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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 97/05 AS   

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https://dejure.org/2005,16284
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 97/05 AS (https://dejure.org/2005,16284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.2005 - L 19 B 97/05 AS (https://dejure.org/2005,16284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - L 19 B 97/05 AS (https://dejure.org/2005,16284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der nicht durch die Familienversicherung abgedeckten Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. durch den Sozialhilfeträger; Möglichkeit der erweiternden Auslegung des § 23 Sozialgesetzbuch -Zweites ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 97/05
    Daher liegt es prinzipiell außerhalb der funktionellen Kompetenz der Sozialgerichte, sich selbst in die Rolle einer normsetzenden Instanz zu begeben oder die Gesetzgebungsorgane zu verurteilen, bestimmte Gesetze zu beschließen (BSG, Urteil vom 27.01.1993, 4 RA 40/92, SozR 3-8570, § 10 Nr. 1 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 19 B 84/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 97/05
    Der Senat schließt sich den Ausführungen des Sozialgerichts nach eigener Prüfung an, § 142 Abs. 2 Satz 2 SGG (vgl. zur Nichterstattung von Lehrmittelkosten über § 23 SGB II den Beschluss des Senats vom 18.11.2005 - L 19 B 84/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 57/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Zuschuss zur Anschaffung von

    Die im Rahmen des SGB II als verlorener Zuschuss zu zahlenden Leistungen sind in § 23 Abs. 3 SGB II - wie von der Beklagten zutreffend ausgeführt -abschließend aufgeführt (LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2005, Az.: L 19 B 97/05 AS).

    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gemäß § 51 SGG nur für "Rechtsstreitigkeiten" eröffnet; die Gerichtsbarkeit darf also nur entscheiden, wenn und soweit der Streit darum geführt wird, was derzeit rechtens ist, nicht was künftig Recht werden soll (Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 7, 183, 288 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 01.12.2005, Az.: L 19 B 97/05 AS, m.w.N.).

  • SG Gelsenkirchen, 07.12.2009 - S 8 SO 23/09
    Die Gerichtsbarkeit darf demnach nur entscheiden, wenn und soweit der Streit darum geführt wird, was derzeit rechtens ist, nicht was künftig Recht werden soll (LSG NRW , Beschluss vom 01.12.2005, Az. L 19 B 97/05 AS m.w.N.).
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