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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,3663
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05 AS ER (https://dejure.org/2005,3663)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2005 - L 19 B 28/05 AS ER (https://dejure.org/2005,3663)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER (https://dejure.org/2005,3663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft; Berücksichtigung der konkreten Verfügbarkeit einer anderen bedarfsgerechten und kostengünstigeren Wohnung bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 01.08.2005 (Az.: L 19 B 21/05 AS ER) ausgeführt, dass bei der Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich sind, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage eine Mietpreisspanne zu ermitteln ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln ("Produkttheorie", ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Be-schlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. Au-gust 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 -).

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro m² zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.).

  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro qm zu ermitteln ("Produkttheorie", LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 19 B 21/05 AS ER - und vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER - BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2004 - 12 A 714/03 - ZfSH/SGB 2005, 155 ff.).
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