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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15   

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https://dejure.org/2019,15337
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15 (https://dejure.org/2019,15337)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.04.2019 - L 2 AL 5/15 (https://dejure.org/2019,15337)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. April 2019 - L 2 AL 5/15 (https://dejure.org/2019,15337)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 12. Juli 2006 (Az. B 11a AL 73/05 R) im Zusammenhang mit der Prüfung von Sperrzeitfragen darauf hingewiesen, dass in der Rechtswirklichkeit der Arbeitswelt - auch politisch gewollt - eine Tendenz zum Abschluss von befristeten bzw. kurzfristigen Arbeitsverhältnissen besteht.

    Soweit die Beklagte und Berufungsklägerin den Hinweis des Bundessozialgerichts aus dem Urteil vom 12. Juni 2006, Az. B 11 A AL 73/05 R so versteht, dass heute der Abschluss eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nicht bedeutet, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zwangsläufig davon ausgehen muss, bei Erreichen des Befristungsdatums arbeitslos zu werden, lasse diese die örtlichen Rahmenbedingungen auf der Insel Rügen völlig außer Acht.

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Allerdings ließen allein statistische Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt noch nicht den Schluss zu, ob im Einzelfall die Vermittlung Vorrang vor Leistungen der aktiven Arbeitsförderung hat (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. September 2015, Az. L 2 AL 20/14, Rn. 52).

    Jenseits der Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts sollte durch den Vermittler die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers eingeschätzt werden (vergl. LSG Hamburg Urteil vom 23. September 2015 L 2 AL 20/14 m. w. N.).

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93, SozR 3-4100 § 55a Nr. 5, LSG Hamburg a. a. O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Ein solcher Zeitraum sei unter Umständen auch nach zwei oder drei Monaten noch nicht erreicht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013, Az. L 9 AL 81/13, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014, Az. L 18 AL 236/13, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Ein solcher Zeitraum sei unter Umständen auch nach zwei oder drei Monaten noch nicht erreicht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013, Az. L 9 AL 81/13, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014, Az. L 18 AL 236/13, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht a.a.O.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2016 - L 3 AL 29/14

    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15
    Umgekehrt ließe sich allein anhand statistischer Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt auch keine ungünstige Vermittlungsprognose begründen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 2016, Az. L 3 AL 29/14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18

    Gründungszuschuss - Ermessenslausübung - Vermittlungsvorrang -

    Bei der Feststellung der Vermittlungsaussicht ist eine nachvollziehbar dokumentierte Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängen muss (vgl. Kuhnke a.a.O.; LSG Hamburg a.a.O., Rn. 52; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. April 2019 zum Aktenzeichen L 2 AL 5/15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17

    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Da § 4 Abs. 2 Satz 1 SGB III den Vorrang der Vermittlung nicht absolut statuiert, sondern ihn unter einen umgekehrten Erforderlichkeitsvorbehalt stellt ("es sei denn, die Leistung [sc. der aktiven Arbeitsförderung] ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich"), hat die Beklagte eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung der in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Umstände, der bisherigen Vermittlungsbemühungen sowie weiterer Umstände des Einzelfalles anzustellen, deren Prognoserelevanz sich im konkreten Fall aufdrängt (LSG Hamburg, a.a.O,; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. April 2019 - L 2 AL 5/15 -, juris; Kuhnke a.a.O.).
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