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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06   

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https://dejure.org/2009,14805
LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06 (https://dejure.org/2009,14805)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2009 - L 2 AL 41/06 (https://dejure.org/2009,14805)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - L 2 AL 41/06 (https://dejure.org/2009,14805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer für arbeitsunfähig erklärten Schwangeren auf Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld; Generelles Beschäftigungsverbot für eine Schwangere als Indiz für eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06
    In diesem Sinne ist eine Schwangerschaft bei normalem Verlauf keine Krankheit im Sinne des SGB V (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 77/98 R = SozR 3-4100 Nr. 103 Nr. 19) und auch nicht im arbeitsrechtlichen Sinne (Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 = BAGE 79, 307).

    Wird allerdings ein generelles, sich auf alle Arten der Berufstätigkeit beziehendes Beschäftigungsverbot ausgesprochen, so indiziert dies eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 9. September 1999, a. a. O.).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06
    In diesem Sinne ist eine Schwangerschaft bei normalem Verlauf keine Krankheit im Sinne des SGB V (BSG, Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 77/98 R = SozR 3-4100 Nr. 103 Nr. 19) und auch nicht im arbeitsrechtlichen Sinne (Bundesarbeitsgericht - BAG - Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 = BAGE 79, 307).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06
    Eine in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V Versicherte ist arbeitsunfähig, wenn sie auf Grund gesundheitlicherer Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 5/03 R = SozR 4-2500 § 44 Nr. 3).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Die Beklagte ist unter Hinweis auf eine von ihr vorgelegte, unveröffentlichte Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.06.2009 (L 2 AL 41/06) sowie die hierin zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.09.1999 (B 11 AL 77/98 R, SozR 3-4100 § 103 Nr. 19) der Ansicht, dass insbesondere bei einem sich auf alle Arten der Berufstätigkeit beziehenden Beschäftigungsverbot wie es bei der Klägerin vorliege - eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit bestehe.

    Zunächst kann weder aus rein tatsächlichen Gründen von einer das "Können" im Sinne des § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III ausschließenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Hinblick auf die für sie in Betracht kommenden Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegangen werden, noch kann eine Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung des von dem Arzt ausgesprochenen alle Arten der Berufstätigkeit betreffenden Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG unterstellt werden (vgl. das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Sachsen-Anhalt v. 23.06.2009 - L 2 AL 41/06 , Seite 7, unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 09.09.1999 B 11 AL 77/98 R , SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 = Breith. 200, 201 ff und im Ergebnis auch Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutsch-ler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

  • BSG, 12.01.2016 - B 11 AL 1/16 B
    L 2 AL 41/06 (LSG Mecklenburg-Vorpommern).

    Mit Beschluss vom 17.2.2011 hat der Senat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.12.2010 (L 2 AL 41/06) als unzulässig verworfen.

  • SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit eines

    Allerdings folgt die Kammer auch nicht der Ansicht des LSG Sachsen-Anhalt, welches wohl bereits deshalb eine Arbeitsunfähigkeit angenommen hat, da es sich nicht um "normale" Schwangerschaft gehandelt hat (vgl. dazu: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2009, Az.: L 2 AL 41/06, Seite 7).
  • SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1

    Soweit das BSG in einem obiter dictum ausgeführt hat, ein generelles Beschäftigungsverbot dürfte ohne eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein (BSG, Urteil vom 09.09.1999, B 11 AL 77/98 R, Rn. 23 - nach juris) und dies auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise so gesehen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2009, L 2 AL 41/06 - nicht veröffentlicht), wurde hierbei offensichtlich nicht der vorliegende Fall einer Risikoschwangerschaft ohne aktuelle Erkrankung bedacht (LSG Hessen, a.a.O., Rn. 38; SG Osnabrück, a.a.O., Rn. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
    Eine planwidrige Regelungslücke bestehe nicht, wie das LSG Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 23. Juni 2009 L 2 AL 41/06 festgestellt habe.
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