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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS ER (https://dejure.org/2006,9630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS ER (https://dejure.org/2006,9630)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS ER (https://dejure.org/2006,9630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schulgeld gegen den Träger von Arbeitslosengeld II; Umfang und Zusammensetzung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Schulgeld als unabweisbarer Bedarf; Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in besonderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Chemnitz, 19.06.2006 - S 29 AS 1100/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung des gezahlten BAföG als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06
    Das Sozialgericht Chemnitz lehnt dagegen in seinem Urteil vom 19. Juni 2006 (- S 29 AS 1100/05 -) eine Berücksichtigung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Einkommen ab, da bei einer vollständige Anrechnung als Einkommen von dem gesetzlichen Zweck der Leistung nach dem BAföG nichts übrig bliebe und die Kosten der Ausbildung unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit und Zielrichtung einer Pauschalierung nur schwer zugänglich seien.
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. insgesamt BSG, Urteil vom 01. April 2004 - B 7 AL 52/03 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2006 - L 19 B 599/06
    Die Kosten aufgrund eines Schulungsvertrages mit einem privaten Träger stellen einen Sonderbedarf dar, der von der Regelleistung des § 20 SGB II nicht erfasst ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - ; SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 1840/06 ER -).
  • SG Osnabrück, 16.03.2007 - S 23 AS 159/05
    Da die Aufzählung abschließend ist und die Kosten für den Besuch einer privaten Schule nicht genannt werden, stellen diese keinen nach § 21 SGB II anzuerkennenden Mehrbedarf dar (Beschluss des Landessozialge-richts - LSG - Berlin Brandenburg vom 23. Oktober 2006 - Az.: L 19 B 599/06 AS ER - zitiert nach juris).

    Hierzu zählt das Schulgeld für den Besuch einer privaten Schule nicht (Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 - Az.: L 6 AS 8/05 - zitiert nach juris; Beschluss des LSG Ber-lin-Brandenburg vom 23. Oktober 2006 - a.a.O.; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 10. Juli 2006 - Az.: L 6 AS 296/06 ER).

    Dies gilt ebenso für ein Anspruch auf Leistungen als Darlehen nach § 7 Abs. 5 SGB II, so dass dahinstehen kann, ob ein Härtefall vorliegt (vgl. hierzu Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2006, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 3 Abs. 2 SGB II. Zwar sieht § 3 Abs. 2 SGB II eine besondere Förderung unter 25jähriger ohne Berufsabschluss vor, jedoch besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ausbildung oder auf Übernahme der Kosten für die schulische Ausbildung (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2006, a.a.O.) - zumal der Bedarf an Schulbildung bereits durch öffentliche Regelschulen aus-reichend gedeckt ist (vgl. hierzu Urteil des Schleswig-Holstein vom 14. September 2006, a.a.O., m.w.N.).

  • SG Berlin, 12.06.2012 - S 172 AS 3565/11

    Waldorfschule muss selbst bezahlt werden - Kein Anspruch gegen Jobcenter auf

    Die Kosten für einen derartigen Sonderbedarf sind dementsprechend auch bei der Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II offensichtlich nicht erfasst (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006, L 19 B 599/06 AS ER, Rn. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. April 2005, L 8 AS 57/05 ER; SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2006, S 34 1840/06 ER, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER

    Rechtmäßigkeit der Pauschalierung des Ausbildungsbedarfes bei Berücksichtigung

    Auch vor dem Hintergrund der kontroversen Auslegung zum Anwendungsbereich von § 39 Nr. 1 SGB II (vgl. hierzu die Nachweise im Beschluss des Senates vom 11. Juli 2007 - L 3 B 381/06 AS-ER - amtlicher Umdruck S. 20 ff.) ist unstreitig, dass jedenfalls eine Anfechtungsklage, die gegen die Herabsetzung von Leistungen gerichtet ist, darunter fällt (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument Rdnr. 30).

    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument Rdnr. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2005], § 11 RdNr. 80).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimmte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument Rdnr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Sachsen, 25.10.2007 - L 2 AS 43/07

    Berücksichtigung von mit einer Ausbildung in Zusammenhang stehenden Ausgaben bei

    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - zitiert nach juris, RdnN. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, Rn. 80 zu § 11).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimmte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument RdNr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Sachsen, 21.12.2007 - L 3 AS 73/06

    Möglichkeit einer Anrechnung von Leistungen zur Ausbildungsförderung auf das

    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS - JURIS-Dokument, Rdnr. 36; Brühl, a. a. O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II [2005], § 11 Rdnr. 80).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimme (LSG Berlin-Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS-JURIS-Dokument, Rdnr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1919/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme vom Leistungsausschluss für

    Soweit die Kläger diesen Betrag für zu gering angesetzt erachten, vermag der Senat ihnen nicht zu folgen (vgl. so auch Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS ER -, abzurufen unter sozialgerichtsbarkeit.de; abweichend, aber nicht mit überzeugender Begründung SG Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 19.06.2006 - S 29 AS 1100/05 - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 02.04.2008 - L 2 B 141/08 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmtheit von Arbeitsangeboten bei

    a) Der Widerspruch des Ast. gegen den Bescheid vom 12.10.2007 und die Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.11.2007 haben gem. § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung (Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS -, zitiert nach Juris, Rn. 30; Berlit, ZFSH/SGB 2008, S. 3, 19).
  • LSG Sachsen, 17.09.2007 - L 2 B 291/07 AS-ER

    Berücksichtigung von Ausbildungsförderungsleistungen bei der Ermittlung des zu

    Die Zweckbestimmung muss nicht ausdrücklich im Gesetz benannt sein, sie kann sich auch aus der erkennbaren Zweckbestimmung des Gesetzes ergeben (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - zitiert nach juris, RdnN. 36; Brühl, a.a.O.; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, Rn. 80 zu § 11).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Auffassung vertritt, eine Leistung verfolge erst dann einen anderen Zweck im Sinne dieser Regelung, wenn bei mehreren Zwecken einer Leistung der Zweck, der der Leistung das Gepräge gebe und als vorherrschender, überwiegender Zweck anzusehen sei, mit dem Zweck einer Leistung nach dem SGB II nicht übereinstimmte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS - juris-Dokument RdNr. 36), findet diese einengende Auslegung im Gesetzeswortlaut keine Stütze.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 932/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildungsbedarf - Kostenübernahme für

    Die Kosten aufgrund eines Schulungsvertrages mit einem privaten Träger (Schulgeld) gehören zwar nicht zum Regelbedarf, da sie nur bei einzelnen Schülern anfallen, die, wie der Kläger, keine öffentliche - kostenfreie - Schule besuchen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS ER - juris).
  • LSG Sachsen, 14.08.2008 - L 2 B 482/08 AS-ER

    Voraussetzungen für die Heilung eines Anhörungsfehlers

    Der Widerspruch des Ast. gegen den Bescheid vom 19.03.2008 hat gemäß § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung (Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.07.2007 - L 3 B 414/06 AS-ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2006 - L 19 B 599/06 AS -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 30; Berlit, ZFSH/SGB 2008, S. 3, 19).
  • LSG Sachsen, 01.11.2007 - L 3 AS 158/06

    Berechnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Berufsausbildung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2007 - L 32 B 399/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 205/07

    Anrechenbarkeit von Leistungen nach den Bestimmungen des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

  • SG Dresden, 28.03.2014 - S 40 AS 1905/14

    Kein Anspruch auf Gebührenübernahme für Abschlussprüfungen auf Privatschule

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - L 25 B 838/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - vergangener Zeitraum -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - L 5 AS 1191/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - L 5 B 949/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.06.2008 - L 5 ER 124/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

  • SG Berlin, 19.04.2007 - S 102 AS 9326/07

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

  • SG Berlin, 04.05.2007 - S 102 AS 9326/07

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Auszubildende -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2007 - L 9 B 141/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2008 - L 9 AS 89/08
  • SG Hannover, 19.04.2010 - S 56 AS 1498/08
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