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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06   

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https://dejure.org/2011,27023
LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06 (https://dejure.org/2011,27023)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 2 AL 95/06 (https://dejure.org/2011,27023)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 (https://dejure.org/2011,27023)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Die Voraussetzungen für die Erteilung des VGS selbst (§ 421g Abs. 1 Satz 1 SGB III) sind im Rahmen der Prüfung des Auszahlanspruches des privaten Arbeitsvermittlers nicht mehr zu überprüfen (vgl. BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238ff., Juris Rn. 17).

    Der (gesetzliche) Zahlungsanspruch des Arbeitsvermittlers setzt mithin zunächst einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus, der sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergeben kann, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 652 ff., richtet, die von öffentlich-rechtlichen Normen, vornehmlich denen der §§ 296, 297 SGB III, überlagert sind (vgl. BSG v. 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. - Juris Rn. 13; BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff., Juris Rn. 11).

    Der Kläger hat auch Vermittlungsleistungen erbracht, indem er mit dem Kläger (nach dem Inhalt des in der Verwaltungsakte befindlichen Bewerbungsschreibens) dessen Leistungsmöglichkeiten besprochen und die Bewerbungsunterlagen erstellt hat (zu diesem Erfordernis vgl. BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238ff., Juris Rn. 12).

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Bundessozialgerichts an, dass für den Zahlungsanspruch des Vermittlers der Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und nicht - wie es der VGS formuliert - der Abschluss des Arbeitsvertrags im Zeitraum der Geltungsdauer entscheidend ist (vgl. BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238ff., Juris Rn. 17; BSG v. 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris Rn. 21).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Dieser Zahlungsanspruch des Vermittlers setzt (1) die Ausstellung eines VGS, (2) einen wirksamen, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossenen schriftlichen Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III i.V.m. § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer und (3) eine Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden voraus (vgl. BSG in st. Rspr., zuletzt v. 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R und B 11 AL 10/10 R - Juris m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Bundessozialgerichts an, dass für den Zahlungsanspruch des Vermittlers der Beginn des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und nicht - wie es der VGS formuliert - der Abschluss des Arbeitsvertrags im Zeitraum der Geltungsdauer entscheidend ist (vgl. BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238ff., Juris Rn. 17; BSG v. 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris Rn. 21).

    Selbst wenn das Bundessozialgericht seine bislang lediglich angedeutete Ansicht bestätigen würde, dass im Einzelfall der in der Gültigkeitsdauer liegende Abschluss des Arbeitsvertrages oder sogar nur eine Einstellungszusage für eine erfolgreiche Vermittlung genügen könnte (vgl. BSG v. 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris Rn. 21), wäre ein Auszahlanspruch des Klägers gegen die Beklagte nicht begründet.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Der (gesetzliche) Zahlungsanspruch des Arbeitsvermittlers setzt mithin zunächst einen Vergütungsanspruch des vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers gegen den Arbeitnehmer voraus, der sich seinerseits nur aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergeben kann, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 652 ff., richtet, die von öffentlich-rechtlichen Normen, vornehmlich denen der §§ 296, 297 SGB III, überlagert sind (vgl. BSG v. 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. - Juris Rn. 13; BSG v. 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff., Juris Rn. 11).

    Die Formulierung in der Kopfzeile des Vertrags mit dem Verweis auf den VGS und dessen Höhe ist aber als vertragliche Umsetzung der nach den Regelungen der §§ 296, 421g SGB III gesetzlich vorgesehenen dauerhaften Stundung der Provisionsansprüche gegen den Beigeladenen auszulegen (vgl. BSG v. 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. - Juris Rn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07

    Anspruch auf Zahlung eines Betrages aus einem Vermittlungsgutschein;

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Nicht ausreichend ist eine durch den Vermittler erreichte Einstellungszusage (vgl. SG Berlin v. 17.07.2007 - S 102 AS 7066/06 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 19.12.2007 - L 1 AL 5/07 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.04.2009 - L 9 AL 42/07 - Juris Rn. 25; Peters-Lange in Gagel, SGB II/SGB III, § 421g SGB III, Rn. 28, wobei aber meist als Vermittlungserfolg bereits der Abschluss des Arbeitsvertrages genügen soll).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 42/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Nicht ausreichend ist eine durch den Vermittler erreichte Einstellungszusage (vgl. SG Berlin v. 17.07.2007 - S 102 AS 7066/06 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 19.12.2007 - L 1 AL 5/07 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.04.2009 - L 9 AL 42/07 - Juris Rn. 25; Peters-Lange in Gagel, SGB II/SGB III, § 421g SGB III, Rn. 28, wobei aber meist als Vermittlungserfolg bereits der Abschluss des Arbeitsvertrages genügen soll).
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Dieser Zahlungsanspruch des Vermittlers setzt (1) die Ausstellung eines VGS, (2) einen wirksamen, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossenen schriftlichen Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III i.V.m. § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer und (3) eine Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden voraus (vgl. BSG in st. Rspr., zuletzt v. 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R und B 11 AL 10/10 R - Juris m.w.N.).
  • SG Berlin, 17.07.2007 - S 102 AS 7066/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - private

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06
    Nicht ausreichend ist eine durch den Vermittler erreichte Einstellungszusage (vgl. SG Berlin v. 17.07.2007 - S 102 AS 7066/06 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 19.12.2007 - L 1 AL 5/07 - Juris Rn. 28; LSG Nordrhein-Westfalen v. 30.04.2009 - L 9 AL 42/07 - Juris Rn. 25; Peters-Lange in Gagel, SGB II/SGB III, § 421g SGB III, Rn. 28, wobei aber meist als Vermittlungserfolg bereits der Abschluss des Arbeitsvertrages genügen soll).
  • LSG Hamburg, 15.08.2012 - L 2 AL 7/11
    Aus diesem Grund hält auch der von der Beklagten mit seinen Ausführungen zur vermeintlich fehlenden Verwaltungsaktseigenschaft des Vermittlungsgutscheins in Bezug genommene Urmersbach die ausstellende Behörde im Rahmen ihrer späteren Entscheidung darüber, ob Zahlungen an den privaten Arbeitsvermittler geleistet werden, an ihre in dem Vermittlungsgutschein zum Ausdruck gekommene Erklärung, dass die Voraussetzungen des §§ 421g Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F. vorliegen, nach Sinn und Zweck der Regelung gebunden (aaO Rdnr. 31); im Anschluss hieran hat das BSG in dem Urteil vom 6.5.2008 (aaO) deutlich formuliert, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins selbst - unabhängig von der Rechtsnatur des Vermittlungsgutscheins - im Rahmen des Abrechnungsverfahrens zwischen dem Makler und der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr zu überprüfen seien, wenn der Vermittlungsgutschein nicht seinen Sinn verlieren solle (ebenso: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.4.2011 - L 2 AL 95/06, Juris).
  • LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15

    (Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Aktivierungs- und

    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 183/15

    Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung

    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).
  • LSG Sachsen, 29.11.2018 - L 3 AS 170/18
    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AL 15/22

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Für den Zahlungsanspruch des Vermittlers ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG die Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Geltungszeitraums des AVGS maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris Rn. 17; Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 93/12 B - juris Rn. 12; Beschluss vom 26. Februar 2018 - B 11 AL 85/17 B - juris Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 2020 - B 14 AS 80/19 B - juris Rn. 5; ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rn. 31 f.).
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