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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,24129
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER (https://dejure.org/2013,24129)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER (https://dejure.org/2013,24129)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. September 2013 - L 2 AS 1380/13 B ER (https://dejure.org/2013,24129)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03

    Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13
    Die Unrichtigkeit der in der Urkunde bezeugten Tatsachen muss vielmehr zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden (vergleiche Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6.12.2004 zum Aktenzeichen AnwZ (B) 92/03 - zitiert nach juris).
  • SG Dortmund, 02.10.2014 - S 32 AS 1991/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an einen

    Der Gegenbeweis wird nicht schon durch die bloße Behauptung, das betreffende Schriftstück nicht erhalten zu haben, erbracht, weil es für die Wirksamkeit der Zustellung nicht darauf ankommt, ob und wann der Adressat das Schriftstück seinem Briefkasten entnommen und ob er es tatsächlich zur Kenntnis genommen hat; vielmehr erfordert der Gegenbeweis der Unrichtigkeit den Beweis eines anderen als in der Zustellungsurkunde bezeugten Geschehensablaufs; nur so wird ein Fehlverhalten des Zustellers und eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde belegt (vgl. BSG, Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 138/07 B - juris (Rn. 6); LSG NRW, Beschluss vom 11.09.2013 - L 2 AS 1380/13 B ER - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - L 2 AS 2173/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vom Antragsgegner ist diesbezüglich bereits mit Schriftsatz vom 02.01.2018 aus der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 11.09.2013 zum Az. L 2 AS 1380/13 B ER, veröffentlicht bei juris) zutreffend zitiert worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 18/14
    Notwendig ist der volle Beweis in der Weise, dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 13. November 2008 - B 13 R 138/07 B -, Juris Rdnr. 6, die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 BvR 3576/08; BSG, Beschluss vom 28. September 1998 - B 11 AL 83/98 B -, Juris Rdnr. 8; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2013 - L 2 AS 1380/13 B ER -, Juris Rdnr. 4; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2014 - 2 Sa 436/14 -, Juris Rdnr. 63; BGH, Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05 -, Juris Rdnr. 12 m. w. N.).
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