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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER (https://dejure.org/2015,3569)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER (https://dejure.org/2015,3569)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 2 AS 113/15 B ER (https://dejure.org/2015,3569)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an rumänischen Staatsangehörigen (einstweiliger Rechtsschutz); Anwendbarkeit des Leistungsausschlusses des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II bei fehlender Glaubhaftmachung einer ernsthaft betriebenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II an rumänischen Staatsangehörigen (einstweiliger Rechtsschutz)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 15 AS 202/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Die Gegenauffassung nimmt demgegenüber an, dass der Leistungsausschluss auch auf die EU-Bürger anwendbar ist, bei denen ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche nie bestanden hat oder fortgefallen ist und kein anderes Aufenthaltsrecht feststellbar ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 15 ff.; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B, juris RdNr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13, juris RdNr. 35 f.).

    Insbesondere unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hält er es nicht für vertretbar, arbeitsuchende EU-Bürger, die über ein Aufenthaltsrecht verfügen, vom Leistungsbezug auszuschließen, EU-Bürger ohne materielles Aufenthaltsrecht aber mit einzubeziehen und hält daher allein eine weite Auslegung der Ausschlussregelung für sachgerecht (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 16).

    Die Anwendung des SGB II auf diese Ausländer ist vor dem Hintergrund, dass diese Leistung nicht nur der Unterhaltssicherung, sondern auch der Integration in den Arbeitsmarkt dient, systemwidrig (vgl. erneut LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 16).

    Das somit formal bis zur Ausweisung noch bestehende Aufenthaltsrecht kann aber keine Rechtsposition begründen, die über diejenige eines aufenthaltsberechtigten EU-Ausländers hinausgeht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 16; Greiser in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014 Anhang zu § 23 , juris RdNr. 15.2 f. ).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union - EuGH in Sachen Dano (Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, zitiert nach curia.europa.eu) ist der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II jedenfalls in Bezug auf Ausländer, bei denen - wie beim Antragsteller - ein Aufenthalt zum Zwecke der Arbeitsuche nicht festgestellt werden kann, nicht europarechtswidrig.

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist eine konkrete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen vorzunehmen, wobei die beantragten Leistungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH in Sachen Dano, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, zitiert nach curia.europa.eu, RdNr. 69 ff.).

    Hieraus folgt nach der Entscheidung des EuGH, dass eine nationale Regelung - wie § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II - die die Gewährung solcher Leistungen an nicht erwerbstätige Unionsbürger von dem Erfordernis abhängig macht, dass sie die Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38 für ein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedsstaat erfüllen, nicht europarechtswidrig ist (vgl. EuGH in Sachen Dano, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13, zitiert nach curia.europa.eu, RdNr. 83).

  • SG Dortmund, 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14

    Hartz IV: Trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist auf EU-Bürger anwendbar, die sich ohne materielles Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten (vgl. eingehend zum Meinungsstand SG Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14 ER, juris RdNrn. 2 ff).

    Wortlaut und Aufbau der Norm belegen, dass der Gesetzgeber mit der Vorschrift alle EU-Bürger vom Leistungsbezug ausschließen wollte, die nicht über zusätzliche Aufenthaltsrechte als die des bis zu drei monatigen Aufenthaltes oder des Aufenthalts zur Arbeitssuche verfügen (vgl. hierzu auch SG Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014 - S 35 AS 3929/14 ER, juris).

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 378/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Teilweise wird diesbezüglich allerdings vertreten, dass der Leistungsausschluss nur eingreife, wenn das Aufenthaltsrecht des Ausländers zur Arbeitsuche positiv festgestellt werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2014 - L 19 AS 430/13, juris RdNr. 42 ff; Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12, juris RdNr. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 6 AS 130/13

    "Hartz IV" - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Die Gegenauffassung nimmt demgegenüber an, dass der Leistungsausschluss auch auf die EU-Bürger anwendbar ist, bei denen ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche nie bestanden hat oder fortgefallen ist und kein anderes Aufenthaltsrecht feststellbar ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 15 ff.; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B, juris RdNr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13, juris RdNr. 35 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14

    SGB II -Leistungen für EU-Ausländer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Dieser Auffassung hat sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen (siehe Beschlüsse vom 03.12.2014 zum Az. L 2 AS 1623/14 B ER und vom 04.02.2015 zum Az. L 2 AS 2224/14 B ER).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Da eine Beschäftigungssuche mit dadurch begründeter Verbindung zum Arbeitsmarkt vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht wurde, kommt es auf die vom BSG im Vorlagebeschluss vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13 R) angesprochene Frage, ob der Leistungsausschluss auch für solche Arbeitsuchende europarechtskonform ist, die eine Verbindung zum Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates haben, weil sie - wie im Fall der den Vorlageschluss betreffenden Klägerinnen - bereits kurzfristige Beschäftigungen in Deutschland ausgeübt haben, im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • LSG Hessen, 14.10.2009 - L 7 AS 166/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewöhnlicher Aufenthalt von ausländischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Die Gegenauffassung nimmt demgegenüber an, dass der Leistungsausschluss auch auf die EU-Bürger anwendbar ist, bei denen ein Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitsuche nie bestanden hat oder fortgefallen ist und kein anderes Aufenthaltsrecht feststellbar ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER, juris RdNr. 15 ff.; Hessisches LSG, Beschluss vom 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B, juris RdNr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 6 AS 130/13, juris RdNr. 35 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 430/13

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für bulgarische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Teilweise wird diesbezüglich allerdings vertreten, dass der Leistungsausschluss nur eingreife, wenn das Aufenthaltsrecht des Ausländers zur Arbeitsuche positiv festgestellt werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.05.2014 - L 19 AS 430/13, juris RdNr. 42 ff; Hessisches LSG, Urteil vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12, juris RdNr. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 2 AS 113/15
    Dieser Auffassung hat sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen (siehe Beschlüsse vom 03.12.2014 zum Az. L 2 AS 1623/14 B ER und vom 04.02.2015 zum Az. L 2 AS 2224/14 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Der Senat sieht es mit der Gegenauffassung (LSG NRW, Beschlüsse vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER -, juris, Rn. 6 f. m.w.N., vom 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER -, juris, Rn. 6 f. und vom 16.04.2015 - L 2 AS 2290/14 B ER -, juris, Rn. 9; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER -, juris, Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2015 - L 29 AS 3339/14 B ER -, juris, Rn. 52) als wertungswidersprüchlich an, dass bei allein am Wortlaut orientierter Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II Bürger, die aufgrund ihrer Arbeitssuche über ein materielles Aufenthaltsrecht verfügen, vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen sein sollen, während sie dann, wenn sie eine Arbeitssuche nicht einmal beginnen, ihre ursprüngliche Absicht, Arbeit zu suchen, aufgeben, oder sich ihre Arbeitssuche als gescheitert herausstellt, zum Leistungsbezug nach dem SGB II berechtigt sein sollen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2015 - L 2 AS 2388/14
    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Auffassung, die er in den Beschlüssen vom 03.12.2014 (L 2 AS 1623/14 B ER, RdNr. 5 ff., juris), vom 04.02.2015 (L 2 AS 2224/14 B ER, RdNr. 13, juris) und vom 25.02.2015 zum (L 2 AS 113/15 B ER, RdNr. 5 ff., juris) dargelegt hat.

    Dieser Leistungsausschluss ist unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH in Sachen "Dano" (Urteil vom 11.11.2014 - Az.: C-333/13, juris) - wie der Senat bereits mehrfach festgestellt hat - jedenfalls bei den wirtschaftlich inaktiven EU-Ausländern, bei denen nicht einmal eine Arbeitsuche festgestellt werden kann, nicht europarechtswidrig (vgl. Beschlüsse vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, RdNr. 9 ff., juris, vom 04.02.2015 - L 2 AS 2224/14 B ER, RdNr. 14, juris, vom 25.02.2015 - L 2 AS 113/15 B ER, RdNr. 9 ff, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 2 AS 300/15

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB

    Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Auffassung, die er in den Beschlüssen vom 03.12.2014 zum Az. L 2 AS 1623/14 B ER (bei juris Rn. 5 ff.), vom 04.02.2015 zum Az. L 2 AS 2224/14 B ER (bei juris Rn. 13), vom 25.02.2015 zum Az. L 2 AS 113/15 B ER (bei juris Rn. 5 ff.), vom 09.04.2015 zum Az. L 2 AS 2247/14 B ER (bei juris Rn. 10), vom 16.04.2015 zum Az. L 2 AS 2299/14 B ER (bei juris Rn. 9) und vom 29.04.2015 zum Az. L 2 AS 2388/14 B ER (bisher unveröffentlicht) dargelegt hat.

    Auch insoweit verbleibt der Senat bei seiner Auffassung, die er in den Beschlüssen vom 03.12.2014 zum Az. L 2 AS 1623/14 B ER (bei juris Rn. 9 ff.), vom 04.02.2015 zum Az. L 2 AS 2224/14 B ER (bei juris Rn. 14) sowie vom 25.02.2015 zum Az. L 2 AS 113/15 B ER (bei juris Rn. 9 ff.), vom 09.04.2015 zum Az. L 2 AS 2247/14 B ER (bei juris Rn. 11), vom 16.04.2015 zum Az. L 2 AS 2299/14 B ER (bei juris Rn. 10) und vom 29.04.2015 zum Az. L 2 AS 2388/14 B ER (bisher unveröffentlicht) dargelegt hat.

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