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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS   

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https://dejure.org/2009,23463
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS (https://dejure.org/2009,23463)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS (https://dejure.org/2009,23463)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 2009 - L 19 B 27/09 AS (https://dejure.org/2009,23463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeit der Bescheidung eines am Beginn des Klageverfahrens gestellten Prozesskostenhilfeantrags nach Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens; Formelle ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09
    Jedenfalls ist bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht bewilligungsreif gewesen (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2008, L 19 B 11/08 AL mit Nachweis der verschiedenen Meinungen).

    Das Gericht kann die Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligen, wobei die Rückwirkung bis zu dem Zeitpunkt erstreckt werden kann, in dem die Antragstellerin durch einen formgerechten Bewilligungsantrag von ihrer Seite aus alles für die Bewilligung getan hat (LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2008, L 19 B 11/08 AL mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

  • BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09
    Die fehlenden Angaben der Klägerin zu Punkten E bis F sowie die unterlassene Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II stellen schwerwiegende Mängel des Prozesskostenhilfeantrags dar, so dass das Sozialgericht nicht verpflichtet gewesen ist, die Klägerin auf diesen Mangel hinzuweisen und Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben (siehe zur Hinweispflicht im Prozesskostenhilfeverfahren aus Art. 103 Abs. 1 GG, die auch für anwaltlich vertretene Kläger gilt: BVerfG, Beschluss vom 11.02.1999, 2 BvR 229/98, NJW 2000, 275; Philippi in Zöller , ZPO, 27. Aufl., § 117 Rdz. 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 67. Aufl., § 117 Rdz. 35, Kalthoehner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdz. 148 jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09
    Eine Antragstellerin ist nach § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO verpflichtet, der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Belege, insbesondere über ihre Einnahmen, beizufügen (BGH, Beschluss vom 09.10.2003, IX ZA 8/03 und vom 24.11.1999, XII ZB 134/99).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09
    Eine Antragstellerin ist nach § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO verpflichtet, der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Belege, insbesondere über ihre Einnahmen, beizufügen (BGH, Beschluss vom 09.10.2003, IX ZA 8/03 und vom 24.11.1999, XII ZB 134/99).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 27/09
    Zwar hat das Sozialgericht erst nach Beendigung des Verfahrens nach § 88 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) - Erledigungserklärung nach Erlass eines stattgebenden Verwaltungsaktes - über den am Beginn des Klageverfahrens gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Beschluss vom 18.12.2008 entscheiden (vgl. BSG, Beschluss vom 04.01.2007, B 2 U 165/06 B m. w.N.), obwohl mit Eingang der Verwaltungsakte am 18.08.2008 der Antrag entscheidungsreif gewesen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - L 19 B 39/09

    Hinreichende Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erstattung doppelter

    Da auch Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht gegeben ist, besteht ein Anspruch auf Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe ab dem 17.08.2009, dem Tag der Vorlage des Bescheides über die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II vom 30.06.2009, mit dem die aktuellen Bedürftigkeit der Kläger nachgewiesen worden ist (vgl. zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beschlüsse des Senats vom 08.10.2008 - L 19 B 11/08 AS - sowie vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 19 B 320/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO bestand nicht zum hier prüfungsrelevanten Zeitpunkt der Entscheidungsreife des beim Sozialgericht gestellten Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS -, vom 08.10.2008, L 19 B 11/08 AL m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 79/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies ist frühestens in dem Zeitpunkt der Fall, zu dem das vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Anlagen eingereichte Formular nach § 117 ZPO bei Gericht vorliegt (zuletzt Beschluss des Senats vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS - m.w.N., zugänglich unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der begehrten Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach §§ 73a SGG, 114 ff. ZPO steht bereits entgegen, dass bis zum Abschluss des Verfahrens durch Abgabe der Erledigungserklärungen vom 15.05.2009 keine vollständig ausgefüllte und mit den erforderlichen Belegen versehene Erklärung nach § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vorlag (zu diesem Erfordernis vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 19 B 77/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies ist frühestens in dem Zeitpunkt der Fall, zu dem das vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Anlagen eingereichte Formular nach § 117 ZPO bei Gericht vorliegt (zuletzt Beschluss des Senats vom 23.03.2009 - L 19 B 27/09 AS - m.w.N., zugänglich unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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