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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,2375
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05 AS ER (https://dejure.org/2005,2375)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.08.2005 - L 19 B 21/05 AS ER (https://dejure.org/2005,2375)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER (https://dejure.org/2005,2375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Anspruchs auf Zahlung der Unterkunftskosten und Heizungskosten; Voraussetzungen für die Übernahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen; Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterkunftskosten für Arbeitslose nur in angemessener Höhe

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.10.2005)

    Arbeitslose müssen bei Wohnungssuche preiswerte Gebiete einbeziehen // Unterkunftskosten "nur in angemesser Höhe"

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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1999 - 16 A 1546/98

    Maßstab und Kriterien für die Dokumentationspflicht der Wohnungssuche eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05
    Welche Anforderungen an diesen Nachweis zu stellen sind, richtet sich nicht nur nach dem Verhältnissen am örtlichen Wohnungsmarkt sondern zudem nach den besonderen, Beschaffung neuen Wohnraumes u. U. erschwärenden Verhältnissen des Leistungsempfängers (Bundesverwaltungsgericht; Urteil vom 30.05.1996, a.a.O., OVG NW, Beschluss vom 17.03.1999, - 16 A 1546/98 -).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05
    In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt angemessen sind, ist eine Frage der tatrichterlichen, auf den Einzelfall bezogenen Bewertung der für den jeweiligen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen, die nicht durch Einsatz der für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten Höchstbeträge ersetzt werden kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.08.2004, - 5 C 8/04 -, NJW 2005, 310 ff.).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05
    Hiernach wird die Antragstellerin nicht auf die Inanspruchnahme qualitativ unzumutbaren Wohnraumes verwiesen, die auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum BSHG unzulässig war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.05.1996, - 5 C 14/95 -, BVerwGE 101, 194 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2000 - 16 B 308/00

    Berücksichtigung eines qualifizierten Mietrückstandes als eine hinreichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05
    Angesichts der von der Antragstellerin mittlerweile vorgelegten außerordentlichen Kündigung ihres Mietverhältnisses und der darin ausgesprochenen Räumungsaufforderung könnte die vom Sozialgericht noch verneinte Eilbedürftigkeit vorliegen (vgl.: die Rechtsprechung des OVG NW, etwa Beschluss vom 16.03.2000, 16 B 308/00, FEVS, 52, 24 ff., das bereits bei bevorstehender Kündigung und Räumungsklage einen Anordnungsgrund angenommen hat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2004 - 12 A 714/03

    Angemessenheit von Wohnungsgröße und Unterkunftskosten ; Wohnfläche, Mietzins pro

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05
    Sonach ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln ("Produkttheorie", Bundesverwaltungsgericht, a.a.O. sowie das zugrundeliegende Urteil des OVG NW vom 15.03.2004, - 12 A 714/03 -, info also 2005, 37 ff.; ZFSH/SGB 2005, 155 ff.).
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln ("Produkttheorie", ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Be-schlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. Au-gust 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -).

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.).

  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.).
  • LSG Hessen, 05.10.2006 - L 7 AS 126/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.).
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