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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,10203
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER (https://dejure.org/2009,10203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER (https://dejure.org/2009,10203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS ER (https://dejure.org/2009,10203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer vollen Kostenübernahme im Falle eines fehlenden vorangegangenen Antrags auf Übernahme einer Mietkaution vor Abschluss eines Mietvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Dahinstehen kann, ob der Antragssteller einen Anordnungsanspruch hinsichtlich der Übernahme von Auszugs- und Einzugsrenovierungskosten als Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II (vgl. zur Übernahme von Einzugsrenovierungskosten BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R ; zur Übernahme von Kosten der Schönheitsreparaturen, BSG, Urteil vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R -) sowie der Umzugskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II glaubhaft gemacht hat.
  • SG Berlin, 31.10.2008 - S 37 AS 29504/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Wohnungsbeschaffungskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Offenbleiben kann auch, ob die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung zutrifft, dass eine Antragstellung hinsichtlich der Übernahme einer Mietkaution auch noch nach der Unterzeichnung eines Mietvertrags erfolgen kann, wenn der Umzug i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II durch den kommunalen Träger veranlasst worden ist (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2008 - S 37 AS 29504/07 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Dahinstehen kann, ob der Antragssteller einen Anordnungsanspruch hinsichtlich der Übernahme von Auszugs- und Einzugsrenovierungskosten als Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II (vgl. zur Übernahme von Einzugsrenovierungskosten BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R ; zur Übernahme von Kosten der Schönheitsreparaturen, BSG, Urteil vom 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R -) sowie der Umzugskosten i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II glaubhaft gemacht hat.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Bei der nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II erforderliche vorherige Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - Rn. 27 nach juris; LSG NW, Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - L 19 AS 61/08

    Hartz-IV-Empfänger muss Maklercourtage selbst bezahlen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Bei der nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II erforderliche vorherige Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - Rn. 27 nach juris; LSG NW, Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2008 - L 19 B 100/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW, Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl.; § 22 Rn 82, 85; Berlit in LPK-SGB II, 2 Aufl. § 22 Rn 97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW, Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl.; § 22 Rn 82, 85; Berlit in LPK-SGB II, 2 Aufl. § 22 Rn 97).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09

    Hartz- IV- Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob von dem Erfordernis des Vorliegens einer erteilten Zusicherung vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungskosten abgesehen werden kann, wenn der kommunale Träger treuwidrig nicht rechtzeitig über einen Übernahmeantrag entscheidet (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, 3 Aufl. § 22 Rn 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 12 AS 367/11
    Bei der auf diese Vorschrift gestützten vorherigen Zustimmung handele es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (LSG NRW, Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER - BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 10/06 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 19 AS 1085/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zudem ist die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II nicht Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II. Die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II durch die Antragsgegnerin setzt nur voraus, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten eine Zusicherung hinsichtlich dieser Kosten erteilt (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 19 B 213/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II ist zudem nicht Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II. Die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II durch die Antragsgegnerin setzt nur voraus, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten eine Zusicherung hinsichtlich dieser Kosten erteilt (vgl. hierzu LSG NW, Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER m.w.N.).
  • SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 (27) AS 514/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER; Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS; Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - L 19 AS 2254/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Über den einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG hat das Gericht der Hauptsache zu entscheiden, woraus grundsätzlich folgt, dass das Beschwerdegericht nur in dem Umfang über das Rechtsschutzbegehren befindet, in dem das Sozialgericht als Hauptsachegericht hiermit befasst gewesen ist (z.B. Beschlüsse des Senats vom 08.05.2009 - L 19 B 36/09 AS ER, vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zudem ist die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II nicht Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II. Die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II durch die Antragsgegnerin setzt nur voraus, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten eine Zusicherung hinsichtlich dieser Kosten erteilt (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 19 B 217/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 SGB II ist zudem nicht Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II. Die Übernahme von Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB II durch die Antragsgegnerin setzt nur voraus, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten eine Zusicherung hinsichtlich dieser Kosten erteilt (vgl. hierzu LSG NW, Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS ER m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 15 AS 431/12
    Die vorherige Zusicherung ist zwingende Voraussetzung für einen Anspruch nach § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II. Ein Umzug vor Erteilung der Zusicherung schließt eine Leistung ebenso aus, wie die vorherige Unterzeichnung bindender Verträge (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - L 11 AS 927/10 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 15 AS 1108/09
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