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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER   

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https://dejure.org/2007,20644
LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER (https://dejure.org/2007,20644)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER (https://dejure.org/2007,20644)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER (https://dejure.org/2007,20644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen des Erhalts von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Chemnitz, 19.06.2006 - S 29 AS 1100/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Berücksichtigung des gezahlten BAföG als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
    Das Sozialgericht Chemnitz lehnt dagegen in seinem Urteil vom 19. Juni 2006 (- S 29 AS 1100/05 -) eine Berücksichtigung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Einkommen ab, da bei einer vollständige Anrechnung als Einkommen von dem gesetzlichen Zweck der Leistung nach dem BAföG nichts übrig bliebe und die Kosten der Ausbildung unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit und Zielrichtung einer Pauschalierung nur schwer zugänglich seien.
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
    Dagegen können vorab entstandene Werbungskosten bei einem im Anschluss an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium anzuerkennen sein, wenn der erforderliche Veranlassungszusammenhang besteht (vgl. FGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - VI R 26/05 - NJW 2006, Seite 3375).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
    Vorab entstandene Werbungskosten können nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2002 - VI R 120/01 - BFHE 201, Seite 156 ff; Urteil vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01 - BFHE 202, Seite 314 ff) gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein.
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
    Vorab entstandene Werbungskosten können nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2002 - VI R 120/01 - BFHE 201, Seite 156 ff; Urteil vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01 - BFHE 202, Seite 314 ff) gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG auch bei einer erstmaligen Berufsausbildung anzuerkennen sein.
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06
    So sind Kosten für den Besuch allgemein bildender Schulen nach der Rechtsprechung des BFH keine vorab entstandenen Werbungskosten (vgl. Urteil vom 22. Juni 2006 - VI R 5/04 -), da der erforderliche Veranlassungszusammenhang nur angenommen werden kann, wenn die Ausbildung konkret und berufsbezogen auf eine Berufstätigkeit vorbereitet, was bei dem Besuch einer allgemein bildenden Schule beispielsweise einer Fachoberschule typischerweise nicht der Fall ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 19 AS 794/12

    Spanien - europäisches Fürsorgeabkommen - Leistungsausschluss - Arbeitssuche -

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Der Beklagte berief sich dabei auf die Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER - und des SG Berlin vom 04.05.2007 - S 102 AS 9326/07 ER - (beide in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2016 - L 26 AS 1421/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei einem

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu zuzusprechen sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Soweit die Beklagte und dem folgend teilweise auch die Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 5 AS 1191/05 - und Beschlüsse vom 23. Oktober 2006 - L 19 B 599/06 AS ER - und vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 ER -, abrufbar jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) die Auffassung vertreten, dass die Ausbildungsförderung nach dem BAföG jedenfalls in einem Umfang von 20 v. H. (a. A. im Sinne einer im Einzelfall vorzunehmenden Aufteilung der auf den Unterhalt und die Ausbildung entfallenden Anteile: Sächsisches LSG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - L 2 AS 43/07 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) für die Ausbildung und damit für einen anderen Zweck im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II erbracht werden, kann der Senat letztlich offen lassen, ob insoweit die Ausbildungsförderung "vorrangig" (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 16/06 R -, bisher lediglich als Terminsbericht Nr. 59/07 veröffentlicht) der Finanzierung der Ausbildung dienen soll, und damit als zweckbestimmte Einnahme nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2012 - L 19 AS 2084/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER - juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 19 AS 1809/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER = juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Alternativ wäre die nur auf politischem Wege oder nach Intervention des Bundesverfassungsgerichts mögliche Erhöhung der Regelleistung (für diese Personengruppe) denkbar oder die Befriedigung des Bedarfs über das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (dort § 73 SGB XII, in Anlehnung an die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind ) oder die Erweiterung der finanziellen Spielräume durch die Möglichkeit, Aufwendungen für den Schulbesuch vom Kindergeld abzusetzen (vgl Abzug von Schulkosten beim "Mini"-BaföG: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2007, 32 B 399/07 AS ER, dagegen LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2006 L 19 B 687/06 AS ER, beide zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - L 19 AS 1751/12

    Leistungsausschluss - griechische Staatsangehörigkeit - Europäisches

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 19 AS 1106/12

    Leistungsausschluss - spanische Staatsangehörigkeit - Europäisches

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - L 28 AS 2653/14

    Persönlicher Aufenthalt - Polen - Daueraufenthaltsrecht

    Handelt es sich - wie hier - um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen und damit das Existenzminimum absichern, muss die überragende Bedeutung dieser Leistungen für den Empfänger mit der Folge beachtet werden, dass ihm im Zweifel die Leistungen - ggf. vermindert auf das absolut erforderliche Minimum - aus verfassungsrechtlichen Gründen vorläufig zu gewähren sind (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - L 19 B 687/06 AS ER -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 19 AS 1851/12

    Leistungsausschluss - spanische Staatsangehörigkeit - Europäisches

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - L 28 AS 2430/14

    Persönlicher Aufenthalt - Einfärbungslehre - Aufenthaltstitel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - L 28 AS 2431/14

    Gewährung der vorläufigen Zahlung von Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2014 - L 28 AS 2430/14

    Persönlicher Aufenthalt - Einfärbungslehre - Aufenthaltstitel

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - L 28 AS 2653/14

    Persönlicher Aufenthalt - Polen - Daueraufenthaltsrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - L 19 AS 3094/12
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 9 AS 1276/17
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