

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 20/07 R

    Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Rechtsanwaltsvergütung

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 75/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Fernsehgerät -

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 7 AS 1139/12
    Er verweist auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in dem Urteil vom 04.03.2013, Az. L 19 AS 85/13, die er für zutreffend hält.

    Die Klage ist auch nicht wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (entgegen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Unterscheidung zwischen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüchen und verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsansprüchen (entgegen: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13).

    Während der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch auf einer materiell-rechtlichen Grundlage (Vertrag, unerlaubte Handlung etc.) beruht und ohne vorherige Kostenentscheidung geltend gemacht werden kann, folgt ein verfahrensrechtlicher Kosterstattungsanspruch - zu dem auch § 63 SGB X gehört - dem Grunde nach aus einer behördlichen Kostenlastentscheidung (Bundessozialgericht Urteil vom 25.11.1999 Az. 13 RJ 23/99 R; BGH Urteil vom 24.04.1990 Az. VI ZR 110/89; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 a.a.O.).

    Dies ergibt sich nicht aus den von dem Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13 zitierten Entscheidungen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Im Übrigen handele es sich bei dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 SGB X nicht um einen materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch, sondern um einen verfahrensrechtlichen Aufwendungsersatzanspruch, so dass eine Aufrechnung möglich sei; denn es liege kein Freistellungsanspruch des Klägers als Widerspruchsführer gegen die Behörde vor (unter Bezugnahme auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 4. März 2013, L 19 AS 85/13).

    Ob sich der Freistellungsanspruch des Klägers aus einer - analogen - Anwendung des § 257 BGB, wonach derjenige, der berechtigt ist, Ersatz für Aufwendungen zu verlangen, die er für einen bestimmten Zweck macht, wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht, Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen kann, ergibt (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2015, a.a.O., Rdnr. 27; a. A. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2013, L 19 AS 85/13, veröffentlicht in juris, dort Rdnr. 51 bis 53), kann dahinstehen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 34/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Beratungshilfe - Übergang des Anspruchs

    Der Annahme des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, auch gegen einen solchen Anspruch könne eine Aufrechnung erfolgen (Urteil vom 4. März 2013 - L 19 AS 85/13 - juris, Rn. 40) könne angesichts der eindeutigen Gesetzes- und Rechtsprechungslage nicht gefolgt werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1928/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Diese Vorschrift sei zwar auf materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche, nicht jedoch auf verfahrensrechtliche Aufwendungsersatzansprüche aus § 63 SGB X anwendbar, weil zum Zeitpunkt der Eingehung die Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X noch gar nicht vorlägen (LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013, L 19 AS 85/13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - L 2 AS 496/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Insofern ist es auch unerheblich, ob es sich bei dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 SGB X um einen materiell-rechtlichen oder einen verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch handelt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. November 1999 - 13 RJ 23/99 R, Rn. 24; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2013 - L 19 AS 85/13, Rn. 50 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

    Es kommt insofern nicht darauf an, ob es sich bei dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 SGB X um einen materiell-rechtlichen oder einen verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch handelt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. November 1999 - 13 RJ 23/99 R, Rn. 24; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2013 - L 19 AS 85/13, Rn. 50 - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - L 12 AS 189/13
    Im Hinblick auf seinen Beschluss vom 28.01.2013 weist der Senat ergänzend und klarstellend, ohne dass es für die Entscheidung darauf jedoch noch ankommt, darauf hin, dass er sich hinsichtlich der Bewertung der materiellen Rechtslage den Ausführungen des 19. Senats des LSG NRW in seinem Urteil vom 04.03.2013 - L 19 AS 85/13 - anschließt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - L 7 AS 1773/13
    Soweit das Sozialgericht die Ablehnung der Bewilligung des Prozesskostenhilfeantrages damit begründet hat, der Bevollmächtigte des Klägers habe diesem gegenüber keine im Sinne des § 10 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ordnungsgemäße Abrechnung erteilt, so dass dem Bevollmächtigten gegenüber dem Kläger keine Forderung zustünde, die der Beklagte begleichen müsse, handelt es sich jedenfalls nicht um eine einfache und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärte Rechtsfrage (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 17.10.2013 Az. L 7 AS 1139/12 (noch nicht rechtskräftig) entgegen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 04.03.2013 Az. L 19 AS 85/13), so dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht bereits aufgrund einer eventuell unzureichenden Rechnungsstellung durch den Bevollmächtigten des Klägers verwehrt werden kann.
  • SG Halle, 18.05.2017 - S 24 AS 1354/15
    Insofern ist es auch unerheblich, ob es sich bei dem Aufwendungsersatzanspruch nach § 63 SGB X um einen materiell-rechtlichen oder einen verfahrensrechtlichen Kostenerstattungsanspruch handelt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. November 1999 - 13 RJ 23/99 R, Rn. 24; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2013 - L 19 AS 85/13, Rn. 50 - zitiert nach juris).
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