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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,5553
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER (https://dejure.org/2009,5553)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER (https://dejure.org/2009,5553)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2009 - L 19 B 297/09 AS ER (https://dejure.org/2009,5553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsanspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hartz- IV- Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hartz IV - Empfänger müssen nicht in Obdachlosenunterkunft wohnen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kein Verweis auf Obdachlosenunterkunft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV-Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen - Anspruch auf eigene Wohnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Die in § 22 Abs. 2 SGB II vorgesehene Zusicherung zur Übernahme der Kosten einer neuen Wohnung nach § 22 Abs. 2 SGB II im Fall des Unterkunftswechsels ist nicht Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der nach § 22 Abs. 1 SGB II angemessenen Kosten für eine neue Wohnung (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 Rn 27); vielmehr ist die Antragsgegnerin nach Bezug einer neuen Wohnung verpflichtet, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen, soweit sie angemessen i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II sind und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II gegeben sind.

    Bei der nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II erforderlichen vorherigen Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = nach juris Rn 27; LSG NW Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08).

  • SG Berlin, 31.10.2008 - S 37 AS 29504/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Wohnungsbeschaffungskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Offenbleiben kann auch, ob die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung zutrifft, dass eine Antragstellung hinsichtlich der Übernahme einer Mietkaution auch noch nach der Unterzeichnung eines Mietvertrags erfolgen kann, wenn der Umzug i.S.v. § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II durch den kommunalen Träger veranlasst worden ist (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2008 - S 37 AS 29504/07 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob von dem Erfordernis des Vorliegens einer erteilten Zusicherung vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungskosten abgesehen werden kann, wenn der kommunale Träger treuwidrig nicht rechtzeitig über einen Übernahmeantrag entscheidet (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, 3 Aufl. § 22 Rn 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2008 - L 19 B 100/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob von dem Erfordernis des Vorliegens einer erteilten Zusicherung vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungskosten abgesehen werden kann, wenn der kommunale Träger treuwidrig nicht rechtzeitig über einen Übernahmeantrag entscheidet (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, 3 Aufl. § 22 Rn 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - L 19 AS 61/08

    Hartz-IV-Empfänger muss Maklercourtage selbst bezahlen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Bei der nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II erforderlichen vorherigen Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R = nach juris Rn 27; LSG NW Urteil vom 02.03.2009 - L 19 AS 61/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob von dem Erfordernis des Vorliegens einer erteilten Zusicherung vor der vertraglichen Begründung der zu übernehmenden Wohnungsbeschaffungskosten abgesehen werden kann, wenn der kommunale Träger treuwidrig nicht rechtzeitig über einen Übernahmeantrag entscheidet (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, 3 Aufl. § 22 Rn 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - L 19 B 55/08

    Behebung einer existentiellen Notlage nach dem Umzug in eine neue Wohnung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Das Zusicherungsverfahren nach § 22 Abs. 2 SGB II hat lediglich den Zweck, über die Angemessenheit der Unterkunftskosten vor deren Entstehung eine Entscheidung herbeizuführen und so für den Hilfebedürftigen das Entstehen einer erneuten Notlage infolge der nur teilweisen Übernahme von Kosten zu vermeiden (LSG NW, Beschluss vom 25.03.2008- L 19 B 55/08 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NW Urteil vom 16.02.2009 - L 19 AS 62/08 - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Covid-Angemessenheitsfiktion gilt auch für Nicht-Covid-Fälle

    In diesem Sinne ist ein Umzug erforderlich, wenn es um die Herstellung von menschenwürdigen Wohnverhältnissen geht, die eine Ausübung des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überhaupt erst ermöglichen, also zur Beseitigung unzumutbarer Wohnverhältnisse, auch der Auszug aus einer Obdachlosenunterkunft oder aus einem Zimmer im (Studenten-)Wohnheim in eigene vier Wände (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009, L 19 B 297/09 AS ER), nicht die bloße Verbesserung von konsolidierten allgemeinen Lebens-/Wohnumständen, die bereits angemessen und zumutbar sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2007, L 10 B 854/07 AS ER, Rn. 7 juris).
  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 8 SO 95/14

    Vorherige Zustimmung, Übernahme von Umzugskosten, Klage auf Zusicherung,

    Die vorherige Zusicherung (§ 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII) sei aber für die Gewährung der Transaktionskosten, zu denen auch die Umzugskosten gehörten, Anspruchsvoraussetzung (vgl. Landessozialgericht Nordrhein Westfalen vom 26. November 2009 - L 19 B 297/09 AS ER).
  • SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 (27) AS 514/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER; Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS; Beschluss vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 AS 2632/11
    Bei der nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II erforderlichen vorherigen Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER - Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 82).
  • SG Aachen, 11.11.2011 - S 19 SO 119/10

    Sozialhilfe

    Die Zustimmung muss regelmäßig vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. für die inhaltsgleiche Regelung des § 22 Abs. 3 SGB II a.F. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009, L 19 B 297/09 AS ER = juris Rdnr. 20, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 15 AS 1108/09
    Bei der danach erforderlichen vorherigen Zusicherung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, Rn. 27; Beschlüsse des LSG Nordrhein-Westfalen vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS, Rn. 17 und vom 26. November 2009 - L 19 B 297/09 AS, Rn. 20; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Januar 2009 - L 7 AS 623/08 ER; Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn. 82).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - L 1 AS 5969/09
    Hierbei ist zunächst zu beachten, dass die begehrte Zusicherung keine Voraussetzung für die Übernahme der KdU ist, wie die Regelungen sowohl in § 22 Abs. 2 und Abs. 2a SGB II zeigen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - = BSGE 102, 194; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2009 - L 19 B 297/09 AS ER -).
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