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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12   

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https://dejure.org/2013,20859
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 (https://dejure.org/2013,20859)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 (https://dejure.org/2013,20859)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - L 2 AS 1021/12 (https://dejure.org/2013,20859)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12
    Sie hat den Streitgegenstand diesbezüglich zulässig beschränkt, weil es sich bei den KdU und Heizung um eine abtrennbare Verfügung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R m.w.N.).

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist dabei in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R -).

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12
    Es muss ein rechtlicher Bindungswille der Beteiligten bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2009/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Ein solches Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl. LSG NRW Urteil vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.11.2012, L 2 AS 5209/11, juris Rn. 38).

    e) Zutreffend hat das Sozialgericht ausgeführt, dass gegen einen wirksam geschlossenen Mietvertrag mit einem tatsächlichen Mietzahlungsverlangen ferner spricht, dass ausbleibende Mietzahlungen nicht zum Anlass einer Beendigung des Mietverhältnisses bzw. einem Räumungsverlangen geführt haben (vgl. auch LSG NRW Urteil vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, juris Rn. 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - L 12 AS 2089/19
    Ein solches Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl. Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2009/19, Rn. 55, juris; LSG NRW Urteil vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 27, juris; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.11.2012, L 2 AS 5209/11, Rn. 37 f., juris).

    Für ein Scheingeschäft und gegen eine ernsthaft vereinbarte Miete spricht bereits, dass der Kläger seit Mai 2016 und damit über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren keine Miete an den Zeugen T. entrichtet hat, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen geführt hat (vgl. LSG NRW Urteile vom 22.03.2018, L 7 AS 1512/17, Rn. 42, juris; vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 30, juris; und vom 16.04.2021, L 21 AS 1012/18, Rn. 51, juris; Senatsurteil vom 08.09.2021, L 12 AS 2009/19, Rn. 72, juris).

  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 4 AS 28/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten in der

    Folge eines Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Essen vom 30.7.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 2.3.2017 - L 19 AS 1458/16 = MittBayNot 2018, 134, nachfolgend BSG vom 25.7.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 RdNr 64, mwN).

    Folge eines solchen Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64, mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 12 AS 378/20
    Die auf einen unbestimmten Zeitpunkt festgelegte Rückführung des Darlehens ist nicht als entscheidendes Kriterium anzusehen, das gegen eine wirklich gewollte Darlehensverpflichtung spricht (vgl. dazu BSG Urteil vom 20.12.2011, B 4 AS 46/11 R, Rn. 16 f., juris; vgl. für die Abgrenzung zum Scheingeschäft auch LSG NRW Urteil vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 27 ff., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 27.06.2017, L 11 AS 378/17 B ER, Rn. 17 ff., juris).
  • SG Aachen, 13.07.2017 - S 14 AS 467/17
    Wurden entgegen der vertraglichen Vereinbarung keine Mietzahlungen geleistet und führte dies bislang zu keinen mietrechtlichen Folgen, so spricht dies indes gegen eine wirksame rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Miete und für ein Scheingeschäft gem. § 117 BGB (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - LSG NRW, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 2 AS 1021/12 -, juris; LSG Stuttgart vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11-, juris).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Parallelverfahren; Prozesskostenhilfe; selbe

    "Hat ein Hilfebedürftiger über mehrere Jahre entgegen einer vorgelegten vertraglichen Vereinbarung keine Mietzahlung geleistet, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen geführt hat, spricht das gegen eine wirksame rechtliche Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Miete und für ein Scheingeschäft nach § 117 BGB mit der Folge, dass er die Kosten der Unterkunft gegenüber dem Grundsicherungsträger nicht beanspruchen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2013 - L 2 AS 1021/12 - JURIS-Dokument; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 22 Rdnr. 64).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - L 2 AS 1104/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Hilfebedürftigen vorliegt, ist dabei in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009, a.a.O., Rn. 24 bei juris; vgl. Urteil des Senats vom 30.07.2013, L 2 AS 1021/12, Rn. 25, 27 bei juris).
  • LSG Saarland, 11.12.2017 - L 4 AS 34/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ersteigerung des selbst bewohnten

    Dabei ist dieser Mietvertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles zusammen mit dem Darlehensvertrag offensichtlich in erster Linie darauf angelegt, Vermögensverhältnisse zu Lasten der Antragsgegnerin als Träger der Leistungen nach dem SGB II und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, so dass der Grundsicherungsträger als Folge eines solchen Vertrages nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (§§ 138, 117 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -;vgl. hierzu auch LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Urteil vom 24.01.1980 - III ZR 169/78; Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64; Luik in: Eicher/Luik, SGB II, § 22 Rn. 47 f., jeweils m.w.N.).
  • SG Hamburg, 20.07.2015 - S 35 AS 2224/13
    Wird aber entgegen der vorgelegten vertraglichen Vereinbarung die Miete nicht oder nur teilweise gezahlt, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen führt, so spricht dies gegen eine ernsthafte rechtliche Verpflichtung (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2015 - L 7 AS 1155/14
    Zu Recht hat das SG ferner ausgeführt, dass hinreichende Bemühungen des Vaters, seine angeblichen Zahlungsansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen, nicht gegeben sind und dieser vielmehr offensichtlich in Kauf genommen hat, dass seine Ansprüche gemäß §§ 195, 199 BGB nach drei Jahren verjähren (vgl. dazu: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 2 AS 1021/12 -, juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 7 AS 1365/15
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