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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 255/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,12044
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 255/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12044)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.2009 - L 19 B 255/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12044)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 2009 - L 19 B 255/09 AS ER (https://dejure.org/2009,12044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsärztliche Untersuchung als Mitwirkungspflicht zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit i.R.v. Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 255/09
    Der Versagungsbescheid erscheint gleichwohl rechtswidrig, weil die Entscheidung über die Versagung, die nur nach Fristsetzung mit Wirkung für die Zukunft möglich ist, im Ermessen der Behörde steht (BSG wie zuvor; BSG Urt. v. 22.02.1995 - 4 RA 44/94 = SozR 3 - 1200 § 66 Nr. 3 S. 13 f; Becker, jurisPR-SozR 5/2006 Anm. 1).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 19 B 255/09
    Unter diesen Umständen ist der Antragsteller verpflichtet, dem Verlangen der Antragsgegnerin auf ärztliche Untersuchung und Freigabe der medizinischen Untersuchungsergebnisse nachzukommen; andernfalls ist diese berechtigt, nach § 66 SGB I die Leistungen zu versagen (vgl. BSG, Urt. v. 20.10.2005 - B 7a / 7 AL 102/04 R = juris Rn 16).
  • SG Kassel, 31.03.2014 - S 6 AS 46/14

    Entziehung der bewilligten Leistungen durch einen Leistungsträger i.R.d.

    Das Bayerische LSG (Beschluss v. 31.08.2012 - L 7 AS 601/12 B ER - juris; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.09.2009 - L 19 B 255/09 AS ER sowie: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.04.2010 - L 7 AS 304/10 ER-B) hat sich dieser Auffassung angeschlossen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Bereich des SGB I eine ganze Reihe von Mitwirkungspflichten gibt, für deren Verletzung es im Bereich des SGB II keine Sanktionstatbestände gibt und dass § 66 SGB I die Funktion hat, eine Person, bei der die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht geklärt sind, anzuhalten, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken, wohingegen die Sanktionstatbestände des SGB II regelmäßig bei einem Sachverhalt eingreifen, bei dem feststeht, dass die betreffende Person zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört.
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Zudem hat die Antragsgegnerin das für die Leistungsablehnung wegen fehlender Mitwirkung notwendige Ermessen (BSG v. 20.10.2005, B 7a/7 AL 102/04 R; LSG NRW v. 28.09.2009, L 19 B 255/09 AS ER) nicht ausgeübt.

    Der Gesetzgeber hat damit eine spezielle Regelung getroffen, die nur über die Sanktionsvorschrift des § 31 Abs. 2 SGB II zu lösen ist (LSG für das Saarland, Beschluss v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Sachsen-Anhalt v. 20.02.2009, L 5 B 376/08 AS ER; offen gelassen LSG Baden-Württemberg v.08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B m.w.N.; a.A. LSG NRW v. 28.09.2009, L 19 B 255/09 AS ER u. v. 23.05.2007, L 19 B 47/07 AS ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Bei rechtshistorischer Betrachtung könnte mithin viel für die Auffassung der Antragsgegnerin sprechen, dass § 62 SGB I mit den sich aus § 66 SGB I ergebenden Rechtsfolgen neben § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III anwendbar sein kann, und zwar dann, wenn der Leistungsempfänger nicht allein einen Untersuchungstermin versäumt, sondern sich entweder von vornherein weigert, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, oder aber an ärztlichen Untersuchungsmaßnahmen nicht aktiv mitwirkt (so auch Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, K § 59 Rdnr. 7; ders. in Hauck/Noftz, SGB III, K § 309 Rdnr. 8; vgl. ferner BSG SozR 4-1500 § 103 Nr. 5; Winkler in Gagel, SGB III, § 309 SGB III Rdnrn. 16, 22; im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - L 19 B 47/07 AS ER - und vom 28. September 2009 - L 19 B 255/09 AS ER - ).
  • LSG Saarland, 02.05.2011 - L 9 AS 9/11

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Mitwirkungspflichten -

    Ein Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des SGB I ist insoweit ausgeschlossen (so auch LSG Sachsen-Anhalt vom 20.02.2009 a.a.O.; offen gelassen in LSG Baden-Württemberg vom 08.04.2010 a.a.O.; a.A. Beschlüsse des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.09.2009, Az.: L 19 B 255/09 AS ER und vom 23.05.2007, Az.: L 19 B 47/07 AS ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.08.2011 - L 3 AS 130/11

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - Nichterscheinen zur

    Da diese der Höhe nach mit den hier streitigen Leistungen im Wesentlichen deckungsgleich ist und aus der Bestimmung des § 44 a Abs. 1 S. 7 SGB II die regelmäßige Vorleistungspflicht des SGB II-Leistungsträgers bei Streitigkeiten über die Erwerbsfähigkeit folgt, erscheint zur Sicherung des Lebensunterhalts die vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners angezeigt, zumal diesem gegebenenfalls ein Erstattungsanspruch gegen den SGB XII-Leistungsträger erwächst (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2009, L 19 B 255/09 AS ER [juris]).
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