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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19536
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07 AS (https://dejure.org/2007,19536)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2007 - L 19 B 126/07 AS (https://dejure.org/2007,19536)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - L 19 B 126/07 AS (https://dejure.org/2007,19536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen einen sozialrechtlichen Verweisungsbeschluss; Anforderungen an eine die Formvorschriften beachtende Beschwerdeeinreichung per E-Mail

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - L 4 R 447/06

    Verspätete Berufung durch Formfehler bei E-Mail

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07
    Die Beschwerde ist damit unzulässig und nach §§ 202 SGG, 572 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu verwerfen (vgl. zu vergleichbaren Fällen Beschlüsse des LSG Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007 - L 4 R 447/06 -, des LSG NRW vom 13.09.2007 - L 9 SO 24/04 -).
  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07
    Die grundsätzlich statthafte Beschwerde, bei der eine Abhilfe - bzw. Nichtabhilfeentscheidung durch das Sozialgericht nicht getroffen wird (Beschlüsse des BSG v. 08.08.1996 - 3 BS 1/96 - und 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R -), ist unzulässig, da sie nicht formgerecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingelegt worden ist.
  • BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R

    Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07
    Die grundsätzlich statthafte Beschwerde, bei der eine Abhilfe - bzw. Nichtabhilfeentscheidung durch das Sozialgericht nicht getroffen wird (Beschlüsse des BSG v. 08.08.1996 - 3 BS 1/96 - und 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R -), ist unzulässig, da sie nicht formgerecht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingelegt worden ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 18 KN 116/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ; Auszahlung

    Der E-Mail kann die Person, die sie abgesandt hat, nicht zuverlässig entnommen werden, auch wenn eine Kopie der Ladung als Bild der E-Mail beigefügt war; es ist nicht sichergestellt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen mit Wissen und Wollen des Klägers dem Gericht zugeleitet worden sind (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschluss vom 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschluss des Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07; LSG NRW, Beschluss vom 26.10.2009 - L 19 B 302/09 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 301/09

    Keine Einlegung eines gerichtlichen Rechtsmittels durch E-Mail ohne Signatur oder

    Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. d. Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. d. Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2008 - L 6 (7) SB 192/06

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs

    Diese Authentizitätssicherung wird durch einfache E-Mails nicht gewährleistet (LSG Rheinland-Pfalz, vom 10.09.2007 - L 4 R 447/06 - Viefhues NJW 2005, 1009 ff.; LSG NRW vom 26.04.2007 - L 9 SO 25/06 - LSG NRW, Urteil vom 15.02.2008 - L 10 SB 53/06 - Beschluss vom 12.12.2007, - L 19 B 126/07 AS - und vom 24.04.2008 - L 19 AS 3/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - L 19 AS 1974/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärungen und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl v 15.08.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl des Senats v 12.12.2007 - L 19 B 126/07, v 04.05.2011 - L 19 AS 702/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 19 AS 702/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärungen und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.08.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. des Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07).
  • AGH Niedersachsen, 15.09.2008 - AGH 22/08

    Schriftformerfordernis eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen eine

    Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die dem Schriftformerfordernis allenfalls dann genügt, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.2.2008, L 10 SB 53/06, juris; Beschl. v. 12.12.2007, L 19 B 126/07 AS, juris; Urt. v. 13.9.2007, L 9 SO 24/06, juris; noch enger: LG Heidelberg, Beschl. v. 18.1.2008, 11 Qs 2/08 OWi).
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