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   LSG Hamburg, 04.05.2012 - L 2 AL 33/10   

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https://dejure.org/2012,9829
LSG Hamburg, 04.05.2012 - L 2 AL 33/10 (https://dejure.org/2012,9829)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2012 - L 2 AL 33/10 (https://dejure.org/2012,9829)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - L 2 AL 33/10 (https://dejure.org/2012,9829)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Gegen das Urteil des SG hat die Beklagte Berufung beim LSG eingelegt und auf dessen Rechtsprechung verwiesen (Urteil vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10) .

    Andere Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten dagegen die Ansicht, eine persönliche Meldung des Vertreters sei geboten (so SG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2007 - S 13 (20) AL 58/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2013 - L 18 AL 126/12; LSG Hamburg vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10; Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 125 RdNr 14; Sauer in Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 RdNr 10a) .

  • LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Zur Begründung weist sie auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 4. Mai 2012 - L 2 AL 33/10, juris) hin und bekräftigt ihre Rechtsauffassung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12

    Persönliche Arbeitslosmeldung der Anspruchsvoraussetzung für die Gewähung von

    Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass sich die Arbeitslose entweder selbst persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet oder - wenn sie hierzu objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist - ein Vertreter dies tut (vgl Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Auflage, § 125 Rn 14; LSG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2012 - L 2 AL 33/10 - juris).
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