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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,500
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16 B ER (https://dejure.org/2016,500)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 2 AS 11/16 B ER (https://dejure.org/2016,500)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 2 AS 11/16 B ER (https://dejure.org/2016,500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Begleichung von Mietschulden; Voraussetzungen für die begehrte Übernahme der Mietschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Begleichung von Mietschulden; Voraussetzungen für die begehrte Übernahme der Mietschulden

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2015 - L 2 AS 2191/15
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16
    Dies ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn aufgrund einer anhängigen Räumungsklage der baldige Eintritt von Obdachlosigkeit nicht fernliegend ist (siehe zuletzt: Beschluss des erkennenden Senates vom 28.12.2015, L 2 AS 2191/15 B, Rn. 5 bei juris; Beschluss vom 23.12.2015, L 2 AS 1622/15 B ER, Rn. 8 bei juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 1622/15

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16
    Dies ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn aufgrund einer anhängigen Räumungsklage der baldige Eintritt von Obdachlosigkeit nicht fernliegend ist (siehe zuletzt: Beschluss des erkennenden Senates vom 28.12.2015, L 2 AS 2191/15 B, Rn. 5 bei juris; Beschluss vom 23.12.2015, L 2 AS 1622/15 B ER, Rn. 8 bei juris mwN).
  • BGH, 19.03.2008 - I ZB 56/07

    Voraussetzungen der Räumungsvollstreckung gegen Mieter einer Mietwohnung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2016 - L 2 AS 11/16
    Hat ein Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat (siehe Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 19.03.2008 zum Az. I ZB 56/07, Rn 13 bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2020 - L 3 AS 520/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden -

    Letzteres ist u.a. dann der Fall, wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen und sich deren Rechtswirkungen nicht mehr vermeiden lassen, weil etwa der Vermieter unter keinen Umständen zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bereit ist (vgl. Luik in Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 22, Rn. 269; Piepenstock in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 22, Rn. 244; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.2016 - L 2 AS 11/16 B-ER, Rn. 4, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - L 2 AS 557/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (siehe etwa den veröffentlichten Beschluss vom 21.01.2016 zum Az. L 2 AS 11/16 B ER - zu Rn. 4 ff. der Wiedergabe der Entscheidung bei juris), dass eine Schuldenübernahme nicht gerechtfertigt ist, wenn die Unterkunft, für die Mietschulden entstandenen sind, bereits geräumt ist oder deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden könnte, so dass eine längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr zu erreichen ist (so auch Luik in Eicher, Kommentar zum SGB 11, 4. Auflage 2017, § 22 Rn. 269 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2018 - L 15 AS 39/18
    Steht fest, dass der Leistungsempfänger zum Auszug verpflichtet ist, ist es nicht gerechtfertigt, Steuermittel für eine allenfalls noch zu vorübergehende weitere Nutzung der Unterkunft zur Verfügung zu stellen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2016 - L 2 AS 11/16 B ER, juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 13 AS 4218/17
    Eine Schuldenübernahme ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die fragliche Unterkunft bereits geräumt ist oder wenn deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden könnte und eine längerfristige Sicherung der Unterkunft also nicht mehr zu erreichen ist (vergleiche Luik a.a.O., § 22, Rn. 269; Berlit in LPK SGB 11, 5. Auflage, § 22, Rn. 192; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.2016, L 2 AS 11/16 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2017 - L 1 AS 2125/16
    Zweck der Leistung ist allein die (längerfristige) Sicherung der Unterkunft (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.2016 - L 2 AS 11/16 B ER -, juris).
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