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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,18235
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER (https://dejure.org/2013,18235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER (https://dejure.org/2013,18235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - L 2 AS 1116/13 B ER (https://dejure.org/2013,18235)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13
    Eine solche ist in der Regel frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER juris Rn 5 mwN; Beschluss vom 29.05.2012 - L 19 AS 957/12 B ER juris Rn 12 mwN; Beschluss vom 16.05.2012 - L 6 AS 725/12 B ER juris Rn 5 mwN; Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER juris Rn 16 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2012 - L 2 AS 1559/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13
    Eine solche Eilbedürftigkeit liegt nach der Auffassung der Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vor (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER juris Rn 7 vgl. LSG NRW Beschluss vom 13.11.2012 - L 2 AS 1559/12 B juris Rn 2, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13
    Eine solche Eilbedürftigkeit liegt nach der Auffassung der Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vor (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 15.03.2013 - L 2 SF 40/13 ER juris Rn 7 vgl. LSG NRW Beschluss vom 13.11.2012 - L 2 AS 1559/12 B juris Rn 2, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2013 - L 19 AS 578/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und übereinstimmender Auffassung der Fachsenate des LSG Nordrhein-Westfalen ist ein Anordnungsgrund für Leistungen für Unterkunft und Heizung erst dann glaubhaft gemacht, wenn eine aktuelle Gefährdung der Unterkunft vorliegt, die regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist (aus der Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen z.B. Beschlüsse vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER, 10.09.2013 - L 2 AS 1541/13 B ER, 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER, 29.05.2013 - L 19 AS 957/12 B ER, 16.05.2012 - L 6 AS 725/12 B ER, 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - L 2 AS 1229/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB

    Die vorläufige Gewährung des auf die Antragstellerin entfallenden Anteils von Leistungen für Unterkunft und Heizung setzt eine konkret drohende Wohnungslosigkeit, die regelmäßig erst ab Zustellung der Räumungsklage anzunehmen ist, voraus (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER, RdNr. 2 mwN bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 2 AS 653/14
    Es muss Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B -, juris RdNr. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - L 2 AS 346/14
    Es muss Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B -, juris RdNr. 2 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - L 2 AS 1541/13
    Die erforderliche Eilbedürftigkeit einer gerichtlichen Entscheidung über geltend gemachte Kosten der Unterkunft liegt nach Auffassung aller Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vor, die regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER juris Rn. 2; LSG NRW Beschluss vom 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER juris Rn. 5 mwN; Beschluss vom 29.05.2012 - L 19 AS 957/12 B ER juris Rn. 12 mwN; Beschluss vom 16.05.2012 - L 6 AS 725/12 B ER juris Rn. 5 mwN; Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER juris Rn. 16 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2013 - L 2 AS 1236/13
    Einen Anordnungsgrund für die vorläufige Gewährung weiterer Leistungen für Unterkunft und Heizung hat der Antragsteller zudem auch im Beschwerdeverfahren schon deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil dieser eine konkret drohende Wohnungslosigkeit voraussetzt, die regelmäßig frühestens ab Zustellung der Räumungsklage anzunehmen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER juris RdNr. 2 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 2 SF 262/13
    Nach Auffassung aller Fachsenate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen sind Kosten der Unterkunft in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren erst bei einer aktuellen Gefährdung der Unterkunft vorläufig zuzusprechen, die regelmäßig frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage anzunehmen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 08.07.2013, L 2 AS 1116/13 B ER, juris RdNr. 2 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2015 - L 2 AS 894/15

    Einstweilige Anordnung bezogen auf die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des

    Es muss Wohnungs- und Obdachlosigkeit drohen (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senates vom 08.07.2013 - L 2 AS 1116/13 B ER -, juris RdNr. 2 m.w.N.).
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