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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,10124
LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10124)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2007 - L 19 B 1700/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10124)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER (https://dejure.org/2007,10124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen; Erteilung einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung für das Abstellen eines Wohnwagens auf öffentlichen Straßen; Förderung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gewährung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung bei ungesetzlichem Wohnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 63.89

    Wohnraumbegriff - Gebäude - Wochenendhaus - Wohnen in Wochenendhäusern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07
    Die Gewährung von Wohngeld ist vom Bundesverwaltungsgericht zwar von der (bau) - rechtlichen Zulässigkeit einer Dauernutzung zu Wohnzwecken abhängig gemacht worden (Urteil vom 18. Januar 1991, 8 C 63/89 - zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05

    Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07
    Eine Leistungsgewährung wäre bereits im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung verfehlt, weil öffentliche Mittel anderenfalls zur Förderung und Aufrechterhaltung eines der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufenden Zustands (Störung der öffentlichen Sicherheit durch die unbefugte Nutzung von Fahrzeugen als Wohnung, die auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs rechtfertigen kann, siehe VG Freiburg Beschluss vom 9. Januar 2006, 4 K 2231/05 - zitiert nach juris) aufzuwenden wären.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 8 AS 165/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Erbringung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07
    Im Bereich des SGB II wird aber ein weiterer Wohnraumbegriff vertreten (vgl. Berlit in Münder Sozialgesetzbuch 11, 2. Auflage, § 22 RdNr. 13) und beispielsweise angenommen, ein Untermieter habe auch dann einen Leistungsanspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft, wenn der Hauptmieter im Verhältnis zum Vermieter nicht zum Abschluss des Untermietvertrages berechtigt gewesen sei (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen L 8 AS 165/06 ER - veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2006 - L 19 B 42/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Unterkunftskosten - Gartenlaube in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07
    Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden soll, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 8. März 2006, L 19 B 42/06 AS ER- veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • OLG Braunschweig, 08.07.1981 - Ss (BZ) 72/81
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 19 B 1700/07
    Wenn aber - so wie hier - der vorrangige Zweck des Abstellens des Wohnwagens die Nutzung öffentlicher Straßen als Ort des Wohnens ist, wird damit ein verkehrsfremder Zweck verfolgt, der außerhalb des Gemeingebrauchs liegt und als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen ist (vgl. OLG Braunschweig Beschluss vom 8. Juli 1981 Ss [Bz] 72/81 - zitiert nach juris).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 79/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnmobil bzw Wohnwagen als

    Nicht maßgeblich ist dabei für den Begriff der Unterkunft, dass die dauerhafte Nutzung eines Wohnmobils oder Wohnwagens im öffentlichen Straßenraum ordnungsrechtlich als Sondernutzung wohl unzulässig wäre (so insbesondere das LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2007 - L 19 B 1700/07 AS ER = FEVS 59, 230, 232; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2006 - L 19 B 42/06 AS ER) .
  • VG Hannover, 01.10.2019 - 7 B 4377/19

    Androhung; Beseitigung; Ersatzvornahme; Little Home; Mini-Haus; Obdachlose;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bereits das Übernachten in einem Wohnanhänger bzw. einem Wohnmobil am Straßenrand außerhalb von zugelassenen Abstellplätzen oder Campingplätzen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWI 33/02 -, juris, erster Leitsatz; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris, Rn. 10; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -, juris, Rn. 5; BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 79/09 R -, Rn. 10 m.w.N., das Gericht kommt aber zu dem Ergebnis, dass auch ein Wohnmobil eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II sein könne, auch wenn es eine straßenrechtliche Sondernutzung darstelle; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 6 Rn. 295).

    Auch diese Frist ist längst abgelaufen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -, juris, Rn. 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 29 B 2228/07

    Leistungen an Obdachlose

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten des Landesozialgerichts Berlin-Brandenburg (L 19 B 1700/07 AS ER) und der beigezogenen Verwaltungsakten des Antragsgegners Bezug genommen.
  • LSG Thüringen, 15.04.2008 - L 9 AS 1438/07

    Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Wege des

    Die Leistungsgewährung dürfte in diesem Fall schon allein im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung verfehlt sein, weil anderenfalls ein die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuwiderlaufender Zustand gerade durch die Gewährung öffentlicher Mittel aufrechterhalten würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2007 - Az.: L 19 B 1700/07 AS ER, nach juris).

    Im Hinblick auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2007 (a.a.O.) ist ein Obsiegen für den Senat allerdings unwahrscheinlich.

  • SG München, 23.10.2008 - S 51 AS 2506/08

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Änderung der Regelungsanordnung analog § 86b

    Die Antragstellerin verwies auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.10.2007, L 19 B 1700/07 AS ER.

    Der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.10.2007, L 19 B 1700/07 AS ER überzeugt nicht.

  • SG Stade, 03.12.2008 - S 28 AS 14/08
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geht davon aus, dass die Kosten für die Anmietung einer Gartenlaube in einer Kleingartenkolonie, deren Nutzung zu Dauerwohnzwecken als zweifelhaft angesehen wird, im Regelfall nicht vom Leistungsträger zu tragen seien, weil der entsprechende Mietvertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstoße (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschl v 8. März 2006 - L 19 B 42/06 AS ER - vgl LSG Berlin-Brandenburg, Beschl v 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -).

    Das Landessozialgericht ließ im Eilbeschluss ausdrücklich offen, ob eine Leistungsgewährung stets ausgeschlossen ist, wenn das Wohnverhältnis gegen die Rechtsordnung verstößt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl v 12. Oktober 2007 - L 19 B 1700/07 AS ER -, Rn 7).

  • SG Chemnitz, 21.08.2018 - S 22 AS 99/18
    Zu Recht weist das LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 12.10.2007 - L 19 B 1700/07 AS ER, Rz. 6, juris) darauf hin, dass im Hinblick auf die Einheit der Rechtsordnung eine Leistungsgewährung aus öffentlichen Mitteln in Fällen verfehlt ist, wenn dadurch ein der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufender Zustand gefördert wird.
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