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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - L 19 B 13/09 AL   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - L 19 B 13/09 AL (https://dejure.org/2009,9609)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.2009 - L 19 B 13/09 AL (https://dejure.org/2009,9609)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - L 19 B 13/09 AL (https://dejure.org/2009,9609)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 19 AS 817/09

    Prozesskostenhilfe; Abänderung des Bewilligungsbeschlusses; Ausschluss der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - L 19 B 13/09
    Für die Ablehnung des Antrags auf Abänderung der zu leistenden Zahlungen wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei nach § 120 Abs. 4 S. 1 ZPO gilt dies ebenso,weil auch diese Ablehnungsentscheidung nur auf der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers beruht (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 12.10.2009 - L 19 AS 817/09 B PKH = www.juris.de) Es ist dann aber kein sachlicher Grund ersichtlich, den umgekehrten Fall der nachträglichen (höheren) Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 4 S. 1 ZPO anders zu behandeln, auch wenn darin die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegt.
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2009 - L 19 B 13/09
    Insbesondere kann der beigeordnete Prozessbevollmächtigte seine Gebührenansprüche nicht gegen die vertretene Partei geltend machen (vgl. BAG Beschluss vom 25.11.2008 - 3 AZB 55/08).
  • LSG Bayern, 22.11.2010 - L 7 AS 486/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Aufhebung gem § 124 ZPO -

    Jedoch ist - so die zutreffende überwiegende Meinung in der Rechtssprechung (vgl LSG NW Beschluss vom 7.12.2009 L 19 B 13/09 AL) bei Aufhebungsentscheidungen nach § 124 ZPO die Vorschrift des § 173 Abs. 3 Nr. 2 SGG nicht anwendbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 20 AS 2026/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    b) Ist in diesen Fällen die Beschwerde ausgeschlossen, so kann nach Auffassung des Senats nichts anderes gelten, wenn eine ursprünglich ratenfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Anwendung von § 120 Abs. 4 ZPO erst durch nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen nach § 115 ZPO wegen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers geändert wird (vgl. hierzu bereits den Beschluss des 19. Senat des LSG NRW vom 07.12.2009 - L 19 B 13/09 AL).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2010 - L 19 AS 1075/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dementsprechend sind seither Beschwerden gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe auf der Grundlage der §§ 73 a Abs. 1 SGG, 118 Abs. 2 S. 4 ZPO (vgl. z. B. Beschlüsse des Senats vom 14.01.2010 - L 19 B 385/09 AS -, vom 26.03.2010 - L 19 B 398/09 AS -, vom 26.05.2010 - L 19 AS 796/10 - jeweils m. w. N.), gegen die teilweise Ablehnung von (ratenfreier) Prozesskostenhilfe (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 15.10.2009 - L 19 B 214/09 AS -, vom 10.05.2010 - L 19 AS 668/10 B - m. w. N.) ebenso unzulässig wie Beschwerden gegen die Ablehnung des Antrags auf Abänderung der zu leistenden Ratenzahlung (hierzu Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.10.2009 - L 19 AS 817/09 B PKH) und im umgekehrten Fall der nachträglichen höheren Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 4 S. 1 ZPO (Beschluss des Senats vom 07.12.2009 - L 19 B 13/09 AL - m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2011 - L 7 AS 5381/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Änderung der

    Die im Fall der Festsetzung von Monatsraten mit der Bewilligung von PKH verbundene (Teil-)Ablehnung beruht demgegenüber (ebenso wie die vollständige Ablehnung) ausschließlich auf den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers; gegen die Festsetzung von Monatsraten gemäß § 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 120 Abs. 1 ZPO im Rahmen der Bewilligung von PKH ist die Beschwerde gemäß § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG daher nicht statthaft (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2009 - L 7 SO 5829/08 PKH-B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - L 19 B 13/09 AL - und vom 14. Januar 2011 - L 20 AS 2026/10 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - L 19 AS 817/09 B PKH - ).
  • LSG Sachsen, 16.05.2011 - L 3 AS 430/10
    Die Beschwerdeausschlussregelung des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG erfasst ferner nicht nur die erstmalige Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, sondern auch die Entscheidung im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 120 Abs. 4 ZPO (vgl. bereits SächsLSG, Beschluss vom 3. Mai 2010 - L 3 AS 608/09 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 11 [zur Ablehnung eines Abänderungsantrages mit dem Ziel, die Ratenzahlungsverpflichtung aufzuheben]; vgl. auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - L 19 B 13/09 AL - JURIS-Dokument Rdnr. 5 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 20 AS 2026/10 B - JURIS-Dokument Rdnr. 8 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2010 - L 4 P 2166/10
    Auf die Frage, ob § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG auf eine Aufhebung der Bewilligung entsprechend angewandt werden kann (verneinend Beschluss des erkennenden Senats vom 01. April 2009 - L 4 P 1185/09 PKH-B - nicht veröffentlicht; Landessozialgericht LSG - Baden-Württemberg, Beschluss vom 01. Oktober 2009 - L 11 R 898/09 PKH-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2010 - L 1 AL 137/09 B; bejahend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07. Dezember 2009 - L 19 B 13/09 AL; letztere veröffentlicht in Juris), kommt es mithin nicht an.
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