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   LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16   

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https://dejure.org/2017,11868
LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16 (https://dejure.org/2017,11868)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16 (https://dejure.org/2017,11868)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 2 AL 84/16 (https://dejure.org/2017,11868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung eines nach erfolgter unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung erzielten Einkommens aus abhängiger Beschäftigung; Ordnungsgemäße Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 152

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.11.2008 - B 11 AL 94/08 B

    Berechnung des Bemessungsentgelts für den Anspruch Arbeitslosengeld ab 1.1.2005

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16
    Da der Bemessungszeitraum von Juli 2013 bis Oktober 2014 488 Kalendertage (zur Maßgeblichkeit von deren Anzahl nach den seit dem 1. Januar 2005 geltenden Vorschriften vgl. BSG, Beschluss vom 19. November 2008 - B 11 AL 94/08 B, juris, m.w.N.) umfasst, ergibt sich ein durchschnittliches tägliches Arbeitsentgelt von 173, 90 Euro.
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16
    Die von der Beklagten und dem SG den jeweiligen Entscheidungen zu Grunde gelegte Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, das zuletzt mit seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, und 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B, juris, bekräftigt hat, dass im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III lediglich die Entgelte berücksichtigt werden können, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden.
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16
    Die von der Beklagten und dem SG den jeweiligen Entscheidungen zu Grunde gelegte Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, das zuletzt mit seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, und 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B, juris, bekräftigt hat, dass im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III lediglich die Entgelte berücksichtigt werden können, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden.
  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16
    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 27/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungszeitraum - abgerechnete

    Im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 S. 1 SGB III werden lediglich die Entgelte berücksichtigt, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne gezahlt wurden, wozu Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt wurden, nicht zählen (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 18; Bayrisches LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris RdNr. 10; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2017 - L 9 AL 150/15 - juris).

    Im Bemessungszeitraum nach § 150 Absatz 1 Satz 1 SGB III können nämlich lediglich die Entgelte berücksichtigt werden, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne gezahlt wurden (BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B, juris RdNr. 3), wozu Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt wurden, nicht zählen (LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 18; Bayrisches LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris RdNr. 10).

    Weder einfach- noch verfassungsrechtlich wird eine strenge Beitragsäquivalenz gefordert (LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 20; Eppelein in: juris-PK SGB III, § 150 RdNr. 14.2).

  • LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 45/17

    Arbeitslosengeld

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, sowie Urteile des erkennenden Senates vom 5. April 2017 - L 2 AL 68/16 und L 2 AL 84/16, und schließlich Hessisches LSG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - L 7 AL 16/17, jeweils juris).

    Der erkennende Senat hat in seinem o.g. Urteil vom 5. April 2017 (L 2 AL 68/16, in den Grundsätzen ebenso das weitere Urteil vom 5. April 2017 - L 2 AL 84/16, und Hessisches LSG, a.a.O.) Folgendes ausgeführt: Dieses Ergebnis läuft auch nicht dem Sinn und Zweck der Vorschrift bzw. den Grundrechten der Klägerin zuwider.

  • LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17

    Bemessung von Arbeitslosengeld; Längere Beschäftigungslosigkeit; Keine strenge

    Sie hält an ihrer Rechtsauffassung fest und verweist zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach überzeugenden Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil sowie auf die Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2016 (L 10 AL 133/16 NZB, juris) sowie des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2017 (L 2 AL 84/16, juris).

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 5. April 2017, L 2 AL 68/16 sowie L 2 AL 84/16, beide in juris; zum ganzen siehe auch aktuell Köhler, Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I, WzS 6./7.2017, S. 171 - 173).

  • SG Landshut, 25.07.2017 - S 13 AL 172/16

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung des Arbeitsentgelts während der

    In Bezug auf den Bemessungszeitraum kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG demgegenüber auf das sog. leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis an, das die tatsächliche Erbringung von Arbeit voraussetzt (vgl. nur BSG, Urt. v. 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R; BSG, Beschluss vom 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B; so auch Bay LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB; LSG Hamburg, Urt. v. 05.04.2017 - L 2 AL 84/16).
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