Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23841
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19 (https://dejure.org/2020,23841)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.2020 - L 19 AS 931/19 (https://dejure.org/2020,23841)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 2020 - L 19 AS 931/19 (https://dejure.org/2020,23841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unwirksamkeit der Übertragung der Aufgaben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Die Beklagte sei nicht durch eine den Anforderungen des BSG im Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R standhaltende Aufgabenübertragung für die Erhebung einer Mahngebühr gegen ihn zuständig geworden.

    Hiergegen wendet sich der Kläger statthaft mit der reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 SGG; zur Qualifizierung der Festsetzung von Mahngebühren als Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R m.w.N.).

    Zwar ist der Beigeladene deshalb als gemeinsame Einrichtung nach § 44b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 SGB II für Mahnungen und Mahngebührenbescheide nach dem VwVG originär zuständig (BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R m.w.N).

    Der Geschäftsführer des Beigeladenen ist von der Trägerversammlung ermächtigt worden, die beiden Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14.02.2018 - B 14 AS 12/17 R).

  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16

    Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Nach § 6 Abs. 1 SGB II sei neben dem kommunalen Träger auch die Beklagte Träger i.S.d. § 44b Abs. 4 SGB II. Das Bundessozialgericht habe in der Entscheidung vom 26.05.2011 (B 14 AS 54/10 R) auch bestätigt, dass durch § 44b Abs. 4 SGB II die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden sei, der Beklagten die Aufgabe des Forderungseinzuges zu übertragen.
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Das Umlaufverfahren ist ein in vielen Teilrechtsordnungen übliches, mit Ausnahme sich aus gesetzlichen Vorgaben oder der zwingenden Wahrnehmung individueller Rechte im Rahmen präsenter Beschlussfassungen ergebenden Erfordernissen auch ohne normative Grundlage zulässiges Verfahren der Willensbildung bei Kollegialorganen (VG Hamburg, Urteil vom 20.10.2016 - 19 ZE 460/16 u.a. zur hochschulrechtlichen Präsenzpflicht bei Vergabeentscheidungen; BGH, Urteil vom 13.02.1959 - StR 446/58; zur Zulässigkeit von Präsidienbeschlüssen im Umlaufverfahren; BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 zur Unzulässigkeit der Zustimmungsfiktion im Rahmen des von der Bundesregierung praktizierten Umlaufverfahrens beim Erlass von Rechtsverordnungen; BVerwG, Beschluss vom 23.09.1991 - 2 B 99/91 zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO bei Einverständnis aller beteiligten Richter).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20

    Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur

    Eine Auseinandersetzung mit dem vom Beigeladenen angeführten Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 6. August 2020 (L 19 AS 931/19, juris) erübrigt sich, da es die Anwendbarkeit der §§ 88 ff. SGB X nicht thematisiert.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22

    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers -

    Denn insoweit dürfte in jedem Einzelfall zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt eine wirksame Aufgabenübertragung auf die BA (und wenn ja, in welchem Umfang) erfolgt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. August 2020 - L 19 AS 931/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht