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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B   

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https://dejure.org/2015,31035
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B (https://dejure.org/2015,31035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B (https://dejure.org/2015,31035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. November 2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B (https://dejure.org/2015,31035)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Grundsicherung nach SGB II; Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Fehlende Angaben über existenzsichernde Einkommensquellen; Voraussetzungen für eine Begründung einer Notlage durch Schulden; Existenz von Mietschulden rechtfertigt regelmäßig nicht den Erlass einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf vorläufige Verpflichtung zur Erbringung von Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris RdNr. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2015 - L 2 AS 894/15

    Einstweilige Anordnung bezogen auf die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (LSG NRW, Beschluss vom 19.06.2015, L 2 AS 894/15 B ER; juris Rn. 16 mwN) rechtfertigt auch die Existenz von Mietschulden regelmäßig nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2015 - L 2 AS 1622/15

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Dies setzt bei erstmaliger außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages zumindest ein auf Räumung der Wohnung gerichtetes konkretes Handeln des Vermieters voraus (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, Rn. 4 f. bei juris, und Beschluss vom 03.11.2015, L 2 AS 1101/15 B ER, Rn. 5 bei juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - L 2 AS 1821/15

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden

    Dies setzt bei erstmaliger außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages zumindest ein auf Räumung der Wohnung gerichtetes konkretes Handeln des Vermieters voraus (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. zuletzt Beschluss vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B, bei juris Rn. 5 m.w.N.).
  • SG Aachen, 13.07.2017 - S 14 AS 467/17
    Denn der grundsicherungsrelevante Bedarf liegt im "Wohnen", die physische Existenz hängt vom Innehaben einer Unterkunft ab (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 -, Rn. 135, juris) und nicht davon, seinen mietrechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2015 - L 19 AS 931/15 B ER -, Rn. 36, juris; LSG NRW, Beschluss vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B, - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - L 2 AS 1199/15
    Dies setzt bei erstmaliger außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages zumindest ein auf Räumung der Wohnung gerichtetes konkretes Handeln des Vermieters voraus (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. zuletzt Beschluss vom 17.11.2015, L 2 AS 1821/15 B ER, bei juris Rn. 4 f., und Beschluss vom 03.11.2015 - L 2 AS 1101/15 B ER, L 2 AS 1102/15 B, bei juris Rn. 5 m.w.N.).
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