Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3330
LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2014,3330)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2014 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2014,3330)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2014,3330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 1 B 6/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Hierauf reagierte der Betreuer mit Schreiben vom 20. März 2007, in dem er unter Beifügung des Beschlusses des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2007 (L 1 B 6/07 AL, juris) die Auffassung vertrat, eine persönliche Meldung des Betreuers sei nicht erforderlich, da sich die Gründe für die Notwendigkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung, nämlich die Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und der frühzeitige Beginn von Vermittlungsbemühungen, im Verhältnis zum Vertreter des Arbeitslosen ohnehin nicht verwirklichen ließen.

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 28. Februar 2007 (a.a.O.) führe zu keinem anderen Ergebnis, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, in der zudem ausgeführt sei, dass zu der Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Vertreters keine höchstrichterliche Entscheidung vorliege.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007, L 1 B 6/07 AL, juris) hat es ausgeführt, dass wesentliche Gründe für die Notwendigkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung, nämlich die Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und der frühzeitige Beginn von Vermittlungsbemühungen, sich im Verhältnis zum Vertreter des Arbeitslosen ohnehin nicht verwirklichen ließen.

    Dem angefochtenen Urteil beipflichtend haben sich Teile der Instanzrechtsprechung und der Literatur geäußert (SG Berlin, Urteil vom 27. März 2012 - S 80 AL 1650/10, juris; Brand in: Niesel, SGB 111, 6. Aufl. § 145 Rn. 14; Winkler in: Gagel, SGB II/ SGB III, § 145 Rn. 138; Aubel in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 145 Rn. 28, Steinmeyer in: info also 2012, 123 ff., offen gelassen: LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - L 1 B 6/07, juris).

  • SG Berlin, 27.03.2012 - S 80 AL 1650/10

    Arbeitslosengeldanspruch - § 125 SGB 3-Nahtlosfall - persönliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Dem angefochtenen Urteil beipflichtend haben sich Teile der Instanzrechtsprechung und der Literatur geäußert (SG Berlin, Urteil vom 27. März 2012 - S 80 AL 1650/10, juris; Brand in: Niesel, SGB 111, 6. Aufl. § 145 Rn. 14; Winkler in: Gagel, SGB II/ SGB III, § 145 Rn. 138; Aubel in: jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 145 Rn. 28, Steinmeyer in: info also 2012, 123 ff., offen gelassen: LSG für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2007 - L 1 B 6/07, juris).
  • SG Hamburg, 14.09.2010 - S 17 AL 418/07

    Zur Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte S 17 AL 418/07 = L 2 AL 2/11 und der Verwaltungsakte der Beklagten, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung gewesen ist, Bezug genommen.
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Ob der Gesetzgeber im Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997 durch Schaffung des § 125 Abs. 1 Satz 3 SGB III, der in § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III fortgeschrieben wurde, auf die Entscheidung des BSG vom 9. August 1990 (11 RAr 141/88, SozR 3-4100 § 105a Nr. 2) hin einen dort anklingenden Korrekturbedarf umgesetzt hat (so Steinmeyer a.a.O.) ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, kann aber offen bleiben.
  • SG Düsseldorf, 11.06.2007 - S 13 (20) AL 58/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Das Erfordernis der persönlichen Vorsprache eines Vertreters sei auch nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar, weil im Gespräch mit einem Vertreter Unklarheiten bei der Antragstellung oder Vermittlungsfähigkeit geklärt werden könnten (SG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juni 2007 - S 13 (20) AL 58/06, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12

    Persönliche Arbeitslosmeldung der Anspruchsvoraussetzung für die Gewähung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Das Gesetz gehe davon aus, dass sich der Arbeitslose entweder selbst persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melde oder - wenn er hierzu objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei - ein Vertreter dies zu tun habe (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. September 2013 - L 18 AL 126/12 -, juris; Sauer in: Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 Rn. 10a).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Die Arbeitslosmeldung ist als konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95, BSGE 77, 175-181).
  • LSG Hamburg, 04.05.2012 - L 2 AL 33/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Zur Begründung weist sie auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 4. Mai 2012 - L 2 AL 33/10, juris) hin und bekräftigt ihre Rechtsauffassung.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die Regelung verhindern soll, einen Leistungsanspruch nicht entstehen zu lassen, weil der Betroffene etwa wegen akuter gesundheitlicher Beeinträchtigungen das Arbeitsamt nicht persönlich aufsuchen kann (BT-Drucksache 13/4941 S. 177).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 22.1.2014 - L 2 AL 2/11) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AL 2/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48355
LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2011,48355)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2011,48355)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 2 AL 2/11 (https://dejure.org/2011,48355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,48355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung bei krankheitsbedingter Unterbrechung

  • rechtsportal.de

    Fortbestand des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung bei krankheitsbedingter Unterbrechung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 317 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2011 - L 2 AL 2/11
    Denn die Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung endet kraft Gesetzes, unabhängig davon, ob die Behörde dies in einer gesonderten Regelung durch Verwaltungsakt feststellt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/09 R - zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - L 2 AL 51/11

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Beendigung

    Ausgehend von dieser Zweckrichtung muss der Versicherungsschutz solange Bestand haben, wie ein der selbständigen Tätigkeit zugrundeliegender Geschäftsbetrieb nicht in dem Sinne aufgeben worden ist, dass dieser zukünftig als Grundlage für die wirtschaftliche Sicherung der Existenz durch Einsatz der eigenen Arbeitkraft ausscheidet (vgl. im Einzelnen Senatsentscheidung vom 24. November 2011 - L 2 AL 2/11 - zitiert nach juris, derzeit anhängig beim BSG unter B 12 AL 1/12 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht