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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - L 19 B 277/09 AS   

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https://dejure.org/2009,15207
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - L 19 B 277/09 AS (https://dejure.org/2009,15207)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2009 - L 19 B 277/09 AS (https://dejure.org/2009,15207)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - L 19 B 277/09 AS (https://dejure.org/2009,15207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgrund wiederholter Meldeversäumnisse; Wirksamkeit einer mietrechtlichen Kündigung bei nachträglicher Zahlung des Mietzinses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 135/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - L 19 B 277/09
    Es jedoch umstritten und in der Rechtsprechung bisher nicht hinreichend geklärt, ob ein solcher Verstoß zum Fortfall des Leistungsanspruchs führt (bejahend Hackethal in jurisPK-SGB II, § 7 Rn. 56; Brühl/Schoch in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 7 Rn. 111; ablehnend Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn. 80; kritisch auch Winkler, info also 2007, 3, 7; offengelassen von LSG NRW Beschl. v. 12.01.2009 - L 20 B 135/08 AS = www.juris.de Rn. 6 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies folgt daraus, dass der Sanktionszeitraum mittlerweile abgelaufen ist und der Antragsteller seit August wieder Leistungen von der Antragsgegnerin erhält, so dass sein Lebensunterhalt gesichert ist (vgl. entsprechend auch LSG NRW, Beschluss vom 21.12.2009, L 19 B 277/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - L 12 AS 522/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies folgt hier insbesondere daraus, dass der Sanktionszeitraum mittlerweile abgelaufen ist und der Antragsteller seit März 2011 wieder Leistungen von dem Antragsgegner erhält, so dass sein Lebensunterhalt gesichert ist (vgl. auch LSG NRW, Beschluss v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - Rdnr. 30 [Juris]; LSG NRW, Beschluss v. 21.12.2009 - L 19 B 277/09 AS - Rdnr. 14 [Juris]).
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