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   LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16   

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https://dejure.org/2018,42987
LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16 (https://dejure.org/2018,42987)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16 (https://dejure.org/2018,42987)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2018 - L 19 R 444/16 (https://dejure.org/2018,42987)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 14 Abs. 4 idF bis 31.12.2017; SGB IX § 42 Abs. 1 Nr. 3 idF bis 31.12.2017; SGB IX § 7 S. 2 idF bis 31.07.2017; SGB VI § 10; SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 2; SGB VI § 9
    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den Rentenversicherungsträger, wenn prognostisch die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den Rentenversicherungsträger, wenn prognostisch die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den Rentenversicherungsträger, wenn prognostisch die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht möglich erscheint

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 498/18

    Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Prognose,

    Der Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 14.05.2020 auf sein Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16 - hingewiesen, wonach die Eingliederung eines Versicherten in den Arbeitsbereich einer WfbM nicht in die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers falle.

    Eine Eingliederung des Versicherten in den geschützten besonderen Bereich, den Arbeitsbereich einer WfbM, in dem zumindest ein gewisses Maß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbracht werden kann, stellt kein Rehabilitationsziel der gesetzlichen Rentenversicherung dar (BSG, Urteil vom 26.02.2020, - B 5 R 1/19 R, Rdnr. 27 ff.; Bayer. LSG, Urteil vom 26.09.2018, - L 19 R 444/16 -, jeweils juris).

  • LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18

    Aufgedrängte Zuständigkeit, Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am

    Das Verfahren ist mit Beschluss des Senats vom 04.02.2019 zum Ruhen gebracht worden, nachdem der Senat auf sein Urteil vom 26.09.2018 - Az. L 19 R 444/16 - und die beim Bundessozialgericht hiergegen anhängige Revision - Az. B 5 R 1/19 R - hingewiesen hatte.

    Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung des Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - BayLSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war.

  • LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21

    Erstattungsanspruch zwischen Rehabilitationsträgern bei wirksamer Ablehnung

    Schließlich müssen die LTA für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation in Form der Integration in den "ersten Arbeitsmarkt" (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 26.09.2018, L 19 R 444/16, juris) erforderlich sein.
  • LSG Bayern, 26.10.2022 - L 19 R 331/18

    Leistungen, Erwerbsminderung, Rente, Rentenversicherung, Arzt, Versorgung,

    Bei dieser medizinischen Konstellation lagen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2a SGB VI nicht vor, weil durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Wiedereingliederung der Versicherten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R; Bayer. LSG, Urteil vom 26.09.2018 - L 19 R 444/16; juris) nicht zu erwarten war.
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