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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5780)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2005 - L 19 B 33/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Feststellung der Hilfebedürftigkeit, Heranziehung von Umständen aus der Vergangenheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05
    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, in die auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - m.w.Nachw.).

    Im Hinblick darauf, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen, dürfen Umstände der Vergangenheit, die die Antragsgegnerin hauptsächlich geltend macht, nur insoweit herausgezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse für die gegenwärtige Lage der Antragsteller zu lassen (so BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2002 - 12 B 423/02

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt im einstweiligen Rechtsschutz;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05
    Die Regelsätze sind nicht auf 80 %, und damit auf das zum Leben Unerlässliche (so aber in st. Rspr. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 01.06.1988 - 8 B 1057/88 - NVwZ 1989, 1085, 1086, Beschluss vom 10.05.2002 - 12 B 423/02, Juris, zustimmend Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, S. 710; a.A. Conradis in Münder, Sozialgesetzbuch 11, 2005, Anhang Verfahren Rnr. 119) zu kürzen.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05
    Glaubhaftmachung erfordert nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit an Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruches und des Anordnungsgrundes (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2004, 95, 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1988 - 8 B 1057/88
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05
    Die Regelsätze sind nicht auf 80 %, und damit auf das zum Leben Unerlässliche (so aber in st. Rspr. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 01.06.1988 - 8 B 1057/88 - NVwZ 1989, 1085, 1086, Beschluss vom 10.05.2002 - 12 B 423/02, Juris, zustimmend Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, S. 710; a.A. Conradis in Münder, Sozialgesetzbuch 11, 2005, Anhang Verfahren Rnr. 119) zu kürzen.
  • SG Düsseldorf, 08.02.2006 - S 28 AS 143/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Antragstellerin zu 1) und ihren Ehemann als Bedarfsgemeinschaftsmitglied sind daher bei der Bedarfsermittlung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes lediglich 80% des in einem Hauptsacheverfahren zu zusprechenden Regelsatzes nach § 20 Abs. 2 und 3 SGB II (249,00 Euro) und damit in der Höhe des zum Leben Unerlässliche zu gewähren (ständige Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG im Eilverfahren, die auch Anwendung finden kann im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II, beispielsweise OVG NRW Beschluss vom 10.05.2002 -12 B 423/02- in JURIS, a.A. 19. Senat des LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005 -L 19 B 33/05 AS ER-).

    Die Kammer schließt sich insoweit nicht der Rechtsprechung des 19. Senates des Landessozialgerichtes NRW an, nach der eine Absenkung des Regelbedarfsatzes im Eilverfahren nicht vorzunehmen ist (Beschluss vom 01.08.2005, aaO).Soweit der 19. Senat eine Ungleichbehandlung zwischen Antragstellern im einstweiligen Rechtsschutz nach § 86 b Abs. 1 SGG einerseits und § 86 Abs. 2 SGG andererseits befürchtet, dürfte sich ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung der genannten Personenkreise in dem Umstand finden, dass die Antragsteller nach Abs. 1 aufgrund der ihnen bereits bewilligten Leistungen im Falle einer Entziehung derselben unter Umständen einen Vertrauenstatbestand geltend machen können, weil ggf. im Vertrauen auf eine in der Regel nach § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II sechsmonatige, fortlaufende Leistungsgewährung Dispositionen getroffen wurden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - L 19 B 178/08

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnungsgrund für

    Es entspricht nicht der Rechtsprechung des Senats und insbesondere nicht dem Inhalt des vom Sozialgericht zitierten Beschlusses vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER - im einstweiligen Rechtsschutz die Gewährung von lediglich 80 % der Regelsätze als ausreichend anzusehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - L 19 B 149/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält (vgl. Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER LSG NRW, Beschluss vom 07.12.2006 - L 19 B 121/06 LSG NRW, Beschluss vom 15.01.2007 - L 19 B 147/06 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 24.11.2005 - S 29 AS 124/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hiervon abzuweichen, um eine Gleichstellung der Antragsteller im Falle des § 86b Abs. 2 SGG mit denen, die nach § 86b Abs. 1 die Anordnung bzw. die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs begehren (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005, AZ: L 19 B 33/05 AS ER), hält das Gericht nicht für sachgerecht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 19 B 121/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zwar kürzt der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) grundsätzlich die Regelsätze nicht auf 80% und damit das zum Leben Unerlässliche (so schon Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER; ebenso der 9. Senat des LSG NRW Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER LSG NRW).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Anders als das SG vertritt der Senat die Auffassung, dass auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die volle Regelleistung zuzusprechen ist, da insofern ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens wegen des Bedarfsdeckungsgrundsatzes nicht zumutbar ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - L 5 B 186/05 ER AS), eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Fallgestaltungen nach § 86b Abs. 1 SGG so vermieden werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER - Breithaupt 2006, 149) und angesichts der Abschaffung der Einmalleistungen ein Teil der monatlich gewährten Regelleistung angespart werden muss, um bei entstehendem Bedarf auch größere Anschaffungen tätigen zu können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2005 - L 20 B 5/05

    Sozialhilfe

    Die Regelsatzleistung ist in voller Höhe zu erbringen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 01.08.2005, Az.: L 19 B 33/05 AS ER).
  • SG Berlin, 08.11.2010 - S 128 AS 33550/10

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - vermutete Einstehens- und

    Die Möglichkeit eines Abschlags auf 80 Prozent sieht die Kammer bei der Regelleistung als existenzsichernde Leistung nicht (anders LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Mai 2010 - L 5 AS 457/10 B ER - juris; wie hier LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 33/05 AS ER - juris - wie hier auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - L 3 ER 183/06 AS).
  • SG Düsseldorf, 29.08.2006 - S 29 AS 156/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die in der Rechtsprechung der Sozialgerichte teilweise vertretene Ansicht, ein Anordnungsgrund im Sinne von § 86 b Abs. 2 SGG liege regelmäßig auch schon dann vor, wenn Antragsteller nicht über Mittel in Höhe von 100 % des Regelbedarfs nach dem SGB II oder XII verfügen, vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER - Hess. LSG, Beschluss vom 07.12.2005 - L 7 AS 81/05 ER - Sächs. LSG, Beschluss vom 19.09.2005 - L 3 B 155/05 AS-ER -, überzeugt nicht.
  • SG Dortmund, 17.11.2005 - S 22 AS 206/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der hiergegen erhobene Einwand einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Verfahren nach § 86 b Abs. 1 SGG, vgl. LSG NW, Beschluss vom 01.08.2005, Az.: L 19 B 33/05 AS ER, überzeugt nicht.
  • SG Oldenburg, 11.11.2005 - S 47 AS 577/05
  • SG Dortmund, 04.07.2007 - S 5 AS 217/07
  • SG Düsseldorf, 03.11.2005 - S 29 AS 63/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 23.06.2006 - S 28 AS 157/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Detmold, 07.11.2005 - S 10 AS 165/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 30.08.2005 - S 23 AS 295/05
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