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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,20528
LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER (https://dejure.org/2006,20528)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER (https://dejure.org/2006,20528)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER (https://dejure.org/2006,20528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Ausschluss der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für in einer stationären Einrichtung Untergebrachte; Justizvollzugsanstalt als vollstationäre Einrichtung ; Deckung des Wohnbedarfs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 14 B 1307/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Freigänger - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06
    § 7 Abs. 4 SGB II finde keine Anwendung (Hinweis auf Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 02. Februar 2006 - L 14 B 1307/05 AS ER -).

    Diese Vollzugslockerungen führen insbesondere nicht dazu, dass die JVA lediglich als "teilstationäre Einrichtung" anzusehen ist (so aber Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 1307/05 AS ER -).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06
    Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes ergebe sich unmittelbar aus der existenzsichernden Natur der begehrten Leistungen (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

    Allerdings ist aufgrund des Gebots, effektiven Rechtschutz zu gewähren, von diesem Grundsatz dann ein Abweichung erforderlich, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12. Mai 2005, - 1 BvR 569/05 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06
    Der Senat vermochte jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht der Auffassung zu folgen, Justizvollzugsanstalten stellten keine vollstationären Einrichtungen im Sinne von § 7 Abs. 4 SGB II dar (so aber beispielsweise LSG Celle, Beschluss vom 07. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER -).
  • LSG Bayern, 27.10.2005 - L 11 B 596/05

    Bewilligung von Taschengeld für mittellose Untersuchungsgefangene während der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - L 19 B 327/06
    Nach dem Gesamtzusammenhang der Regelung liegt eine stationäre Einrichtung im Sinne des Gesetzes im Allgemeinen dann vor, wenn der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung des Untergebrachten im Rahmen des Therapiekonzepts die Gesamtverantwortung für dessen tägliche Lebensführung übernimmt und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind (vgl. Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II § 7 Rdnr. 34, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - L 11 B 596/05 AS ER -).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 16/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Im Übrigen beruft sich die Revision auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - L 19 B 416/06

    Leistungsausschluss nach § 7 SGB 2 für Freigänger während des Strafvollzugs

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Regelung liegt eine stationäre Einrichtung im Sinne des Gesetzes im Allgemeinen dann vor, wenn der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung des Untergebrachten im Rahmen des Therapiekonzepts die Gesamtverantwortung für dessen tägliche Lebensführung übernimmt und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind (vgl. Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II § 7 Rdnr. 34, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - L 11 B 596/05 AS ER - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER -).

    Der Senat hält an seiner in dem Beschluss vom 16. Mai 2006 (- L 19 B 327/06 AS ER -) vertretenen Auffassung fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - L 19 B 417/06

    Leistungsberechtigung eines im offenen Vollzug Inhaftierten; JVA ist als

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Regelung liegt eine stationäre Einrichtung im Sinne des Gesetzes im Allgemeinen dann vor, wenn der Einrichtungsträger von der Aufnahme bis zur Entlassung des Untergebrachten im Rahmen des Therapiekonzepts die Gesamtverantwortung für dessen tägliche Lebensführung übernimmt und Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden sind (vgl. Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II § 7 Rdnr. 34, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - L 11 B 596/05 AS ER - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER -).

    Der Senat hält an seiner in dem Beschluss vom 16. Mai 2006 (- L 19 B 327/06 AS ER -) vertretenen Auffassung fest.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2006 - L 29 B 804/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Der Senat geht ebenso wie der 19. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER- zitiert nach juris) davon aus, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II in der bis zum 31. Juli 2006 geltenden Fassung für in einer stationären Einrichtung Untergebrachte grundsätzlich auch für Gefangene in einer JVA gilt, wenn der Aufenthalt dort länger als 6 Monate andauert (vgl. auch Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 7 Rz. 34; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - L 11 B 596/05 AS ER - zitiert nach juris).

    Dies wird bereits durch § 14 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz belegt, wonach der Anstaltsleiter dem Gefangenen für Lockerungen und Urlaub Weisungen erteilen kann (so zutreffend wiederum LSG Berlin-Brandenburg - L 19 B 327/06 AS ER - zitiert nach juris).

  • SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer

    Diese Voraussetzungen lagen im hier streitigen Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014 nicht vor, weil der tatsächliche Bedarf des Klägers an Unterkunft und Heizung durch die JVA Ma. und/oder JVA B. gedeckt war (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - und vom 29.04.2014 -L 7 SO 4195/13 B - ; LSG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER - VG Frankfurt vom 20.01.2003 - 7 E 6044/00 - und Bay. VGH vom 22.01.1993 - 12 CE 92.3748 - ).
  • SG Oldenburg, 24.08.2006 - S 48 AS 1011/05
    Dementsprechend geht z. B. das LSG Berlin- Brandenburg (Beschluss vom 16. Mai 2006 - L 19 B 327/06 AS ER -) auch davon aus, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II auch für Gefangene einer JVA gilt, wenn der Aufenthalt dort länger als sechs Monate andauert.
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