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   LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08   

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https://dejure.org/2009,8711
LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08 (https://dejure.org/2009,8711)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2009 - L 2 AS 101/08 (https://dejure.org/2009,8711)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - L 2 AS 101/08 (https://dejure.org/2009,8711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer endgültigen Leistungsfestsetzung bzgl. der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei monatlich schwankendem Einkommen; Umdeutung einer auf § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 3 Sozialgesetzbuch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hätte sie durch bindenden Verwaltungsakt erst anerkennen dürfen, wenn die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - veröffentlicht in Jurisweb = BSGE 67, 104).

    Sowohl bei abschließenden als auch bei einstweiligen Verwaltungsakten wird stets nur der jeweils bekannt gegebene Inhalt der im Bescheid getroffenen Regelung wirksam und bindend (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB X - vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - a.a.O. Randnr. 29).

    Nachdem die Beklagte am 15.03.2006 einen abschließenden Verwaltungsakt erlassen hatte, obwohl die Sachlage noch nicht geklärt war, ist es ihr nicht erlaubt, die Leistungshöhe materiell-rechtlich rückwirkend herabzusetzen, weil sie die bindend gewordenen Verwaltungsakte nicht mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen darf (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - a.a.O. Randnr. 22; Geiger, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 08.03.2005 - L 7 AS 112/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Nachdem die Kläger gegen die Bescheide vom 14.08.2006 mit Schreiben vom 01.09.2006 Widerspruch erhoben und geltend gemacht hatten, dass die im Gesamt-Brutto-Arbeitsentgelt des Klägers zu 1. enthaltenen steuerfreien Zuschläge nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) nach der Rechtsprechung des Thüringer Landessozialgerichts (LSG) im Beschluss vom 08.03.2005 (L 7 AS 112/05 ER) nicht als anzurechnendes Einkommen aufzufassen seien, erließ die Beklagte am 29.01.2007 u.a. einen Aufhebungs-, Änderungs- und Rücknahmebescheid (Blatt 245 ff. Verwaltungsakte), den sie nach § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum Gegenstand des Widerspruchsverfahrens machte.

    Nachtarbeit beansprucht den Menschen stärker als Arbeit, die am Tage geleistet wird; sie erfordert deshalb zusätzliche Mahlzeiten und insoweit besondere Aufwendungen; auch die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen haben diesen Aufwandsentschädigungscharakter, d. h. sie sind zweckbestimmt im Sinne der Vorschrift (so auch Thüringer LSG, Beschluss vom 08.03.2005 - L 7 AS 112/05 ER - zitiert nach Juris m.w.N., SG Chemnitz, Urteil vom 22.06.2008 - S 22 AS 4269/07 -, zitiert nach Juris, SG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2007 - S 28 AS 1055/07 - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit; Brühl in: Münder (Hrsg.), Lehr- und Praxiskommentar zum SGB 11, 3.

    Denn zweckbestimmt i. S. d. § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II ist eine Leistung bereits dann, wenn ihr eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die nicht in der Bestreitung des Lebensunterhaltes besteht, so dass sie verfehlt würde, wenn der Empfänger sie über den Weg der Einkommensanrechnung hierzu verwenden müsste und dadurch gehindert wäre, sie ihrer eigentlichen Bestimmung zufließen zu lassen (Thüringer LSG, Beschluss vom 08.03.2005 a.a.O.).

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Jedenfalls für die streitigen Zeiträume bis April 2007 ist eine strikt auf den jeweiligen Zuflussmonat bezogene Betrachtung vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R -, veröffentlicht in jurisweb; Anmerkung v. Uwe Berlit, jurisPR-SozR 1/2008).

    Dieser Verfügungssatz bildet den Rechtsgrund für die Leistungsgewährung im jeweiligen Anspruchsmonat und steht der von der Beklagten vorgenommenen "Gesamtbetrachtung" innerhalb eines Bewilligungszeitraumes oder sogar darüber hinaus, in der Überzahlungen für einzelne Monate mit zu geringen Leistungen für andere Monate saldiert werden entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R - zitiert nach Juris, Randnr. 42).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Vielmehr darf der Antragsteller davon ausgehen, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt (BSG, Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Die Kosten der Unterkunft belaufen sich abweichend von der Feststellung der Beklagten in Widerspruchsbescheid auf 406, 44 EUR bis 30.06.2006 und auf 405, 98 ab 01.07.2006; die Beklagte hatte in ihrem Bescheid noch nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R -, NZS 2009 S. 53 ff.) zur Höhe der in der Regelleistung enthaltenen Kosten für die Warmwasserbereitung für die einzelnen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
  • SG Lüneburg, 25.10.2007 - S 28 AS 1055/07
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Nachtarbeit beansprucht den Menschen stärker als Arbeit, die am Tage geleistet wird; sie erfordert deshalb zusätzliche Mahlzeiten und insoweit besondere Aufwendungen; auch die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen haben diesen Aufwandsentschädigungscharakter, d. h. sie sind zweckbestimmt im Sinne der Vorschrift (so auch Thüringer LSG, Beschluss vom 08.03.2005 - L 7 AS 112/05 ER - zitiert nach Juris m.w.N., SG Chemnitz, Urteil vom 22.06.2008 - S 22 AS 4269/07 -, zitiert nach Juris, SG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2007 - S 28 AS 1055/07 - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit; Brühl in: Münder (Hrsg.), Lehr- und Praxiskommentar zum SGB 11, 3.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Dies sei selbst dann der Fall, wenn die Rechtswidrigkeit der Ausgangsbescheide gegeben sein sollte, denn die Anwendung des § 48 SGB X setze nicht voraus, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt mit Dauerwirkung rechtmäßig gewesen sei (BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R -).
  • SG Chemnitz, 20.06.2008 - S 22 AS 4269/07
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Nachtarbeit beansprucht den Menschen stärker als Arbeit, die am Tage geleistet wird; sie erfordert deshalb zusätzliche Mahlzeiten und insoweit besondere Aufwendungen; auch die Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen haben diesen Aufwandsentschädigungscharakter, d. h. sie sind zweckbestimmt im Sinne der Vorschrift (so auch Thüringer LSG, Beschluss vom 08.03.2005 - L 7 AS 112/05 ER - zitiert nach Juris m.w.N., SG Chemnitz, Urteil vom 22.06.2008 - S 22 AS 4269/07 -, zitiert nach Juris, SG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2007 - S 28 AS 1055/07 - veröffentlicht in Sozialgerichtsbarkeit; Brühl in: Münder (Hrsg.), Lehr- und Praxiskommentar zum SGB 11, 3.
  • LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 99/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Mit Bescheid vom 15.09.2005 (Blatt 67 bis 78 der LSG-Akte L 2 AS 99/08) gewährte die Beklagte den Klägern aufgrund eines weiteren Folgeantrages unter weiterer Annahme eines gleichbleibenden Netto-Erwerbseinkommens des Klägers zu 1. in Höhe von monatlich 747, 33 EUR Leistungen nach dem SGB II für November und Dezember 2005 in Höhe von monatlich 603, 58 EUR, für Januar 2006 in Höhe von 578, 58 EUR und für Februar bis April 2006 in Höhe von monatlich 553, 58 EUR.
  • LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 100/08
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08
    Mit an die Klägerin zu 2. adressiertem Bescheid vom 08.04.2005 (Blatt 68 bis 73 LSG-Akte L 2 AS 100/08) bewilligte die Beklagte den Klägern aufgrund eines von diesen gestellten Folgeantrages unter weiterer Annahme eines gleichbleibenden Netto-Erwerbseinkommens des Klägers zu 1. in Höhe von monatlich 747, 33 EUR Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 603, 58 EUR.
  • LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 100/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Wegen der jeweiligen Einkommensbeträge wird auf die von der S. W.- und Sch. am 24.05.2006 erstellte Einkommensübersicht, Blatt 91 Verwaltungsakte, Bezug genommen sowie wegen der vom Kläger zu 1. vorgelegten Verdienstbescheinigungen für März bis November 2006 auf Blatt 76, 102, 112, 114, 126, 134, 138, 141, 157, 227, 228 Verwaltungsakte und auf die Verdienstbescheinigungen für Dezember 2006 bis April 2007, Blatt 52 bis 61 der LSG-Akte - L 2 AS 101/08 -.
  • LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15

    Aufhebungsbescheid; Auswechseln der Rechtsgrundlage; Bescheid über endgültige

    Der Gerichtsbescheid des SG weiche vom Urteil des SächsLSG vom 29.10.2009 - L 2 AS 101/08 ab.

    aa) Eine Abweichung vom Urteil des SächsLSG vom 29.10.2009 - L 2 AS 101/08, RdNrn.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - L 7 AS 81/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Wie insbesondere der Regelung des § 21 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt) entnommen werden kann, gilt diese Regel nur für den Grundbedarf; sie gilt gerade nicht für beschäftigungsbedingte Mehrbedarfe bzw. einen beschäftigungsbedingten Mehraufwand für besondere Verpflegung zu bestimmten Zeiten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteile vom 29.10.2009, - L 2 AS 99/08 -, - L 2 AS 100/08 -, - L 2 AS 101/08 -).
  • LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 99/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II);

    Wegen der jeweiligen Einkommensbeträge wird auf die von der S. W. - und Sch. am 24.05.2006 erstellte Einkommensübersicht, Blatt 91 Verwaltungsakte, Bezug genommen sowie wegen der vom Kläger zu 1. vorgelegten Verdienstbescheinigungen für März bis November 2006 auf Blatt 76, 102, 112, 114, 126, 134, 138, 141, 157, 227, 228 Verwaltungsakte und auf die Verdienstbescheinigungen für Dezember 2006 bis April 2007, Blatt 52 bis 61 der LSG-Akte - L 2 AS 101/08 -.
  • LSG Sachsen, 01.02.2010 - L 7 AS 410/09

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, grundsätzliche

    Denn die Rechtsfrage, ob Sonn- und Feiertagszuschläge als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bedarfsmindernd zu berücksichtigen sind, ist bestimmt genug, (abstrakt) klärungsbedürftig, (konkret) klärungsfähig und hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (ebenso z.B. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2009 - L 7 B 157/09 AS NZB, Rn 6 und Sächs. LSG, Urteile vom 29. Oktober 2009 - L 2 AS 99/08, Rn 155 - Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen B 4 AS 90/09 R anhängig -, L 2 AS 100/08, Rn 155 - Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen B 4 AS 89/09 R anhängig - und L 2 AS 101/08, Rn 155 - Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen B 4 AS 91/09 R anhängig -).
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