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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - L 19 AS 956/11 B ER, L 19 AS 957/11 B   

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https://dejure.org/2011,19897
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - L 19 AS 956/11 B ER, L 19 AS 957/11 B (https://dejure.org/2011,19897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.08.2011 - L 19 AS 956/11 B ER, L 19 AS 957/11 B (https://dejure.org/2011,19897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2011 - L 19 AS 956/11 B ER, L 19 AS 957/11 B (https://dejure.org/2011,19897)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - L 19 AS 956/11
    Ein Rechtsschutzinteresse auf Erteilung einer gesonderten Zusicherung als vorgreifliche Teilregelung für die Übernahme angemessener Unterkunftskosten wegen grundsätzlicher Erforderlichkeit eines Umzugs ist vorliegend mit dem tatsächlichen Umzug in die neue Wohnung am 15.04.2011 und damit vor Einlegung der Beschwerde entfallen (vgl. zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei einer Klage gegen einen Bescheid, mit dem das Jobcenter den Antrag der Kläger auf Erteilung einer Zusicherung für die Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung bei einem Umzug abgelehnt hat nach vollzogenem Umzug BSG Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R, Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 7 AS 1633/12
    Mit dem Umzug der Antragstellerin in die neue Wohnung (sowie mit dem Abschluss des Mietvertrages zum 01.12.2012) ist das Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer vorherigen Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren weggefallen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2011, L 19 AS 956/11 B ER und L 19 AS 957/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
    Für diese Möglichkeit spricht zunächst, dass nach herrschender Auffassung mit Abschluss eines Mietvertrages der Anspruch auf Erteilung einer bis dahin noch nicht abgegebenen Zusicherung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann, weil nunmehr die Miete ohne Rücksicht auf ihre Angemessenheit geschuldet wird und die Zusicherung ihre Schutz- und Warnfunktion gegenüber dem Leistungsempfänger nicht mehr erfüllen kann (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 6. April 2011, Az. B 4 AS 5/10 R; LSG NRW, Beschluss vom 1. August 2011, Az. L 19 AS 956/11 B ER; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rdnr. 170; Berlit in Münder, LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rdnr. 124).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2014 - L 15 AS 171/14
    Mit dem Umzug des Antragstellers in die neue Wohnung (sowie mit dem Abschluss des Mietvertrages zum 18. März 2014) ist das Rechtschutzinteresse an der Erteilung einer vorherigen Zusicherung im einstweiligen Rechtschutzverfahren weggefallen (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2011 - L 19 AS 956/11 B ER und Beschluss vom 20. Dezember 2012 - L 7 AS 1633/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2012 - L 7 AS 506/12
    Die Beschwerde kann der Antragstellerin in Bezug auf die begehrte Zusicherung gegen den Antragsgegner zu 1. keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile mehr bringen und das Rechtsschutzziel insoweit nicht mehr erreicht werden (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2011 - L 19 AS 956/11 B ER und L 19 AS 957/11 B = juris Rdn. 7).
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