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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 27.03.2019 - S 29 AL 231/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Die Beklagte sei nicht durch eine den Anforderungen des BSG im Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R standhaltende Aufgabenübertragung für die Erhebung einer Mahngebühr gegen ihn zuständig geworden.Hiergegen wendet sich der Kläger statthaft mit der reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG; zur Qualifizierung der Festsetzung von Mahngebühren als Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R m.w.N.).
Zwar ist der Beigeladene deshalb als gemeinsame Einrichtung nach § 44b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 SGB II für Mahnungen und Mahngebührenbescheide nach dem VwVG originär zuständig (BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R m.w.N).
Der Geschäftsführer des Beigeladenen ist von der Trägerversammlung ermächtigt worden, die beiden Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R).
- VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16
Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter). - BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter). - BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Nach § 6 Abs. 1 SGB II sei neben dem kommunalen Träger auch die Beklagte Träger i.S.d. § 44b Abs. 4 SGB II. Das Bundessozialgericht habe in der Entscheidung vom 26.05.2011 (B 14 AS 54/10 R) auch bestätigt, dass durch § 44b Abs. 4 SGB II die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden sei, der Beklagten die Aufgabe des Forderungseinzuges zu übertragen. - BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter).
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20
Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur …
Eine Auseinandersetzung mit dem vom Beigeladenen angeführten Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2020 (L 19 AS 931/19, juris) erübrigt sich, da es die Anwendbarkeit der §§ 88 ff. SGB X nicht thematisiert. - LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - …
Denn insoweit dürfte in jedem Einzelfall zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt eine wirksame Aufgabenübertragung auf die BA (und wenn ja, in welchem Umfang) erfolgt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. August 2020 - L 19 AS 931/19 -, juris).